Fremdenrechtspaket passiert Bundesrat   

erstellt am
13. 05. 11

Grünes Licht auch für Vorratsdatenspeicherung
Wien (pk) - Nach der Vorstellung der neuen Regierungsmitglieder durch Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger und der Fragestunde mit Unterrichtsministerin Claudia Schmied befasste sich der Bundesrat am 12.05. mit einer Tagesordnung von 22 Punkten.

Mehr Qualitätsmanagement an den Schulen
Am Beginn standen Vorlagen des Unterrichtsressorts zur Diskussion, deren Ziel es ist, schrittweise ein umfassendes Qualitätsmanagement an den Schulen einzuführen. Zum Kulturwandel an den Schulen zählt auch ein neues Anforderungsprofil für SchuldirektorInnen, die sich künftig stärker als "ManagerInnen" verstehen sollen. Dem dienen Novellen zum Bundes-Schulaufsichtsgesetz sowie zum Schulunterrichtsgesetz. Eine Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes macht den unbeschränkten Einsatz von PflichtschullehrerInnen in mittleren und höheren Schulen möglich. Die gegenständlichen Gesetzesänderungen passierten die Länderkammer mehrheitlich ohne Einspruch.

Die Bundesrätinnen und Bundesräte befürworteten weiters einstimmig eine Novelle zum Prüfungstaxengesetz - Schulen/Pädagogische Hochschulen, die Lehrenden weiterhin PrüferInnen-Prämien einräumt, sowie eine Novelle zum Berufsreifeprüfungsgesetz, die in Anlehnung an die letzte Novelle zum Schulunterrichtsgesetz ab 2016 standardisierte schriftliche Reifeprüfungen für ExternistInnen vorsieht und AbsolventInnen von Musik(hoch)schulen und HeilmasseurInnen den Zugang zur Berufsreifeprüfung öffnet.

Bundesrat diskutiert Kulturthemen
Auch das Film-Kooperationsabkommen mit Deutschland und der Schweiz stieß auf einhellige Zustimmung in der Länderkammer. Dabei handelt es sich um ein trilaterales Abkommen zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz, das der Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit der Filmschaffenden dient.

Nach dem Spezialthema Film ging es im Rahmen der Debatte über die Kulturberichte 2008 und 2009 um den gesamten und umfassenden Bereich Kunst und Kultur. Im Vorwort des letzten Berichts bekräftigt Bundesministerin Claudia Schmied, man habe den Fokus auf die Förderung junger Künstlerinnen und Künstler am Beginn ihrer Karriere gerichtet. Sie würden unter anderem mit Stipendien, Auslandsaufenthalten oder Galerie- und Messeförderungen unterstützt. Die nachhaltige Beachtung des Gender-Aspekts habe auch dazu geführt, dass bei den Start-Stipendien ein Frauenanteil von 62 Prozent erreicht werden konnte. Zu den weiteren Zielen zählt die Ministerin unter anderem die Kunstvermittlung an den Schulen und Kunst in der Lehrerbildung. Als wesentliches Ereignis des Jahres 2009 hält Schmied fest, dass die Bundesmuseen und die Nationalbibliothek im Berichtszeitraum zwei große Ziele verfolgt hätten, nämlich die Schärfung des eigenen Profils und die Stärkung der Kernkompetenzen. Zu diesem Zweck wurden für alle Institutionen neue Museumsordnungen erlassen. Seit Jänner 2010 gilt zudem freier Eintritt für Jugendliche in den Bundesmuseen. Mit Hilfe der Anhebung der Basisabgeltung soll darüber hinaus der Handlungsspielraum der Institutionen in einem ungünstigen wirtschaftlichen Umfeld gestärkt werden. Auch bei den Bundestheatern ist im Berichtszeitraum der Bundeszuschuss erhöht worden, um deren im internationalen Vergleich einzigartige Position zu sichern. Im Bereich des Denkmalschutzes konnten wichtige Projekte zur Erhaltung des kulturellen Erbes unterstützt und weitere vorbereitende Schritte zur zukünftigen Positionierung des Bundesdenkmalamtes gesetzt werden. Schließlich wurden für die Öffentlichen Büchereien und die Volkskultur Adaptierungen der Fördermodelle vorbereitet. Die Berichte wurden vom Bundesrat mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Einstimmig zur Kenntnis genommen wurde jedoch der Bericht über EU-Vorhaben im Bildungsbereich. Demnach kommt dem Bildungsbereich eine Schlüsselrolle bei der Zukunftsbewältigung zu. Als diesbezügliche Kernziele benennt der Bericht die Senkung der SchulabbrecherInnenquote auf höchstens 10% und die Erhöhung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit Hochschul- oder gleichwertigem Abschluss auf mindestens 40%. Zur Umsetzung der EU 2020-Strategie lanciert die Kommission sieben Leitinitiativen, für die der Bereich Bildung eine wesentliche Grundlage zur Zielerreichung darstellt. Die Leitinitiativen "Jugend in Bewegung", "Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen", "Digitale Agenda für Europa", "Innovationsunion" sowie "Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung" sind für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) dabei von besonderer Relevanz.

