Grünes Licht auch für Vorratsdatenspeicherung
Wien (pk) - Nach der Vorstellung der neuen Regierungsmitglieder durch Vizekanzler und Außenminister
Michael Spindelegger und der Fragestunde mit Unterrichtsministerin Claudia Schmied befasste sich der Bundesrat
am 12.05. mit einer Tagesordnung von 22 Punkten.
Mehr Qualitätsmanagement an den Schulen
Am Beginn standen Vorlagen des Unterrichtsressorts zur Diskussion, deren Ziel es ist, schrittweise ein umfassendes
Qualitätsmanagement an den Schulen einzuführen. Zum Kulturwandel an den Schulen zählt auch ein neues
Anforderungsprofil für SchuldirektorInnen, die sich künftig stärker als "ManagerInnen"
verstehen sollen. Dem dienen Novellen zum Bundes-Schulaufsichtsgesetz sowie zum Schulunterrichtsgesetz. Eine Änderung
des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes macht den unbeschränkten Einsatz von PflichtschullehrerInnen in mittleren
und höheren Schulen möglich. Die gegenständlichen Gesetzesänderungen passierten die Länderkammer
mehrheitlich ohne Einspruch.
Die Bundesrätinnen und Bundesräte befürworteten weiters einstimmig eine Novelle zum Prüfungstaxengesetz
- Schulen/Pädagogische Hochschulen, die Lehrenden weiterhin PrüferInnen-Prämien einräumt, sowie
eine Novelle zum Berufsreifeprüfungsgesetz, die in Anlehnung an die letzte Novelle zum Schulunterrichtsgesetz
ab 2016 standardisierte schriftliche Reifeprüfungen für ExternistInnen vorsieht und AbsolventInnen von
Musik(hoch)schulen und HeilmasseurInnen den Zugang zur Berufsreifeprüfung öffnet.
Bundesrat diskutiert Kulturthemen
Auch das Film-Kooperationsabkommen mit Deutschland und der Schweiz stieß auf einhellige Zustimmung in der
Länderkammer. Dabei handelt es sich um ein trilaterales Abkommen zwischen Österreich, Deutschland und
der Schweiz, das der Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit der Filmschaffenden dient.
Nach dem Spezialthema Film ging es im Rahmen der Debatte über die Kulturberichte 2008 und 2009 um den gesamten
und umfassenden Bereich Kunst und Kultur. Im Vorwort des letzten Berichts bekräftigt Bundesministerin Claudia
Schmied, man habe den Fokus auf die Förderung junger Künstlerinnen und Künstler am Beginn ihrer
Karriere gerichtet. Sie würden unter anderem mit Stipendien, Auslandsaufenthalten oder Galerie- und Messeförderungen
unterstützt. Die nachhaltige Beachtung des Gender-Aspekts habe auch dazu geführt, dass bei den Start-Stipendien
ein Frauenanteil von 62 Prozent erreicht werden konnte. Zu den weiteren Zielen zählt die Ministerin unter
anderem die Kunstvermittlung an den Schulen und Kunst in der Lehrerbildung. Als wesentliches Ereignis des Jahres
2009 hält Schmied fest, dass die Bundesmuseen und die Nationalbibliothek im Berichtszeitraum zwei große
Ziele verfolgt hätten, nämlich die Schärfung des eigenen Profils und die Stärkung der Kernkompetenzen.
Zu diesem Zweck wurden für alle Institutionen neue Museumsordnungen erlassen. Seit Jänner 2010 gilt zudem
freier Eintritt für Jugendliche in den Bundesmuseen. Mit Hilfe der Anhebung der Basisabgeltung soll darüber
hinaus der Handlungsspielraum der Institutionen in einem ungünstigen wirtschaftlichen Umfeld gestärkt
werden. Auch bei den Bundestheatern ist im Berichtszeitraum der Bundeszuschuss erhöht worden, um deren im
internationalen Vergleich einzigartige Position zu sichern. Im Bereich des Denkmalschutzes konnten wichtige Projekte
zur Erhaltung des kulturellen Erbes unterstützt und weitere vorbereitende Schritte zur zukünftigen Positionierung
des Bundesdenkmalamtes gesetzt werden. Schließlich wurden für die Öffentlichen Büchereien
und die Volkskultur Adaptierungen der Fördermodelle vorbereitet. Die Berichte wurden vom Bundesrat mehrheitlich
zur Kenntnis genommen.
