Brüssel (europarl) - Vergewaltigung und andere Formen von sexueller Gewalt gegen Frauen sollen in allen
EU-Mitgliedstaaten als Verbrechen anerkannt werden und automatisch strafrechtlich verfolgt werden, fordert das
Parlament in einer am 05.04. durch Handzeichen angenommenen Resolution. In einigen EU-Ländern ist Vergewaltigung
keine Straftat, die eine Strafverfolgung von Amts wegen nach sich zieht. Ferner wird eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung
der Gewalt gegen Frauen gefordert.
Frauen in der Europäischen Union sind nicht in gleichem Maße gegen männliche Gewalt geschützt,
da sich politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten unterscheiden, so das Parlament
in der von Eva-Britt Svensson (VEL/NGL, Schweden) vorgestellten Resolution.
Das Europäische Parlament fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, sexuelle Gewalt und die Vergewaltigung
von Frauen - auch in der Ehe und in engen informellen Partnerschaften bzw. durch männliche Verwandte - als
Verbrechen anzuerkennen. Die EU-Länder sollen zudem sicherstellen, dass solche Straftaten eine automatische
Strafverfolgung nach sich ziehen. Eine Berufung auf kulturelle, traditionelle oder religiöse Praktiken oder
Gepflogenheiten als mildernde Umstände, einschließlich sogenannter Ehrenverbrechen und der Genitalverstümmelung
bei Frauen, soll in keinem Fall zulässig sein.
EU-Richtlinie gegen geschlechterbezogene Gewalt
In der Resolution wird ferner eine EU-Richtlinie gegen geschlechtsbezogene Gewalt gefordert. Etwa 20% - 25% aller
Frauen in Europa waren mindestens einmal in ihrem Erwachsenenleben Opfer körperlicher Gewalttaten und mehr
als ein Zehntel Opfer sexueller Gewalt unter Anwendung von Zwang.
Außerdem soll Stalking als Form der Gewalt gegen Frauen betrachtet und dagegen in allen Mitgliedstaaten mit
rechtlichen Mitteln vorgegangen werden.
Berichterstatterin Svensson sagte nach der Abstimmung im Plenum: ""Frauen sind Opfer von geschlechtsbezogener
Gewalt, aber wir müssen aufhören, sie nur als Opfer zu sehen. Oft sind sie starke Frauen, die mit einer
gut funktionierenden Unterstützung durch die Gesellschaft in der Lage sind, ein neues und besseres Leben für
sich und ihre Kinder aufzubauen. Ich bin sehr froh darüber, dass das Parlament heute beschlossen hat, dass
Gewalt gegen Frauen eine der Prioritäten der Europäischen Union ist, und ich freue mich auf die Vorschläge
der Kommission für eine Strategie und einen Aktionsplan zur Bekämpfung dieser Gewalttaten."
Schutz vor Ausbeutung, Gewährleistung von Rechtshilfe und Unterstützung von Opfern
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollen des Weiteren einen Rechtsrahmen schaffen, der Einwanderinnen das Recht auf
den Besitz ihres eigenen Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung einräumt. Dieser soll auch die Möglichkeit
vorsehen, dass eine Person, die ihnen diese Dokumente abnimmt, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird.
Ferner fordern die EU-Abgeordneten Mindeststandards, die gewährleisten, dass Opfer, unabhängig von ihrer
Rolle im Strafverfahren, Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt erhalten sowie einfacheren Zugang zu Rechtsbeistand,
damit sie ihre Rechte in der gesamten Union geltend machen können.
Abschließend fordern die Abgeordneten die Mitgliedstaaten auf, mindestens ein Schutzhaus sowie Unterstützungsstrukturen
für Opfer geschlechtsbezogener Gewalt je 10.000 Einwohner einzurichten. |