1.651 Einbürgerungen im 1. Quartal 2011   

erstellt am
12. 05. 11

Wien (statistik austria) - Die Zahl der Einbürgerungen hat sich im 1. Quartal 2011 gegenüber den ersten drei Monaten des Jahres 2010 um mehr als zwei Fünftel erhöht. Laut Statistik Austria erhielten von Jänner bis Ende März 2011 1.651 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft (2010: 1.146; +44,1%), darunter 4 Personen mit Wohnsitz im Ausland. Da im Vorjahr im 1. Quartal signifikant weniger Personen eingebürgert wurden als in den folgenden drei Quartalen (1.618; 1.546 und 1.880), ist der Vergleich mit den neuesten Zahlen nur bedingt aussagekräftig. Setzt man die Zahl für das 1. Quartal 2011 in Relation zu den im selben Zeitraum des Jahres 2009 erfolgten Einbürgerungen (2.140 Personen), ergibt sich ein Rückgang von 22,9%.
Kein einheitlicher Trend in den Bundesländern

Mit Ausnahme von Kärnten, der Steiermark und Vorarlberg wurden von Jänner bis Ende März 2011 in allen Bundesländern mehr Personen eingebürgert als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. In Kärnten sank die Zahl der Einbürgerungen von 119 auf 93 (-22%), Vorarlberg und die Steiermark verzeichneten hingegen nur geringfügige Rückgänge (um 6 bzw. 4 Fälle). Niederösterreich und Wien verzeichneten, nach besonders stark gesunkenen Einbürgerungszahlen des 1. Quartals 2010, wieder Zuwächse, ebenso, wenn auch in geringerem Ausmaß, Salzburg, Tirol und Oberösterreich. Im Burgenland hatte in den ersten drei Monaten des Jahres 2010 nur eine Person die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. Nun liegt die Zahl wieder bei 29, ist aber dennoch um etwa zwei Fünftel niedriger als im 1. Quartal 2009.
Verleihungen auf Grund eines Rechtsanspruchs an erster Stelle

Im 1. Quartal 2011 wurde die österreichische Staatsbürgerschaft in 267 Fällen im Ermessen verliehen (16,2%). Dabei handelt es sich mehrheitlich um Einbürgerungen nach mindestens zehnjährigem ununterbrochenem Hauptwohnsitz in Österreich (249 Personen; §10, Abs. 1, StbG). Die Hälfte der Einbürgerungen (820 oder 49,7%) erfolgte auf Grund eines Rechtsanspruchs, z.B. nach §11a, Abs. 4 "mindestens sechsjähriger Wohnsitz in Österreich und besonders berücksichtigungswürdige Gründe" (wie Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit, asylberechtigt; 381 Personen), nach §11a, Abs. 1 und 2 "Ehe mit einem Österreicher bzw. einer Österreicherin" (202 Personen) oder nach §12, Z1 "15-jähriger Wohnsitz in Österreich und nachhaltige Integration" bzw. "30-jähriger Wohnsitz" (zusammen 144 Personen). Bei 564 Personen traf der Rechtsgrund "Erstreckung der Verleihung" (§§16 und 17; 34,2%) zu. Dies bedeutet, dass gleichzeitig mit den antragstellenden Personen die österreichische Staatsbürgerschaft an 80 Ehepartner und Ehepartnerinnen sowie an 484 minderjährigen Kindern verliehen wurde.
     
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