Wien (statistik austria) - Die Zahl der Einbürgerungen hat sich im 1.
Quartal 2011 gegenüber den ersten drei Monaten des Jahres 2010 um mehr als zwei Fünftel erhöht.
Laut Statistik Austria erhielten von Jänner bis Ende März 2011 1.651 Personen die österreichische
Staatsbürgerschaft (2010: 1.146; +44,1%), darunter 4 Personen mit Wohnsitz im Ausland. Da im Vorjahr im 1.
Quartal signifikant weniger Personen eingebürgert wurden als in den folgenden drei Quartalen (1.618; 1.546
und 1.880), ist der Vergleich mit den neuesten Zahlen nur bedingt aussagekräftig. Setzt man die Zahl für
das 1. Quartal 2011 in Relation zu den im selben Zeitraum des Jahres 2009 erfolgten Einbürgerungen (2.140
Personen), ergibt sich ein Rückgang von 22,9%.
Kein einheitlicher Trend in den Bundesländern
Mit Ausnahme von Kärnten, der Steiermark und Vorarlberg wurden von Jänner bis Ende März 2011 in
allen Bundesländern mehr Personen eingebürgert als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. In Kärnten
sank die Zahl der Einbürgerungen von 119 auf 93 (-22%), Vorarlberg und die Steiermark verzeichneten hingegen
nur geringfügige Rückgänge (um 6 bzw. 4 Fälle). Niederösterreich und Wien verzeichneten,
nach besonders stark gesunkenen Einbürgerungszahlen des 1. Quartals 2010, wieder Zuwächse, ebenso, wenn
auch in geringerem Ausmaß, Salzburg, Tirol und Oberösterreich. Im Burgenland hatte in den ersten drei
Monaten des Jahres 2010 nur eine Person die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. Nun liegt die
Zahl wieder bei 29, ist aber dennoch um etwa zwei Fünftel niedriger als im 1. Quartal 2009.
Verleihungen auf Grund eines Rechtsanspruchs an erster Stelle
Im 1. Quartal 2011 wurde die österreichische Staatsbürgerschaft in 267 Fällen im Ermessen verliehen
(16,2%). Dabei handelt es sich mehrheitlich um Einbürgerungen nach mindestens zehnjährigem ununterbrochenem
Hauptwohnsitz in Österreich (249 Personen; §10, Abs. 1, StbG). Die Hälfte der Einbürgerungen
(820 oder 49,7%) erfolgte auf Grund eines Rechtsanspruchs, z.B. nach §11a, Abs. 4 "mindestens sechsjähriger
Wohnsitz in Österreich und besonders berücksichtigungswürdige Gründe" (wie Geburt in Österreich,
EWR-Staatsangehörigkeit, asylberechtigt; 381 Personen), nach §11a, Abs. 1 und 2 "Ehe mit einem Österreicher
bzw. einer Österreicherin" (202 Personen) oder nach §12, Z1 "15-jähriger Wohnsitz in Österreich
und nachhaltige Integration" bzw. "30-jähriger Wohnsitz" (zusammen 144 Personen). Bei 564 Personen
traf der Rechtsgrund "Erstreckung der Verleihung" (§§16 und 17; 34,2%) zu. Dies bedeutet, dass
gleichzeitig mit den antragstellenden Personen die österreichische Staatsbürgerschaft an 80 Ehepartner
und Ehepartnerinnen sowie an 484 minderjährigen Kindern verliehen wurde. |