Bures schickt neue Eisenbahnkreuzungsverordnung in Begutachtung   

erstellt am
16. 05. 11

Vorrang für die Sicherheit
Wien (bmvit) - Im Vorjahr sind 13 Menschen bei Zusammenstößen auf Eisenbahnkreuzungen ums Leben gekommen, 25 wurden schwer, 28 leicht verletzt. Drei Jahre davor im Jahr 2007 waren es 31 Tote, 41 Schwerverletzte und 50 Leichtverletzte. Die in den letzten Jahren verstärkten Investitionen in die Sicherheit von Kreuzungen von Schiene und Straße machen sich also bezahlt. Jetzt setzt Verkehrsministerin Doris Bures den nächsten Schritt. Am 18.05. wird sie die neue Eisenbahnkreuzungsverordnung in Begutachtung schicken. Die derzeit geltende Verordnung stammt aus dem Jahr 1961 und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.

"Es geht um die Sicherheit. In den letzten Jahren haben wir dort, wo es Unfallhäufungen gegeben hat, sehr viel investiert. Mit Erfolg, wie der starke Rückgang bei den tödlichen Unfällen zeigt. Diesen Weg will ich gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden fortsetzen", betont Verkehrsministerin Doris Bures.

Die neue Verordnung sieht klare Kriterien für die Sicherungsart von Eisenbahnkreuzungen vor, abhängig vom Verkehrsaufkommen auf der Straße, der gefahrenen Höchstgeschwindigkeit auf der Schiene, den Sichtverhältnissen auf der Kreuzung. Eine technische Sicherung ist u.a. nötig bei mehr als 3000 Kfz/Tag auf der Straße und wenn die örtlich zulässige Geschwindigkeit des Zugs mehr als 80 km/h beträgt.

Handlungsbedarf gibt es bei 2.200 Eisenbahnkreuzungen. Dabei wird bei maximal 1.700 eine technische Sicherung in Form einer Rotlichtanlage kommen. Die übrigen werden z.B. durch Verbesserung des Sichtraums und ähnliche kleinere Maßnahmen sicherer gemacht. Die Kostenobergrenze liegt bei 250 Mio. Euro. Die Übergangsfrist beträgt zehn Jahre. Pro Jahr müssen daher 25 Mio. Euro investiert werden. Das ist eine Summe, die unter den Investitionsraten der letzten Jahre liegt.

Bures: "Es ist gelungen, die Kosten in Grenzen zu halten und den Gewinn an Sicherheit zu maximieren. Den Großteil der Kosten trägt der Bund. Aber natürlich gibt es auch eine Verantwortung der Straßenerhalter. Deshalb vertraue ich darauf, dass die Länder und Gemeinden genauso wie der Bund und die ÖBB zu ihrer Verantwortung stehen, weil wir gemeinsam menschliches Leid verhindern können."

Das Verkehrsministerium trägt über den ÖBB-Rahmenplan und die Privatbahnförderung den Großteil der Kosten. Das war bisher so und wird in Zukunft so sein. Im Schnitt der letzten Jahre wurden per anno 35 Mio. Euro in die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen investiert, dabei kamen 75 Prozent vom Verkehrsministerium, 25 Prozent von den Straßenerhaltern, also den Ländern und/oder Gemeinden. Damit ist auch klar, dass mit einer Weiterführung der bisherigen Investitionsraten kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

Eine Eisenbahnkreuzung pro Bahnkilometer
Österreichweit gibt es mit Stand 31.12.2010

  • 6.163 Eisenbahnkreuzungen, davon sind
  • 1.944 technisch gesichert (Rotlicht, Rotlicht plus Schranken),
  • 4.219 nicht-technisch gesichert (durch Sicht, Sicht/Pfeifen, Pfeifen oder Bewachung)


In den vergangenen zehn Jahren wurde im österreichischen Eisenbahnnetz die Gesamtzahl der Kreuzungen um 1.500 verringert. Österreich hat immer noch die höchste Dichte an Eisenbahnkreuzungen. Der internationale Schnitt liegt bei einer Kreuzung auf zwei Kilometern Bahnstrecke, in Österreich gibt es auf knapp 6.000 Bahnkilometern 6.163 Kreuzungen.

     
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