Bundesrat gibt grünes Licht für Vorratsdatenspeicherung
Auch im Bundesrat gingen die Meinungen über die Vorratsdatenspeicherung zwischen Regierungsfraktionen und Opposition weit auseinander. Die Freiheitlichen rückten vor allem Sicherheitsaspekte in den Vordergrund und äußerten Bedenken hinsichtlich der Effizienz dieser Speicherung, da ihrer Ansicht der zu erwartende Gewinn in keiner Relation zu den zu befürchteten Nachteilen stehe. Man habe die Chance, einen Fehler, den andere bereits begangen hätten, zu vermeiden, dennoch wolle die Regierung diese Vorratsdatenspeicherung gegen die Interessen der österreichischen Bevölkerung durchsetzen.

Die Grünen wiederum wiesen vor allem auf den Datenschutz und auf den Schutz der Privatsphäre hin, die es nicht geboten erscheinen ließen, diesen Entwurf Gesetz werden zu lassen, stelle diese Speicherung doch einen massiven Eingriff in die Grundrechte dar.

Die VertreterInnen der Regierungsparteien meinten hingegen, die geplante Vorratsdatenspeicherung liege im Interesse der Sicherheit des Landes und seiner Bevölkerung. Damit werde es nämlich der Justiz und den Behörden ermöglicht, schon frühzeitig gegen geplante Verbrechen vorzugehen und so etwa Terroranschläge zu verhindern. Im Übrigen erfolge die Speicherung in einer abgespeckten Variante, sodass auch der Schutz der Privatsphäre gewährleistet bleibe, da sämtliche Abfragen nur nach richterlichem Beschluss erfolgen dürften. Die zuständigen Ministerinnen erinnerten zudem daran, dass Österreich zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie verpflichtet sei. Man werde aber die vorgebrachten Bedenken ernst nehmen und dafür Sorge tragen, dass mit den Daten auf sorgsamste Weise umgegangen werde.

Schließlich passierten aber sowohl die Novelle zum Telekommunikationsgesetz als auch jene zur Strafprozessordnung und zum Sicherheitspolizeigesetz den Bundesrat mehrheitlich. Die Novelle zum Telekommunikationsgesetz verpflichtet die Netzbetreiber und Anbieter von Diensten, die Verbindungsdaten im Handy- und E-Mail-Verkehr für eine Dauer von sechs Monaten zu speichern und diese nach Ablauf dieser Frist wieder zu löschen. Im Fall einer gerichtlich bewilligten Anordnung sind die Daten der Strafverfolgungsbehörde zur Aufklärung und Verfolgung schwerer Straftaten zu übermitteln. Die Bestimmungen der Strafprozessordnung und des Sicherheitspolizeigesetzes werden an die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes angepasst. Dabei geht es um die Normierung der Zulässigkeit von Ersuchen um Stammdatenübermittlung, der Anordnung über die Auskunft von Stamm- und Zugangsdaten sowie der Auskunft über Vorratsdaten. Eine Anordnung kann laut Gesetz dann erteilt werden, wenn es zur Aufklärung des konkreten Verdachts einer Straftat erforderlich ist.

Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist nun fix
Der Bundesrat befürwortete heute auch mehrheitlich die Einführung der Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Im Einzelnen werden damit auch Personen, die ein Kind beim Radfahren beaufsichtigen, verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Kind einen Sturzhelm trägt. Eine Verletzung dieser neu geschaffenen Helmtragepflicht stellt allerdings keine Verwaltungsübertretung dar. Weitere Neuerungen des Gesetzes sind u.a. die Möglichkeit, ein Halte- und Parkverbot auch mit am Straßenrand angebrachten gelben Linien zum Ausdruck zu bringen, die Einführung einer zweiten Haltelinie für einspurige Fahrzeuge sowie die Verankerung eines Tempolimits von 10 km/h für RadfahrerInnen auf Radfahrerüberfahrten. Allgemein kommt es in der StVO auch zur Erweiterung des Vertrauensgrundsatzes durch Verankerung eines Rücksichtnahmegebots.

Ferner gaben die BundesrätInnen der Novelle zum Gefahrgutbeförderungsgesetz mehrheitlich ihre Zustimmung. Die Novelle dient der Umsetzung der EU-Richtlinie und gilt in Zukunft auch für die Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen. Auch die Änderung des Patentamtsgebührengesetzes, die vor allem eine Anhebung der Gebühren vorsieht, blieb mehrheitlich ohne Einspruch.

Forschung als Motor der Wirtschaft
Die BundesrätInnen wandten sich in weiterer Folge dem Studienaustauschprogramm mit mittel- und südosteuropäischen Nachbarländern (CEEPUS III) zu, das einhellige Zustimmung fand, und befassten sich sodann mit der Jahresvorschau des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung 2011 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms Europäischen Kommission und der Jahresvorschau 2009 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des Arbeitsprogramms des Rates. Ziel ist es unter anderem, mittels einer eigenen Initiative für Europäische Innovationspartnerschaften die Schaffung einer "Innovationsunion" anzustreben. Auch die Förderungen sollen überprüft werden. Im Zuge der Umsetzung der "Europa 2020 Strategie" will man auch die Entwicklung eines Indikators zur Messung von Innovationsleistungen vorantreiben. Weiters sollen die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft verbessert und neue Maßnahmen für die Schaffung bzw. Stärkung des Unternehmertums an Universitäten und für Studierende ergriffen werden. Darüber hinaus soll der Mobilität im Bildungsbereich Priorität eingeräumt werden, auch außerhalb des EU-Bildungsprogramms ERASMUS. Beide Berichte passierten das Bundesratsplenum mehrheitlich.

Bundesrat befürwortet mehrheitlich Fremdenrechtspaket
Auch das Fremdenrechtspaket beschäftigte heute den Bundesrat und die Debatte darüber verlief ähnlich kontroversiell wie im Nationalrat. Das Fremdenrechtsänderungsgesetz bindet Aufenthaltsgenehmigungen stärker an den Arbeitskräftebedarf. Mit der "Rot-Weiß-Rot-Karte" sollen verstärkt hoch qualifizierte Zuwanderer nach Österreich gelockt werden. Vorgeschrieben werden deutsche Sprachkenntnisse bereits vor dem Zuzug nach Österreich sowie eine bis zu siebentägige Anwesenheitspflicht für AsylwerberInnen in der Erstaufnahmestelle. Die Bestimmungen über Ausweisung und Abschiebung von Fremden, die sich illegal in Österreich aufhalten, werden neu gefasst. Das Gesetz passierte die Länderkammer schließlich mehrheitlich ohne Einspruch. Das Gleiche gilt für das Landarbeitsgesetz, das sich in erster Linie gegen Sozial- und Lohndumping auch in diesem Bereich richtet. Der Bundesrat gab dem auch die verfassungsmäßige ausdrückliche Zustimmung.

