Parlament fordert EU-Maßnahmen zum Einfrieren und Offenlegen von Schuldnervermögen    

erstellt am
11. 05. 11

Straßburg (europarl) - Um den grenzübergreifenden Forderungseinzug für Gläubiger zu erleichtern und damit den Handel über Grenzen hinweg in der EU zu fördern, fordern die Abgeordneten neue Gesetzesvorschläge von der Kommission, die das Einfrieren und die Offenlegung von Schuldnervermögen ermöglichen.

Arlene McCarthy (S&D, Vereinigtes Königreich), die Berichterstatterin des Parlaments, sagte: "Europas Binnenmarkt gibt den Bürgern das Recht, überall in der Europäischen Union zu leben, zu arbeiten oder Geschäfte machen. Darüber hinaus müssen wir sicherstellen, dass sie das Recht auf Gerechtigkeit haben, wenn sie betrogen, bestohlen oder nicht bezahlt werden. Wir haben Gesetze verabschiedet, um sicherzustellen, dass Gerichtsurteile in ganz Europa durchgesetzt werden können. Ohne eine einfache Möglichkeit für die Opfer zu fordern, dass gestohlene Vermögenswerte offengelegt und eingefroren werden, ist es für betrügerische Händler noch sehr einfach, ihre unrechtmäßig erworbenen Gewinne zu verstecken. Das Parlament hat heute schnelle und wirksame Anordnungen zur Vermögenserhaltung und Offenlegung von Vermögenswerten gefordert und ich fordere die Kommission auf, rasch zu handeln."

Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass "derzeit die Erfolgsquote beim grenzübergreifenden Forderungseinzug betreffend die Vermögenswerte bemerkenswert gering ist " und dass "der grenzübergreifende Forderungseinzug für Gläubiger gegenwärtig extrem kostspielig ist". Daher sind sie der Ansicht, "dass es an der Zeit ist, dieses Einzugsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen".

Die Abgeordneten fordern die Europäische Kommission daher auf, Verordnungsvorschläge für eine Europäische Anordnung zur Vermögenserhaltung (EAVE) und eine Europäische Anordnung zur Offenlegung von Vermögenswerten (EAOV) vorzulegen. Sie sprechen auch Empfehlungen zum Inhalt der erwarteten Gesetzgebung aus, die unter anderem nur in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug zur Anwendung kommen soll.

Die Verordnungen sollten einheitliche Zuständigkeitsvorschriften beinhalten, die festlegen, welche einzelstaatlichen Gerichte für die Ausstellung entsprechender Anordnungen zuständig sind. Es sollte möglich sein, beiden Anordnungen mit einem mehrsprachigen Standardformblatt, auch über das europäische E-Justiz-Portal, anzufordern. Das Instrument sollte umfassende Schutzmaßnahmen für Schuldner und mutmaßliche Schuldner enthalten.

Die Europäische Anordnung zur Vermögenserhaltung sollte ohne Zustellung einer ersten Benachrichtigung an die Partei, deren Vermögenswerte betroffen sind, erlangt werden können und die Kosten ihrer Nutzung sollten so gering wie möglich sein.

Die Entschließung wurde mit Handzeichen angenommen.

Nächste Schritte
Die Europäische Kommission hat das Parlament bereits in Kenntnis darüber gesetzt, dass sie im Juli 2011 einen Gesetzesentwurf zum Einfrieren von Schuldnervermögen vorzulegen plane. Die Vorstellung eines Gesetzesentwurfs zur Offenlegung entsprechender Vermögenswerte soll 2013 folgen.
     
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