Ökostrom-Novelle: Marktorientierter und effizienter Ausbau des Ökostroms zu vertretbaren
Konditionen für Konsumenten - Gespräche mit Stakeholdern, um Lösung bis Sommer zu erzielen
Wien (bmwfj) - Anlässlich der am 09.05. endenden Begutachtungsfrist unterstreicht Wirtschafts-
und Energieminister Reinhold Mitterlehner die wichtigsten Ziele der Ökostromgesetz-Novelle: „Wir wollen den
Ökostrom-Ausbau zu vertretbaren Kosten für Haushalte und Unternehmen beschleunigen und so unabhängig
von Atomstrom werden. Dabei geht es nicht nur um die Förderhöhe, sondern auch um gezielte Anreize für
Marktorientierung und Wettbewerbsfähigkeit. Nur so können wir nachhaltig erfolgreich sein“, betont Mitterlehner.
„Eine gänzliche Aufhebung des Förderdeckels ist für uns kein Thema, weil wir dann dasselbe Problem
wie Deutschland hätten - nämlich riesige Fördersummen auf Kosten der Konsumenten, aber einen relativ
geringen Ökostrom-Beitrag zum Energieaufkommen“, so Mitterlehner. Schon jetzt wird in Österreich rund
70 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen produziert. Die Energiewende ist also längst eingeleitet, während
der entsprechende Anteil im stets als Vorbild genannten Deutschland nur bei 16 Prozent liegt. Deutlich sind die
Unterschiede auch bei den Kosten. Der Ausbau durch das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz erhöht die Belastung
für die Kunden laut Schätzungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft von 5,3 Milliarden
Euro im Jahr 2009 auf rund 8,2 Milliarden Euro 2010 sowie auf heuer voraussichtlich 13,5 Milliarden Euro. Bezogen
auf den einzelnen Haushalt heißt das: Während der österreichische Durchschnittshaushalt derzeit
35 Euro pro Jahr zahlt, kostet die Ökostromförderung dem deutschen Haushaltskunden heuer bereits über
100 Euro. Daher mussten die Tarife für die Anlagenbetreiber in Deutschland auch schon mehrmals drastisch reduziert
werden.
„Uns geht es jetzt darum, unter Einbeziehung der Erfahrungswerte Deutschlands und des Begutachtungsentwurfes mit
allen Beteiligten eine solide Verhandlungsgrundlage zu schaffen. Ziel ist eine Lösung bis Sommer“, betont
Mitterlehner. „Parallel zum weiteren Ausbau des Ökostroms muss auch sichergestellt werden, dass energieintensive
Unternehmen im internationalen Vergleich konkurrenzfähig bleiben und nicht wegen zu hoher Kosten ihre Produktion
in außereuropäische Länder auslagern müssen“, so Mitterlehner.
Im vorliegenden Entwurf ist eine Erhöhung der Förderzuwachssumme um 43 Prozent auf 30 Millionen Euro
pro Jahr vorgesehen. Diese werden auf Basis einer Potenzialanalyse unter den Ökostrom-Technologien - also
Wasser, Wind, Photovoltaik, Biomasse- und Biogas - aufgeteilt werden. Anschließend werden die Errichter und
Betreiber von Ökostromanlagen über 13 Jahre (bei rohstoffabhängigen Anlagen bis 15 Jahre) mit garantierten
Einspeisetarifen von den Konsumenten (Haushalten, Betrieben) unterstützt. Durch die geplante Ausweitung nehmen
die jedes Jahr dazukommenden Anlagen künftig über ihre Laufzeit insgesamt 800 Millionen Euro ein. Marktpreisschwankungen
haben auf diese Summe keinen Einfluss, weil die Einspeisetarife unabhängig vom jeweiligen Marktpreis garantiert
sind.
Weg zur Marktreife durch Druck auf Technologien forcieren
Zusätzlich zur Erhöhung des jährlichen Förderkontingents sind 100 Millionen Euro an
Fördermitteln vorgesehen, um die bestehende Anlagen-Warteliste abzubauen. Dies erfolgt auf Basis niedrigerer
Tarife, wobei Österreich etwa bei der Photovoltaik selbst nach den geplanten Abschlägen immer noch über
den deutschen Tarifen liegt, die laufend reduziert werden. "Überhöhte Tarife bremsen die Weiterentwicklung
der Anlagen-Technologien. Wir wollen aber, dass sich die Fördertarife möglichst bald dem Niveau des Marktes
annähern", bekräftigt Mitterlehner. Durch die Degression wird ein Anreiz für rasche Investitionen
geschaffen, wodurch Anlagen schneller zur Errichtung kommen. Unabhängig davon ist in den vertraglich zugesagten
Tarifen ein Gewinnaufschlag eingerechnet, der höher ist, als man beim derzeitigen Zinsniveau auf den Kapitalmärkten
erzielen kann. |