Verfahren zu "Google Street View" abgeschlossen   

erstellt am
22. 04. 11

Datenschutzkommission spricht Empfehlungen an Google aus
Wien (bpd) - Die Datenschutzkommission hat "Google Street View" beim Datenverarbeitungsregister registrieren lassen und gleichzeitig drei Empfehlungen an Google Inc. ausgesprochen. Der Registerauszug und die Empfehlungen wurden am 21.04. an Google Inc. zugestellt. "Google Street View" ist damit in Österreich zulässig, sofern die Empfehlungen beachtet werden. Ergänzend zu den von Google bereits im Registrierungsverfahren
bzw. Prüfverfahren getätigten Zusagen (zum Beispiel Unkenntlichmachung der Gesichter und Autokennzeichen vor Veröffentlichung der Daten im Internet und Information der Öffentlichkeit) sind an Google folgende Empfehlungen ergangen:

  1. Bei Aufnahmen von Personen in besonders sensiblen Bereichen sind jedenfalls nicht nur die Gesichter, sondern auch die Gesamtbilder der Personen unkenntlich zu machen. Dazu zählen insbesondere die Eingangsbereiche von Kirchen, Gebetshäusern, Krankenhäusern, Frauenhäusern und Gefängnissen.
  2. Bildaufnahmen privater, für einen Spaziergänger nicht einsehbarer Immobilien, wie insbesondere umzäunter Privatgärten und -höfe, sind vor einer Veröffentlichung im Internet unkenntlich zu machen.
  3. Gemäß § 28 Abs. 2 DSG 2000 steht dem Betroffenen ab dem Zeitpunkt der Ermittlung der Daten ein Widerspruchsrecht zu. Um den Betroffenen auch vor Veröffentlichung der Bilddaten diese Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Gebäuden einzuräumen, sind geeignete Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, die ein einfaches und unbürokratisches Geltendmachen des Widerspruchrechts ermöglichen. Auf dieses (bereits vor Veröffentlichung bestehende) Widerspruchsrecht und das Werkzeug zur Ausübung des Widerspruchsrechts ist auch auf der Website der Google Inc. hinzuweisen.


Die Empfehlungen a. und b. sind bis spätestens zur Veröffentlichung der Daten im Internet umzusetzen.
Das Werkzeug sowie der Hinweis darauf gemäß Empfehlung c. sind mindestens zwölf Wochen vor Veröffentlichung der Daten im Internet zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen können auf der Website der Datenschutzkommission http://www.dsk.gv.at/site/6733/default.aspx eingesehen werden.

     
Stefan, Herbert: Viele ungeklärte Fragen bei Zulassung von Google-Street-View
Vor der Zulassung von Google-Street-View müssten einige Vorraussetzungen abgeklärt werden
Wien (fpd) - "Bevor die Fotoaktionen von Google-Street-View wieder aufgenommen werden, müssten ein paar datenschutzrechtliche Vorraussetzungen geklärt werden", kommentierten der freiheitliche Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald Stefan und der freiheitliche stellvertretende Leiter des Datenschutzrates NAbg. Werner Herbert die Eintragung des Internetdienstes beim Datenverarbeitungsregister.

Google-Street-View wäre ein Internetprojekt des Google-Konzerns, indem flächendeckend Bilder von Ortschaften und Städten im Internet virtuell zugänglich gemacht würden. Nach Protesten der Bevölkerung und der FPÖ seien Google diese Fotoaktionen jedoch untersagt worden. Jetzt hätte die Datenschutzkommission die Wiederaufnahme dieser Aktionen unter verschiedenen Voraussetzungen erlaubt.

Wie in Deutschland müsse es Bürgern auch in Österreich möglich sein, die Veröffentlichung von Bildern ihres Hauses zu verhindern. Dazu sei es auch notwendig, Bürger vor der Veröffentlichung zeitgerecht, laut der österreichischen Datenschutzkommission innerhalb von zwölf Wochen, über das Vorhaben der Veröffentlichung dieser Bilder zu informieren. Betroffene Gebäude müssten dann von Google unkenntlich gemacht werden. Zudem solle Google-Street-View nicht nur Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich machen, vor allem in "sensiblen" Bereichen, wie vor Kirchen, Gebetshäusern, Krankenhäusern, Frauenhäusern und Gefängnissen solle die ganze Gestalt von Personen unkenntlich gemacht werden. In Deutschland führe das zu zahlreichen unscharfen, verschwommenen Bildern in Google-Street-View.

Allerdings müssten noch weitere Voraussetzungen abgeklärt werden, so die beiden freiheitlichen Abgeordneten. Vor allem müsste festgelegt werden, innerhalb welcher Zeit beeinspruchte Daten gelöscht werden müssten, wer diese Löschung kontrollieren solle, ob diese Daten auch vollständig gelöscht würden, und wer das wieder kontrolliere, ja sogar, bei wem betroffene Bürger vor Ort ihren Einspruch einreichen könnten. Hier müsse absolute Rechtssicherheit geschaffen werden, bevor Google die Daten in die USA transferiere.

"Der erste Schritt in die richtige Richtung ist ja getan, jetzt ist die Datenschutzkommission aufgefordert, statt auf halben Weg zu verharren, wirkliche Rechtssicherheit für die österreichischen Bürger zu schaffen", schlossen die beiden freiheitlichen Politiker.
     
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