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Gesetzespaket für ganztägige Schulangebote |
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erstellt am
15. 04. 11
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BM
Schmied: Begutachtungsentwurf schafft Grundlage für Ausbau qualitativ hochwertiger Ganztagsangebote in der
Schule
Mehr Qualität durch kleinere Gruppen – Mehr Qualität durch FreizeitpädagogInnen
Wien (bmukk) - Mit einer Reihe von Gesetzesentwürfen und Verordnungen, die am 15.04. in Begutachtung gehen,
setzt Bildungsministerin Dr. Claudia Schmied einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der Regierungsbeschlüsse
zum Ausbau ganztägiger Schulangebote. Der Begutachtungszeitraum umfasst vier Wochen. Damit ist ausreichend
Zeit für Stellungnahmen eingeplant. Daran anschließend wird gemeinsam mit dem Regierungspartner die
Ministerratsvorlage fertig gestellt.
"In enger Kooperation mit Experten der Bundesländer und der Landesschulräte wurde ein erstes Maßnahmenpaket
geschnürt, das die Grundlage für den Ausbau qualitativ hochwertiger Ganztagsangebote in der Schule von
derzeit 105.000 auf 160.000 Plätze darstellt. Es sollen inklusive der Hortplätze rund 210.000 ganztägige
Plätze angeboten werden", erklärt die Bildungsministerin. Dafür stehen bis 2014 jährlich
80 Millionen Euro zusätzliche "Offensivmittel des Bundes" zur Verfügung, die die Bundesregierung
bei der Regierungsklausur in Loipersdorf und beim Schulgipfel im November 2010 dafür vorgesehen hat. Diese
Mittel werden für Personalkosten sowie für die Anschubfinanzierung im Pflichtschulbereich verwendet.
"Jedes Kind, das einen Tagesbetreuungsplatz benötigt, soll ein hochwertiges Angebot an einer öffentlichen
Schule bekommen. Und auch bei diesem Projekt steht die massive Verbesserung der Qualität in der Schule im
Mittelpunkt", betont Bildungsministerin Dr. Claudia Schmied die gemeinsame Zielsetzung der Bundesregierung.
Mehr Qualität durch kleinere Gruppen
Ein verpflichtendes Angebot für Ganztagsbetreuung bis 16.00 Uhr soll es künftig schon ab 12 angemeldeten
SchülerInnen statt wie bisher ab 15 Anmeldungen geben.
Die Anzahl der Tage, für die SchülerInnen pro Woche angemeldet werden müssen, wird künftig
flexibler gehandhabt.
Neben klassen-, schulstufen- und schulübergreifenden Angeboten ist künftig eine schulartenübergreifende
Tagesbetreuung bei gleichartigen Schulerhaltern möglich.
Mehr Qualität durch FreizeitpädagogInnen
Es wird im Hochschulgesetz ein zweisemestriger berufsbegleitender Hochschullehrgang für Freizeitpädagogik
verankert.
Die FreizeitpädagogInnen sollen ausschließlich zur Gestaltung der Freizeit in den ganztägigen Schulformen
im Einsatz sein.
Dieses Modell richtet sich vor allem an MitarbeiterInnen von Vereinen etwa aus den Bereichen Kultur, Musik und
Sport, die lokal Verträge als Kooperationspartner der Schulen bei der Freizeitbetreuung abschließen.
Zur Umsetzung dieser Qualitätsoffensive sollen die entsprechenden legistischen Maßnahmen bis zum Beginn
des Schuljahres 2011/12 in Kraft treten. Ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt sollen Vereinbarungen mit den Ländern
(§15a-Verträge) fixiert werden, nach denen der Bund die Anschubfinanzierung für den Ausbau der Ganztagsbetreuung
leistet.
"Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir in den nun folgenden eingehenden Gesprächen mit den Ländern
engagiert zusammenarbeiten und gemeinsame Lösungen finden werden, damit im Schuljahr 2011/12 die Qualitätsoffensive
für den Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote an den öffentlichen Schulen starten kann", schloss
Bildungsministerin Dr. Claudia Schmied. |
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Amon: Begutachtungsentwurf ist ein weiterer guter Schritt
ÖVP steht voll hinter dem Ziel einer qualitativ hochwertigen Nachmittagsbetreuung
Wien (övp-pk) - Das am 15.04. von Bildungsministerin Claudia Schmied in Begutachtung geschickte
Gesetzespaket zum Ausbau der Ganztagsangebote an Schulen ist für ÖVP-Bildungssprecher Werner Amon MBA
ein weiterer Schritt zur Schaffung einer "qualitativ hochwertigen Nachmittagsbetreuung, die nun von Schulerhaltern,
Schulpartnern und vor allem den Ländern und Gemeinden weiterentwickelt werden muss". Für Amon sei
besonders wichtig, dass mit dem Ausbau des Betreuungsangebotes der Grundsatz der Wahlfreiheit für Eltern erhalten
bleibt. Zudem brauche es überall dort einen Ausbau des Betreuungsangebotes, wo auch Nachfrage bestehe.
"Aufgrund der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen brauchen wir ein adäquates Betreuungsangebot an den
Schulen. Das vorliegende Paket ist ein guter Beginn, damit ein flächendeckendes Angebot entsteht", so
Amon.
Der ÖVP-Bildungssprecher betont, dass mit dem kommenden Gesetzespaket die rechtliche Basis für entsprechende
Kooperationen mit Musikvereinen und Sportverbänden sichergestellt werden muss. "Diesen Ansatz erachten
wir aus gesellschaftlicher Perspektive für besonders notwendig. Musische und sportliche Möglichkeiten
tragen einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Kreativität beziehungsweise zum Sozialempfinden der
Kinder bei", so der Bildungssprecher, der auch die Schaffung eines Universitätslehrgangs für Freizeitpädagogen
begrüßt, so wie es im Entwurf vorgesehen ist.
Betreffend die Absenkung der Gruppengröße von 15 auf zwölf Kinder, meint Amon, dass man die im
Begutachtungsverfahren eingehenden Stellungnahmen abwarten müsse. Generell sei es wichtig, im Zusammenhang
mit dem Gesetz bereits jetzt mit den Ländern Verhandlungen für eine 15a Vereinbarung aufzunehmen. "Wir
befinden uns auf einem guten Weg, müssen aber jetzt die Gespräche intensivieren. Vor allem brauchen wir
entsprechende Anstellungs-, Entlohnungs- und Personalmodelle, die nur gemeinsam mit Schulerhaltern und der Personalvertretung
erarbeitet werden können. Mit den Offensivmitteln im Umfang von 80 Millionen Euro - die noch von Finanzminister
Josef Pröll garantiert wurden - haben wir die besten Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige
Tagesbetreuung", schloss Amon. |
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