Einstimmig zur Kenntnis genommen wurde jedoch der Bericht über EU-Vorhaben im Bildungsbereich. Demnach kommt
dem Bildungsbereich eine Schlüsselrolle bei der Zukunftsbewältigung zu. Als diesbezügliche Kernziele
benennt der Bericht die Senkung der SchulabbrecherInnenquote auf höchstens 10% und die Erhöhung des Anteils
der 30- bis 34-Jährigen mit Hochschul- oder gleichwertigem Abschluss auf mindestens 40%. Zur Umsetzung der
EU 2020-Strategie lanciert die Kommission sieben Leitinitiativen, für die der Bereich Bildung eine wesentliche
Grundlage zur Zielerreichung darstellt. Die Leitinitiativen "Jugend in Bewegung", "Neue Kompetenzen
für neue Beschäftigungen", "Digitale Agenda für Europa", "Innovationsunion"
sowie "Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung" sind für das Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) dabei von besonderer Relevanz.
Bundesrat gibt grünes Licht für Vorratsdatenspeicherung
Auch im Bundesrat gingen die Meinungen über die Vorratsdatenspeicherung zwischen Regierungsfraktionen und
Opposition weit auseinander. Die Freiheitlichen rückten vor allem Sicherheitsaspekte in den Vordergrund und
äußerten Bedenken hinsichtlich der Effizienz dieser Speicherung, da ihrer Ansicht der zu erwartende
Gewinn in keiner Relation zu den zu befürchteten Nachteilen stehe. Man habe die Chance, einen Fehler, den
andere bereits begangen hätten, zu vermeiden, dennoch wolle die Regierung diese Vorratsdatenspeicherung gegen
die Interessen der österreichischen Bevölkerung durchsetzen.
Die Grünen wiederum wiesen vor allem auf den Datenschutz und auf den Schutz der Privatsphäre hin, die
es nicht geboten erscheinen ließen, diesen Entwurf Gesetz werden zu lassen, stelle diese Speicherung doch
einen massiven Eingriff in die Grundrechte dar.
Die VertreterInnen der Regierungsparteien meinten hingegen, die geplante Vorratsdatenspeicherung liege im Interesse
der Sicherheit des Landes und seiner Bevölkerung. Damit werde es nämlich der Justiz und den Behörden
ermöglicht, schon frühzeitig gegen geplante Verbrechen vorzugehen und so etwa Terroranschläge zu
verhindern. Im Übrigen erfolge die Speicherung in einer abgespeckten Variante, sodass auch der Schutz der
Privatsphäre gewährleistet bleibe, da sämtliche Abfragen nur nach richterlichem Beschluss erfolgen
dürften. Die zuständigen Ministerinnen erinnerten zudem daran, dass Österreich zur Umsetzung einer
entsprechenden EU-Richtlinie verpflichtet sei. Man werde aber die vorgebrachten Bedenken ernst nehmen und dafür
Sorge tragen, dass mit den Daten auf sorgsamste Weise umgegangen werde.
Schließlich passierten aber sowohl die Novelle zum Telekommunikationsgesetz als auch jene zur Strafprozessordnung
und zum Sicherheitspolizeigesetz den Bundesrat mehrheitlich. Die Novelle zum Telekommunikationsgesetz verpflichtet
die Netzbetreiber und Anbieter von Diensten, die Verbindungsdaten im Handy- und E-Mail-Verkehr für eine Dauer
von sechs Monaten zu speichern und diese nach Ablauf dieser Frist wieder zu löschen. Im Fall einer gerichtlich
bewilligten Anordnung sind die Daten der Strafverfolgungsbehörde zur Aufklärung und Verfolgung schwerer
Straftaten zu übermitteln. Die Bestimmungen der Strafprozessordnung und des Sicherheitspolizeigesetzes werden
an die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes angepasst. Dabei geht es um die Normierung der Zulässigkeit
von Ersuchen um Stammdatenübermittlung, der Anordnung über die Auskunft von Stamm- und Zugangsdaten sowie
der Auskunft über Vorratsdaten. Eine Anordnung kann laut Gesetz dann erteilt werden, wenn es zur Aufklärung
des konkreten Verdachts einer Straftat erforderlich ist.
Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist nun fix
Der Bundesrat befürwortete heute auch mehrheitlich die Einführung der Radhelmpflicht für Kinder
bis zum 12. Lebensjahr. Im Einzelnen werden damit auch Personen, die ein Kind beim Radfahren beaufsichtigen, verpflichtet,
dafür Sorge zu tragen, dass das Kind einen Sturzhelm trägt. Eine Verletzung dieser neu geschaffenen Helmtragepflicht
stellt allerdings keine Verwaltungsübertretung dar. Weitere Neuerungen des Gesetzes sind u.a. die Möglichkeit,
ein Halte- und Parkverbot auch mit am Straßenrand angebrachten gelben Linien zum Ausdruck zu bringen, die
Einführung einer zweiten Haltelinie für einspurige Fahrzeuge sowie die Verankerung eines Tempolimits
von 10 km/h für RadfahrerInnen auf Radfahrerüberfahrten. Allgemein kommt es in der StVO auch zur Erweiterung
des Vertrauensgrundsatzes durch Verankerung eines Rücksichtnahmegebots.
Ferner gaben die BundesrätInnen der Novelle zum Gefahrgutbeförderungsgesetz mehrheitlich ihre Zustimmung.
Die Novelle dient der Umsetzung der EU-Richtlinie und gilt in Zukunft auch für die Beförderung von gefährlichen
Gütern auf Binnenwasserstraßen. Auch die Änderung des Patentamtsgebührengesetzes, die vor
allem eine Anhebung der Gebühren vorsieht, blieb mehrheitlich ohne Einspruch.
Forschung als Motor der Wirtschaft
Die BundesrätInnen wandten sich in weiterer Folge dem Studienaustauschprogramm mit mittel- und südosteuropäischen
Nachbarländern (CEEPUS III) zu, das einhellige Zustimmung fand, und befassten sich sodann mit der Jahresvorschau
des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung 2011 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms Europäischen
Kommission und der Jahresvorschau 2009 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen
Kommission sowie des Arbeitsprogramms des Rates. Ziel ist es unter anderem, mittels einer eigenen Initiative für
Europäische Innovationspartnerschaften die Schaffung einer "Innovationsunion" anzustreben. Auch
die Förderungen sollen überprüft werden. Im Zuge der Umsetzung der "Europa 2020 Strategie"
will man auch die Entwicklung eines Indikators zur Messung von Innovationsleistungen vorantreiben. Weiters sollen
die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft verbessert und neue Maßnahmen für die Schaffung
bzw. Stärkung des Unternehmertums an Universitäten und für Studierende ergriffen werden. Darüber
hinaus soll der Mobilität im Bildungsbereich Priorität eingeräumt werden, auch außerhalb des
EU-Bildungsprogramms ERASMUS. Beide Berichte passierten das Bundesratsplenum mehrheitlich.
Bundesrat befürwortet mehrheitlich Fremdenrechtspaket
Auch das Fremdenrechtspaket beschäftigte heute den Bundesrat und die Debatte darüber verlief ähnlich
kontroversiell wie im Nationalrat. Das Fremdenrechtsänderungsgesetz bindet Aufenthaltsgenehmigungen stärker
an den Arbeitskräftebedarf. Mit der "Rot-Weiß-Rot-Karte" sollen verstärkt hoch qualifizierte
Zuwanderer nach Österreich gelockt werden. Vorgeschrieben werden deutsche Sprachkenntnisse bereits vor dem
Zuzug nach Österreich sowie eine bis zu siebentägige Anwesenheitspflicht für AsylwerberInnen in
der Erstaufnahmestelle. Die Bestimmungen über Ausweisung und Abschiebung von Fremden, die sich illegal in
Österreich aufhalten, werden neu gefasst. Das Gesetz passierte die Länderkammer schließlich mehrheitlich
ohne Einspruch. Das Gleiche gilt für das Landarbeitsgesetz, das sich in erster Linie gegen Sozial- und Lohndumping
auch in diesem Bereich richtet. Der Bundesrat gab dem auch die verfassungsmäßige ausdrückliche
Zustimmung.