Die Neuerungen wurden von der Opposition abgelehnt. Aus der Sicht der Freiheitlichen stellen sich die geforderten Deutschkenntnisse als eine "Chimäre" und völlig ungenügend dar. Kritik geübt wurde auch am Punktesystem für die Rot-Weiß-Rot-Karte, das sie als nicht ausreichend ansehen. Es werde zu einer Verdrängung am Arbeitsmarkt kommen, so die Befürchtung der FPÖ, auch die Abschiebung werde erschwert.

Die Kritik der Grünen ging wieder in eine völlig andere Richtung. Der SPÖ warfen sie vor, eine doppelbödige Politik zu betreiben. Um Verfahren zu beschleunigen, fordern die Grünen eine Personalaufstockung der zuständigen Behörden und keine Verschärfung für die AsylwerberInnen. Die Rot-Weiß-Rot-Karte sei aber ein Schritt in die Richtige Richtung, man müsse jedoch den Menschen auch etwas bieten.

Seitens der ÖVP wurde ins Treffen geführt, man sei auf guten Weg, zumal die Asylanträge zurückgehen und die Verfahrensdauer immer geringer werde. Die Rot-Weiß-Rot-Karte stelle einen wesentlichen Fortschritt für die Wirtschaft dar. Man vollziehe eine Systemänderung und stelle mehr auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ab. Das Fremdenrechtsänderungsgesetz werde zur weiteren Beschleunigung der Verfahren beitragen, was ja auch im Interesse der Betroffenen liege.

Die SPÖ verteidigte die Mitwirkungspflicht von AsylwerberInnen, sie werde eine weitere Verfahrensbeschleunigung bringen. Die Zuwanderung werde nunmehr klarer geregelt, das Rechtsberatungssystem werde ebenfalls neu gestaltet. Der vorliegende Entwurf bringe mehr Fairness und Verbesserung im Umgang mit den Asylsuchenden. Begrüßt wurde, dass eine individuelle Entscheidung über das Wohl des Kindes möglich sein werde.

Die ehemalige Innenministerin und nunmehrige Finanzministerin Maria Theresia Fekter hielt der Kritik entgegen, man habe durch die nun getroffenen organisatorischen Maßnahme, vor allem durch die Anwesenheitspflicht, dem Schlepperunwesen einen Riegel vorgeschoben. Diejenigen die in die Illegalität untertauchten, blieben in den Fängen der Schlepperorganisationen. Die Ministerin zeigte sich überzeugt, dass die Verfahren weiter verkürzt würden. Alle, die kooperativ und deren Angaben plausibel sind, könnten relativ rasch in die Grundversorgung kommen. Man habe mit dem heimischen System ein vorbildliches System geschaffen, was auch vom UNHCR anerkannt werde. Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte könne man besser darauf schauen, mit welcher Qualifikation die Menschen zu uns kommen. Deutsch vor Zuzug sei das größte emanzipatorische Projekt, betonte Fekter. Die Ministerin versicherte den BundesrätInnen, dass den Ländern durch die Neuerungen keine zusätzlichen Ausgaben entstehen.

Schließlich stand eine internationale Konvention für die verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa auf der Tagesordnung, die mehrheitlich ohne Einspruch blieb. Der Konvention wurde ausdrücklich auch die verfassungsmäßige Zustimmung mehrheitlich erteilt. Das Abkommen mit Slowenien zur Neubestimmung der Staatsgrenze verabschiedete die Länderkammer einhellig.

Den Abschluss bildete der Beschluss des Nationalrats über einen Bundeszuschuss zum Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds. Dieser zahlt Löhne und Gehälter an MitarbeiterInnen insolventer Firmen und trägt zur Lehrlingsförderung bei. Zur Finanzierung dieser Zuwendung wird die Befreiung der über 58-jährigen ArbeitnehmerInnen vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag bis 2015 ausgesetzt und für über 57-Jährige auf 2018 verschoben. Die davon erwarteten Mehreinnahmen betragen bis 2015 800 Mio. €, wodurch eine Erhöhung der 2008 gesenkten Arbeitgeberbeiträge zur Fondsfinanzierung vermieden werden kann. Auch diese Vorlage passierte die Länderkammer mehrheitlich ohne Einspruch.
     
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