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Verfahren zu "Google Street View" abgeschlossen |
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Datenschutzkommission spricht Empfehlungen an Google aus
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Stefan, Herbert: Viele ungeklärte Fragen bei Zulassung von Google-Street-View Vor der Zulassung von Google-Street-View müssten einige Vorraussetzungen abgeklärt werden Wien (fpd) - "Bevor die Fotoaktionen von Google-Street-View wieder aufgenommen werden, müssten ein paar datenschutzrechtliche Vorraussetzungen geklärt werden", kommentierten der freiheitliche Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald Stefan und der freiheitliche stellvertretende Leiter des Datenschutzrates NAbg. Werner Herbert die Eintragung des Internetdienstes beim Datenverarbeitungsregister. Google-Street-View wäre ein Internetprojekt des Google-Konzerns, indem flächendeckend Bilder von Ortschaften und Städten im Internet virtuell zugänglich gemacht würden. Nach Protesten der Bevölkerung und der FPÖ seien Google diese Fotoaktionen jedoch untersagt worden. Jetzt hätte die Datenschutzkommission die Wiederaufnahme dieser Aktionen unter verschiedenen Voraussetzungen erlaubt. Wie in Deutschland müsse es Bürgern auch in Österreich möglich sein, die Veröffentlichung von Bildern ihres Hauses zu verhindern. Dazu sei es auch notwendig, Bürger vor der Veröffentlichung zeitgerecht, laut der österreichischen Datenschutzkommission innerhalb von zwölf Wochen, über das Vorhaben der Veröffentlichung dieser Bilder zu informieren. Betroffene Gebäude müssten dann von Google unkenntlich gemacht werden. Zudem solle Google-Street-View nicht nur Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich machen, vor allem in "sensiblen" Bereichen, wie vor Kirchen, Gebetshäusern, Krankenhäusern, Frauenhäusern und Gefängnissen solle die ganze Gestalt von Personen unkenntlich gemacht werden. In Deutschland führe das zu zahlreichen unscharfen, verschwommenen Bildern in Google-Street-View. Allerdings müssten noch weitere Voraussetzungen abgeklärt werden, so die beiden freiheitlichen Abgeordneten. Vor allem müsste festgelegt werden, innerhalb welcher Zeit beeinspruchte Daten gelöscht werden müssten, wer diese Löschung kontrollieren solle, ob diese Daten auch vollständig gelöscht würden, und wer das wieder kontrolliere, ja sogar, bei wem betroffene Bürger vor Ort ihren Einspruch einreichen könnten. Hier müsse absolute Rechtssicherheit geschaffen werden, bevor Google die Daten in die USA transferiere. "Der erste Schritt in die richtige Richtung ist ja getan, jetzt ist die Datenschutzkommission aufgefordert, statt auf halben Weg zu verharren, wirkliche Rechtssicherheit für die österreichischen Bürger zu schaffen", schlossen die beiden freiheitlichen Politiker. |
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