Die Neuerungen wurden von der Opposition abgelehnt. Aus der Sicht der Freiheitlichen stellen sich die geforderten
Deutschkenntnisse als eine "Chimäre" und völlig ungenügend dar. Kritik geübt wurde
auch am Punktesystem für die Rot-Weiß-Rot-Karte, das sie als nicht ausreichend ansehen. Es werde zu
einer Verdrängung am Arbeitsmarkt kommen, so die Befürchtung der FPÖ, auch die Abschiebung werde
erschwert.
Die Kritik der Grünen ging wieder in eine völlig andere Richtung. Der SPÖ warfen sie vor, eine doppelbödige
Politik zu betreiben. Um Verfahren zu beschleunigen, fordern die Grünen eine Personalaufstockung der zuständigen
Behörden und keine Verschärfung für die AsylwerberInnen. Die Rot-Weiß-Rot-Karte sei aber ein
Schritt in die Richtige Richtung, man müsse jedoch den Menschen auch etwas bieten.
Seitens der ÖVP wurde ins Treffen geführt, man sei auf guten Weg, zumal die Asylanträge zurückgehen
und die Verfahrensdauer immer geringer werde. Die Rot-Weiß-Rot-Karte stelle einen wesentlichen Fortschritt
für die Wirtschaft dar. Man vollziehe eine Systemänderung und stelle mehr auf die Bedürfnisse der
Wirtschaft ab. Das Fremdenrechtsänderungsgesetz werde zur weiteren Beschleunigung der Verfahren beitragen,
was ja auch im Interesse der Betroffenen liege.
Die SPÖ verteidigte die Mitwirkungspflicht von AsylwerberInnen, sie werde eine weitere Verfahrensbeschleunigung
bringen. Die Zuwanderung werde nunmehr klarer geregelt, das Rechtsberatungssystem werde ebenfalls neu gestaltet.
Der vorliegende Entwurf bringe mehr Fairness und Verbesserung im Umgang mit den Asylsuchenden. Begrüßt
wurde, dass eine individuelle Entscheidung über das Wohl des Kindes möglich sein werde.
Die ehemalige Innenministerin und nunmehrige Finanzministerin Maria Theresia Fekter hielt der Kritik entgegen,
man habe durch die nun getroffenen organisatorischen Maßnahme, vor allem durch die Anwesenheitspflicht, dem
Schlepperunwesen einen Riegel vorgeschoben. Diejenigen die in die Illegalität untertauchten, blieben in den
Fängen der Schlepperorganisationen. Die Ministerin zeigte sich überzeugt, dass die Verfahren weiter verkürzt
würden. Alle, die kooperativ und deren Angaben plausibel sind, könnten relativ rasch in die Grundversorgung
kommen. Man habe mit dem heimischen System ein vorbildliches System geschaffen, was auch vom UNHCR anerkannt werde.
Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte könne man besser darauf schauen, mit welcher Qualifikation die Menschen zu
uns kommen. Deutsch vor Zuzug sei das größte emanzipatorische Projekt, betonte Fekter. Die Ministerin
versicherte den BundesrätInnen, dass den Ländern durch die Neuerungen keine zusätzlichen Ausgaben
entstehen.
Schließlich stand eine internationale Konvention für die verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit
in Südosteuropa auf der Tagesordnung, die mehrheitlich ohne Einspruch blieb. Der Konvention wurde ausdrücklich
auch die verfassungsmäßige Zustimmung mehrheitlich erteilt. Das Abkommen mit Slowenien zur Neubestimmung
der Staatsgrenze verabschiedete die Länderkammer einhellig.
Den Abschluss bildete der Beschluss des Nationalrats über einen Bundeszuschuss zum Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds.
Dieser zahlt Löhne und Gehälter an MitarbeiterInnen insolventer Firmen und trägt zur Lehrlingsförderung
bei. Zur Finanzierung dieser Zuwendung wird die Befreiung der über 58-jährigen ArbeitnehmerInnen vom
Arbeitslosenversicherungsbeitrag bis 2015 ausgesetzt und für über 57-Jährige auf 2018 verschoben.
Die davon erwarteten Mehreinnahmen betragen bis 2015 800 Mio. €, wodurch eine Erhöhung der 2008 gesenkten
Arbeitgeberbeiträge zur Fondsfinanzierung vermieden werden kann. Auch diese Vorlage passierte die Länderkammer
mehrheitlich ohne Einspruch. |