Fichtenbauer: Reformbedarf bei Rückerstattung von Anwaltskosten bei Freisprüchen   

erstellt am
06. 05. 11

Wien (fpd) - "Die Rückerstattung von Anwaltskosten bei Freisprüchen ist ein uraltes Thema, welches bis heute keineswegs befriedigend gelöst wurde", sagte FPÖ-Justizsprecher NAbg. Dr. Peter Fichtenbauer zur dementsprechenden Diskussion rund um den "Tierschützer-Prozess". Die Schärfe der Problemstellung erweise sich natürlich bei lang dauernden Verfahren, die mit einem erhöhten Verteidigeraufwand verbunden sind soweit keine Verfahrenshilfe bestellt wurde.

"Die Seitens der Regierungsparteien aus budgetären Gründen abgelehnte Reform dieses Kostenersatzrechtes wird den davon betroffenen natürlich nicht gerecht", so Fichtenbauer. "Bei einfachen, kurzen Verfahren mögen ja die derzeitigen Ersatzbeträge noch hingenommen werde. Bei langen Verfahren müsste jedoch ein Reformansatz diskutiert werden. Man könnte durchaus daran denken, dass der freisprechende Richter gegebenenfalls einen Kostenzuspruch zu Lasten der Republik verfügen könnte. Dies wäre weitaus bevorzugenswerter als ein separates schadenersatzrechtliches Verfahren, weil der erkennende Richter (bzw. der Senat) die besten Kenntnisse besitzt, ob der Beschuldigte überhaupt fahrlässig angeklagt wurde, oder auf Grund von ihm selbst hervorgerufenen begründeten Verdachtes die Strafverfolgung herbeigeführt hat. Nach solchen Abwägungskriterien könnte ein halbwegs fairer Kostenersatzausglich ins Auge gefasst werden. So wie die Situation bisher besteht, ist dringender Reformbedarf erkennbar."
     
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