Recht der KonsumentInnen auf Einrichtung von Kostenlimits bei Telefonrechnungen gefordert   

erstellt am
23. 05. 11

Konsumentenpoltisches Forum 2011
Wien (bmask) - Die dynamische Welt des Mobilfunks hat auch Schattenseiten: überraschend hohe - teils existenzbedrohend hohe - Telefonrechnungen, verursacht durch sehr hohe Tarife bei Überschreitung einer billigen Grundnutzung. Und hier fordern die TeilnehmerInnen beim diesjährigen Konsumentenpolitischen Forum, zu dem Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer am 19. und 20. Mai 2011 geladen hatte, eines: die Spielregeln für die Teilnehmer am Markt müssen um ein Recht der KonsumentInnen erweitert werden, dass sie bei Erreichen von vereinbarten Kostengrenzen einer weiteren Nutzung aktiv zustimmen müssen (Einrichtung von Kostenlimits).

Die oft unzureichende, teils schon technisch nicht perfekt realisierbare Möglichkeit, die Höhe von genutzten Datenvolumen laufend zu überprüfen, führt in Kombination mit teuren Preisen nach Überschreiten von Verbrauchslimits seit 2009 zu einer Flut von Konsumentenbeschwerden. Vor allem Jugendliche, die die neuen Technologien mit großer Begeisterung nutzen sind dabei besonders gefährdet, wie auch Berichte der Schuldenberatungsstellen und der Kinder- und Jugendanwaltschaften zeigen.

Auch das Thema Verschuldung wurde beim Konsumentenpolitischen Forum unter verschiedenen Aspekten beleuchtet. Neben der Vorstellung präventiver Ansätze wie einem Pilotprojekt zur Budgetberatung bekräftigten die TeilnehmerInnen den Bedarf an einer rechtlichen Verankerung des Rechts auf ein Girokonto, auch wenn es erfreulicher Weise bereits mehrere positive freiwillige Angebote von Banken für ein Basiskonto gibt. In diesem Zusammenhang wurde auch sehr begrüßt, dass die Europäische Kommission für Sommer 2011 einen Richtlinienvorschlag in Aussicht stellt.

Schließlich wurden die neuen Entwicklungen rund um die Papierrechnung diskutiert und die Darstellung der Telekommunikationsbetreiber, der Konsumentenschutz stelle sich der elektronischen Rechnung entgegen, strikt zurückgewiesen. Vielmehr soll es das Recht der KonsumentInnen sein, sich bewusst zwischen Papier- und elektronischer Rechnung zu entscheiden.

Ein wichtiges Ziel des konsumentenpolitischen Forums ist weiters, Perspektiven außerhalb Österreichs miteinzubeziehen. Im Zuge des Gastvortrags von Univ.-Prof. Strünck von der Universität Siegen wurden auch Vorschläge des österreichischen Aktionsplans Konsumentenschutz 2010-2013, der vom KPF erarbeitet wurde, deutschen Initiativen gegenübergestellt.
     
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