Wien (fpd) - "Die Rückerstattung von Anwaltskosten bei Freisprüchen ist ein uraltes Thema,
welches bis heute keineswegs befriedigend gelöst wurde", sagte FPÖ-Justizsprecher NAbg. Dr. Peter
Fichtenbauer zur dementsprechenden Diskussion rund um den "Tierschützer-Prozess". Die Schärfe
der Problemstellung erweise sich natürlich bei lang dauernden Verfahren, die mit einem erhöhten Verteidigeraufwand
verbunden sind soweit keine Verfahrenshilfe bestellt wurde.
"Die Seitens der Regierungsparteien aus budgetären Gründen abgelehnte Reform dieses Kostenersatzrechtes
wird den davon betroffenen natürlich nicht gerecht", so Fichtenbauer. "Bei einfachen, kurzen Verfahren
mögen ja die derzeitigen Ersatzbeträge noch hingenommen werde. Bei langen Verfahren müsste jedoch
ein Reformansatz diskutiert werden. Man könnte durchaus daran denken, dass der freisprechende Richter gegebenenfalls
einen Kostenzuspruch zu Lasten der Republik verfügen könnte. Dies wäre weitaus bevorzugenswerter
als ein separates schadenersatzrechtliches Verfahren, weil der erkennende Richter (bzw. der Senat) die besten Kenntnisse
besitzt, ob der Beschuldigte überhaupt fahrlässig angeklagt wurde, oder auf Grund von ihm selbst hervorgerufenen
begründeten Verdachtes die Strafverfolgung herbeigeführt hat. Nach solchen Abwägungskriterien könnte
ein halbwegs fairer Kostenersatzausglich ins Auge gefasst werden. So wie die Situation bisher besteht, ist dringender
Reformbedarf erkennbar." |