Novelle des Preistransparenz-Gesetzes in Begutachtung - Verpflichtende Meldung der Spritpreise
an die E-Control - Bessere Information der Konsumenten über günstigste Tankstellen
Wien (bmwfj) - Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner hat am 27.04. eine Novelle
des Preistransparenz-Gesetzes sowie eine darauf basierende Verordnung in Begutachtung geschickt, um die neue Spritpreis-Datenbank
einzurichten. "Wir wollen die Autofahrer möglichst rasch über die günstigsten Tankstellen in
ihrer Umgebung informieren. Damit können wir mehr Transparenz schaffen und den Wettbewerb am Treibstoffpreismarkt
ankurbeln", betont Mitterlehner.
Gemäß den Neuregelungen müssen Tankstellenbetreiber künftig jede Preisänderung bei Superbenzin
und Diesel elektronisch (via Internet, SMS) an eine Datenbank melden, die bei der E-Control angesiedelt ist. Diese
bietet als objektive Stelle über ihren Tarifkalkulator schon jetzt Strom- und Gaspreisvergleiche an und verfügt
daher über das entsprechende Know-how. "Ziel ist eine möglichst unbürokratische und leicht
zu administrierende Regelung", bekräftigt Mitterlehner. Um wettbewerbsrechtlichen Anforderungen Genüge
zu tun, werden bei jeder Abfrage nur die günstigsten Anbieter im Umkreis des eingegebenen Standortes aufgelistet.
Auf diese Weise können eine Preisangleichung nach oben und umweltschädigende Effekte durch das Fahren
langer Strecken zum Tanken werden verhindert werden.
Grundsätzlich muss jede Preisänderung zeitnah gemeldet werden: In Anlehnung an die geltende Spritpreis-Verordnung,
wonach die Treibstoffpreise nur um zwölf Uhr erhöht werden dürfen, müssen die Änderungen
zu diesem Zeitpunkt unverzüglich gemeldet werden. Ab dann sind nur noch Preissenkungen möglich, für
deren Meldung die Tankstellenbetreiber laut Begutachtungsentwurf eine halbe Stunde Zeit haben. Durch diese Frist
soll gerade für kleinere Selbständige ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand
vermieden werden. Gleichzeitig ist allerdings davon auszugehen, dass jeder Betreiber sehr daran interessiert ist,
Preissenkungen so rasch wie möglich zu melden, um in der Online-Datenbank unter den günstigsten Tankstellen
aufzuscheinen. Das Konsumenten-Interesse an einem möglichst aktuellen Vergleich der Preise in seinem Umfeld
bleibt also gewahrt.
Ausgenommen von der Meldepflicht sollen jene Tankstellenbetreiber sein, die weniger als 500 Kubikmeter Treibstoff
pro Jahr absetzen und über dementsprechend wenig Personal verfügen. Diese können sich allerdings
freiwillig für das neue Datenbanksystem bei der E-Control registrieren.
Bezirksverwaltungsbehörden können Verstöße gegen das Preistransparenz-Gesetz - so wie bisher
- als Verwaltungsübertretung mit Geldstrafen von bis zu 2.180 Euro ahnden, im Wiederholungsfall mit Geldstrafen
von bis zu 7.260 Euro.
Die Verordnung, in der die Details zur Spritpreis-Datenbank festgelegt sind, soll mit 31. Dezember 2013 befristet
werden. Vor einer eventuellen Verlängerung werden die Ergebnisse der neuen Datenbank ausführlich evaluiert. |