Rechnungshof bestätigt die qualitätsvolle Tätigkeit der Staatsanwaltschaften   

erstellt am
23. 05. 11

Die Ergebnisse der Prüfung der „Effektivität behördlicher Ermittlungsmaßnahmen“ des Rechnungshofs liegen vor.
Wien (bmj) - Aus dem Bericht ergibt sich, dass die Begründung von Einstellungen der Staatsanwaltschaften in über 90% der Fälle schlüssig und nachvollziehbar ist; damit wird die gute Arbeit der Staatsanwaltschaften anerkannt. Bestätigt wird dies auch dadurch, dass Verfahren im Falle einer Einstellungsentscheidung rasch abgeschlossen werden; im Durchschnitt dauern sie ein bis drei Monate. Verfahrenseinstellungen erfolgen nach den gesetzlichen Vorgaben; ein Verfahren wird also eingestellt, wenn eine strafbare Handlung nicht vorlag, der Tatverdacht für eine Anklage nicht ausreichte oder aus gesetzlichen Gründen (z.B. Geringfügigkeit der Tat) einzustellen war. Der weit überwiegende Teil der Einstellungen ist schlüssig begründet, widerspruchsfrei ausgeführt und nachvollziehbar dokumentiert. Die Qualität der Einstellungen und des vorangegangenen Ermittlungsverfahrens zeigt sich auch in den Gerichtsentscheidungen über Fortführungsanträge: Bundesweit wurden rund 80 % der Einstellungen der Staatsanwaltschaften durch die Gerichte bestätigt.

Auch der Qualitätssicherung zur laufenden Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und Polizei wird auf zentraler und regionaler Ebene Rechnung getragen, etwa durch rasche und strukturierte Gesprächsplattformen.

Im Sinne der weiteren Verbesserung ihrer Leistungen hat die Justiz seit der Prüfung des Rechnungshofs schon zahlreiche Maßnahmen ergriffen. So werden z.B. vermehrt Lehrgänge zur Vertiefung der Wirtschaftskompetenz der StaatsanwältInnen angeboten; die Ausbildung der BezirksanwältInnen wurde an die laufend gewachsenen Anforderungen angepasst. Opfer haben seit 1.1.2011 das Recht, bei der Staatsanwaltschaft eine Begründung der Einstellungsentscheidung zu beantragen, wodurch die Entscheidung noch nachvollziehbarer wird. Darüber hinaus wird an einem effizienteren Revisionsmodell für die Staatsanwaltschaften gearbeitet.

Entgegen der Auffassung des Rechnungshofs funktionieren die Kontrollmechanismen bei den Staatsanwaltschaften einwandfrei:

So obliegt dem Leiter einer staatsanwaltschaftlichen Gruppe insbesondere auch die nachprüfende Kontrolle der staatsanwaltschaftlichen Erledigungen (Revision). Der Leiter einer Staatsanwaltschaft kann StaatsanwältInnen die selbständige Behandlung des Ermittlungsverfahrens übertragen, wenn der Staatsanwalt über die entsprechende Eignung verfügt und mindestens ein Jahr in dieser Funktion tätig war. Einstellungen von Verfahren wegen einer Straftat, für die ein Geschworenen- oder Schöffengericht zuständig wäre, unterliegen jedenfalls einer nachprüfenden Kontrolle („Vier-Augen-Prinzip“). Zusätzlich haben Opfer von Straftaten und (in bestimmten Fällen) auch der Rechtsschutzbeauftragte die Möglichkeit, sich gegen die Einstellungsentscheidung mit einem Fortführungsantrag zu wehren.

Abschließend ist zu betonen, dass es sich bei den StaatsanwältInnen generell um ausgezeichnet ausgebildete JuristInnen handelt, die dieselbe Ausbildung wie RichterInnen durchlaufen.
     
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