Europakonferenz des Bundesrats in Linz
Wien (pk) - "Der Bundesrat lebt den Vertrag von Lissabon", betonte Bundesratspräsident
Gottfried Kneifel am 09.05.anlässlich der Europakonferenz des Bundesrats in Linz. Die Länderkammer, insbesondere
ihr EU-Ausschuss, positioniere sich als starke Stimme der Länder im EU-Gesetzgebungsprozess. Sie nehme den
Auftrag der Subsidiaritätsprüfung sehr ernst, erläuterte Kneifel. Der Bundesrat habe daher bereits
rege von den neuen, den nationalen Parlamenten zur Verfügung stehenden Instrumenten in Form der begründeten
Stellungnahme und der Mitteilung Gebrauch gemacht.
Dem Bundesrat komme nunmehr die Möglichkeit zu, einen Einspruch gegen Gesetzgebungsinitiativen der EU-Kommission
innerhalb von acht Wochen zu erheben, erklärte Kneifel. Die EU-Dokumente würden daher auf Ländertauglichkeit
und mögliche Konsequenzen für die jeweiligen Regionen sorgfältig geprüft. Die Bundesverfassung
sehe vor, dass der Bundesrat die Landtage unverzüglich über alle EU-Gesetzgebungsinitiativen informiert,
die eingelangten Stellungnahmen der Länderparlamente würden gewissenhaft in Erwägung gezogen. So
sei sichergestellt, dass die Landtage in den EU-Gesetzgebungsprozess eingebunden sind. Eine begründete Stellungnahme
könne vom EU-Ausschuss des Bundesrats dann beschlossen werden, wenn er zur Ansicht gelangt, dass ein Gesetzesvorschlag
der EU gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt. Sollte eine bestimmte Anzahl der Stimmen aller
nationalen Parlamente einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip feststellen, könne der Erlass
eines bestimmten Rechtsakts verhindert werden. Wie Präsident Kneifel anfügte, stehe dem Bundesrat auch
eine Subsidiaritätsklage beim EuGH offen.
Das Instrument der Mitteilung habe wiederum den Zweck, den positiven oder negativen Standpunkt der Länderkammer
zu Rechtsetzungsvorhaben gegenüber den EU-Institutionen zu erläutern.
Die neuen Mitwirkungsrechte des Vertrags von Lissabon hätten zusammen mit der Lissabon-Begleitnovelle zum
Bundes-Verfassungsgesetz eine weitgehende Gleichstellung des Bundesrats und des Nationalrats im Bereich der EU-Gesetzgebung
bewirkt, unterstrich Kneifel. Für den Bundesrat bedeute dies eine enorme Aufwertung, die Bundesrätinnen
und Bundesräte seien sich aber auch der damit verbundenen Verantwortung bewusst, wie dies die Praxis unter
Beweis stelle.
Kneifel plädierte dafür, die Europakonferenz zu einer institutionalisierten Schnittstelle zwischen Bundesrat
und Bundesländern zu machen, um die Kontakte noch enger zu gestalten. "Ich kann mir vorstellen, dass
sich die heutige Konferenz zu einer regelmäßigen Zusammenkunft des Bundesrates mit den Landtagen entwickelt,
wobei wir bereits vorausschauend gemäß den Arbeitsprogrammen der Europäischen Union für die
einzelnen Ressorts mit den Bundesländern Kontakt aufnehmen werden, um diese Arbeit in enger Verbindung mit
den EU-Ausschüssen der Bundesländer und den Landtagspräsidien noch besser bewerkstelligen zu können",
schloss Kneifel. |