Sozialausschuss billigt Gesetzentwurf der Koalitionsparteien
Wien (pk) - Der mit Finanzierungsproblemen kämpfende Insolvenz-Entgelt-Fonds soll zusätzliche
Mittel von Seiten des Bundes erhalten. Ein entsprechender Gesetzesantrag der Koalitionsparteien wurde am 14.04.
vom Sozialausschuss des Nationalrats mit S-V-Mehrheit gebilligt. Damit wollen die Abgeordneten verhindern, dass
die erst im Jahr 2008 gesenkten Arbeitgeberbeiträge zur Fondsfinanzierung heuer bzw. im kommenden Jahr wieder
erhöht werden müssen. Sie sind derzeit mit einem Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag in der
Höhe von 0,55 % festgelegt.
Finanziert werden soll der Bundeszuschuss durch Abstriche bei der Befreiung älterer ArbeitnehmerInnen vom
Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Diese Befreiung wird für über 58-Jährige bis Ende 2015 ausgesetzt
und für über 57-Jährige auf das Jahr 2018 verschoben. Personen, die aufgrund ihres Alters schon
jetzt keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge mehr leisten müssen bzw. vor dem Juli 2011 das 58. Lebensjahr
vollenden, sind davon allerdings nicht betroffen. Das Sozialministerium erwartet von dieser Maßnahme Mehreinnahmen
in der Höhe von rund 800 Mio. € bis zum Jahr 2015, jeweils 41 % davon sollen in den Insolvenz-Entgelt-Fonds
und in spezielle arbeitsmarktpolitische Projekte fließen, die restlichen 18 % werden zur Reduktion der Abgangsdeckung
im Bereich Arbeitsmarktpolitik verwendet.
Ein bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag betrifft die Ermächtigung der AUVA,
dem Insolvenz-Entgelt-Fonds Mittel in der Höhe von 60 Mio. € als zinsenloses Darlehen zur Verfügung zu
stellen. Diese Ermächtigung wurde im Budgetbegleitgesetz verankert und soll nun wieder gestrichen werden.
Kernaufgabe des Insolvenz-Entgelt-Fonds ist die Zahlung ausstehender Löhne und Gehälter für MitarbeiterInnen
insolventer Firmen, es werden aber auch Mittel für die Lehrlingsförderung bereitgestellt.
Im Rahmen der Diskussion meinte Abgeordneter Jochen Pack (V), die ÖVP könne dem Gesetz mit gutem Gewissen
zustimmen. Damit könne der Fonds weiter seine Verpflichtungen im Bereich der Lehrlingsförderung erfüllen.
Auch Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) sprach von einer guten Lösung. Sie sei auch nicht unglücklich
darüber, dass die Befreiung von der Zahlung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für ältere Arbeitnehmer
befristet wegfalle, meinte sie, schließlich hätte die Maßnahme nicht den gewünschten Lenkungseffekt
gehabt.
Diesen Aspekt hob auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer hervor. Die als Maßnahme zur Förderung der
Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen gedachte Beitragsbefreiung habe arbeitsmarktpolitisch "null
gebracht", skizzierte er. Viele Unternehmen hätten nicht einmal davon gewusst. Der vorliegende Gesetzentwurf
gewährleistet Hundstorfer zufolge nicht zuletzt die Weiterführung der betrieblichen Lehrlingsförderung
durch den Fonds.
Kritik am Gesetzentwurf kam hingegen von Seiten der Opposition. So meinte Abgeordneter Herbert Kickl (F), der Fonds
sei offenbar pleite. Sowohl er als auch Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) gaben außerdem zu bedenken,
dass die geplanten Maßnahmen darauf hinausliefen, ältere ArbeitnehmerInnen "teurer zu machen".
Angesichts des Bemühens, Menschen länger im Erwerbsleben zu halten, sei das kontraproduktiv, sagte Kickl.
Dolinschek zufolge wird das BZÖ noch bis zu den Plenarberatungen überlegen, ob es dem Gesetz zustimmt,
er bezweifelte allerdings, ob der Entwurf "der Weisheit letzter Schluss ist".
Seitens der Grünen kritisierte Abgeordnete Birgit Schatz (G) die "Loch auf-Loch zu-Politik" der
Regierung. Vor der Wirtschaftskrise sei der Fonds gut gefüllt gewesen, skizzierte sie. Statt nun, wo der Topf
leer sei, die Beträge der Unternehmen wieder zu erhöhen, würden Maßnahmen gesetzt, die den
Grünen, so Schatz, "nur begrenzt sinnvoll erscheinen". Abgeordneter Karl Öllinger bemängelte,
dass de facto Arbeitslosenversicherungsbeiträge zweckentfremdet verwendet würden.
Sozialminister Hundstorfer bekräftigte dem gegenüber, der Fonds sei nicht zahlungsunfähig. Man wolle
die Kreditfinanzierung jedoch nicht "ins Uferlose" wachsen lassen. Dass der Insolvenz-Entgelt-Fonds nach
wie vor einen hohen Finanzierungsbedarf habe, begründete der Minister damit, dass viele durch die Wirtschaftskrise
verursachte Unternehmenspleiten verzögert aufgetreten seien.
Mitverhandelt mit dem Gesetzesantrag wurde ein von der FPÖ eingebrachter Entschließungsantrag, der auf
eine gerechtere Regelung bzw. eine ersatzlose Streichung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe
abzielt. Die Initiative wurde von den Koalitionsparteien abgelehnt. Sozialminister Rudolf Hundstorfer machte geltend,
dass im Bereich der Notstandshilfe alleinstehende Frauen stark von der Einführung der Mindestsicherung profitiert
hätten.
Weiters hielt der Sozialausschuss in der heutigen Sitzung eine Aktuelle Aussprache ab und befasste sich mit einer
Reihe weiterer Oppositionsanträge. |