Schutz der Kinder steht im Mittelpunkt
Wien (bmvit) - Verkehrsministerin Doris Bures blickt der heutigen Novellierung der Straßenverkehrsordnung
(StVO) zuversichtlich entgegen: "Menschliches Leid zu verhindern steht seit Anfang an im Zentrum meiner Verkehrspolitik.
Besonders erfreulich ist, dass die Radhelmpflicht für Kinder unter 12 Jahre nun noch vor dem Sommer in Kraft
treten kann, und ich appelliere an alle Erwachsenen, Eltern, Lehrerinnen, Lehrer, Kindergärtnerinnen, Kindergärtner
und alle anderen, mit gutem Beispiel voranzugehen."
Wesentliche Neuerungen, die heute voraussichtlich Eingang in die StVO finden werden, sind das Rücksichtnahmegebot,
die Radhelmpflicht für Kinder unter 12 Jahre, das neue Verkehrszeichen "Radfahrübergang", die
Möglichkeit der Kundmachung von Halte- oder Parkverboten durch Bodenmarkierung und die Anpassung der Annäherungsgeschwindigkeit
an Radüberfahrten.
Die Änderungen der StVO im Detail
Verankerung des Rücksichtnahmegebots in der StVO
Jeder, der einen Führerschein besitzt, kennt den Vertrauensgrundsatz: "Jede Verkehrsteilnehmerin
und jeder Verkehrsteilnehmer darf darauf vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung der Straße
maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen." Genauso selbstverständlich wie der Vertrauensgrundsatz
soll auch das Rücksichtnahmegebot für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden. "Die
Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme",
so soll es ab nun in der StVO heißen.
"Gegenseitige Rücksichtnahme ist eine sehr effektive Maßnahme zur Steigerung der Verkehrssicherheit.
Wir alle können tagtäglich dazu beitragen, Österreichs Straßen sicherer zu machen", so
die Verkehrsministerin.
Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr
Seit 2005 hat der Radverkehr in Österreich über ein Drittel zugenommen. Bei den Unfallzahlen
zeigt sich ein positiver Trend - die Zahl der verletzten Radfahrerinnen und Radfahrer ist insgesamt rückläufig.
Im Gegensatz dazu ist allerdings seit 2005 die Zahl der verletzten Kinder bis 12 Jahre im Radverkehr, laut Kuratorium
für Verkehrssicherheit, von 3700 auf 4800 gestiegen. Um das Radfahren für Kinder sicherer zu gestalten,
wird nun die Radhelmpflicht für Kinder unter 12 Jahre in der StVO verankert, sie gilt voraussichtlich ab 31.
Mai 2011. Das Tragen eines Radhelms kann nach Ansicht von Expertinnen und Experten 900 Kinder pro Jahr vor Kopfverletzungen
schützen. Die Radhelmpflicht wird vorerst nicht sanktioniert und auch ein Mitverschulden wird in Paragraf
68 der StVO explizit ausgeschlossen werden.
Neues Verkehrszeichen "Radfahrübergang"
Mit diesem neuen Zeichen wird es möglich, einen Schutzweg und eine Radfahrerüberfahrt, die nebeneinander
liegen, mit einem einzigen Zeichen anzuzeigen, während bisher zwei Zeichen notwendig waren. Somit kann ein
Verkehrszeichen eingespart werden, dies erleichtert die Wahrnehmung und reduziert den Schilderwald.
Anpassung der Annäherungsgeschwindigkeit zur Radfahrerüberfahrt
Mit der Neufassung dieser Bestimmung soll festgelegt werden, dass sich Radfahrerinnen und Radfahrer einer
Radfahrerüberfahrt nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h nähern dürfen; auf diese
Weise soll sichergestellt werden, dass sowohl Autofahrerinnen, Autofahrer als auch Radfahrerinnen und Radfahrer
ausreichend Zeit haben, sich auf den jeweiligen Querverkehr einzustellen.
Bodenmarkierungen für Halte- und Parkverbote
In Zukunft sollen Halte- und Parkverbote auch mit am Straßenrand angebrachten gelben (durchgehenden
oder unterbrochenen) Linien angezeigt werden. Die derzeitige Ausschilderung von Halte- und Parkverboten verliert
nicht an Gültigkeit. Bodenmarkierungen dieser Art sind bereits internationaler Standard.
Vorgezogene Haltelinien für alle Zweiradfahrerinnen und -fahrer
Alle Zweiradfahrerinnen und -fahrer (Motorrad- und Mopedlenkerinnen, -lenker und auch Radfahrerinnen und
-fahrer) soll ermöglicht werden in Zukunft vorgezogene Haltelinien zu nutzen. Diese Haltelinien ermöglichen
eine Wegfahrt vor der Autokolonne und nicht wie bisher nur neben den LKW.
Mit der Radhelmpflicht für unter 12-Jährige und der Verankerung des Rücksichtnahmegebots stehen
zwei wesentliche Maßnahmen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020 kurz vor ihrer Umsetzung. Mit
dem Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020 verfolgt die Verkehrsministerin ein ehrgeiziges Ziel: Die Zahl der
Verkehrstoten soll bis 2020 nochmals halbiert, die Zahl der Schwerverletzten um 40 Prozent reduziert und Unfälle
mit Personenschaden um 20 Prozent reduziert werden. |