Bürger und Unternehmen profitieren vom neuen EU-Telekommunikationsrecht
Brüssel (ec.europe) - Bis zum 25. Mai 2011 müssen die neuen EU-Telekommunikations
vorschriften, mit denen mehr Wettbewerb in diesem Sektor und bessere Dienstleistungen für Kunden sichergestellt
werden sollen, in nationales Recht umgesetzt sein – für EU-Bürger bedeutet dies neue Rechte und Dienstleistungen
bei Festnetz, Mobilfunk und Internet. So etwa das Recht für Kunden, den Telekommunikationsbetreiber innerhalb
eines Tages ohne Änderung der Telefonnummer wechseln zu können, der Anspruch auf klarere Informationen
über die angebotenen Dienstleistungen und einen besseren Online-Datenschutz. Die verstärkten Aufsichtsrechte
der Europäischen Kommission und neue Regulierungsbefugnisse des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen
für elektronische Kommunikation (GEREK) werden mehr Rechtssicherheit schaffen und damit das Wachstum der Telekommunikationsbetreiber
in einem europaweiten Telekommunikationsbinnenmarkt fördern. Die Kommission hat mit den Mitgliedstaaten
eng zusammengearbeitet, um eine zügige Umsetzung dieser EU-Vorschriften zu erreichen und wird nicht zögern,
Vertragsverletzungsverfahren gegen solche Mitgliedstaaten einzuleiten, die diese nicht fristgerecht umgesetzt haben.
Die Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste ist eines der wichtigsten Ziele der Digitalen
Agenda für Europa.
Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, sagte hierzu:
„Bürger und Unternehmen sollten die Möglichkeiten, die ihnen diese neuen Vorschriften und der verstärkte
Wettbewerb bei den Telekommunikationsdiensten bieten, voll ausschöpfen. Ich werde mein möglichstes tun,
um sie darin zu unterstützen. Werden diese Rechte in der Praxis nicht gewährt, werde ich alle notwendigen
Maßnahmen ergreifen, um gegenüber den Mitgliedstaaten und den Telekommunikationsbetreibern dem abzuhelfen.“
Ab dem 25. Mai gelten zugunsten der Bürger und Unternehmen in der EU neue Vorschriften:
Sie bieten mehr Verbraucherschutz und Wahlmöglichkeiten:
- Festnetz- oder Mobilfunkbetreiber können innerhalb eines Werktags ohne Änderung der Telefonnummer
gewechselt werden.
- Die Vertragslaufzeit für Erstverträge beträgt höchstens 24 Monate, und Betreiber sind verpflichtet,
Verträge über 12 Monate anzubieten, was Kunden den Betreiberwechsel erleichtert, falls sie ein besseres
Angebot finden.
- Der Kunde erhält klarere Informationen zu den abonnierten Dienstleistungen. Kundenverträge müssen
Angaben zum Mindestniveau der Dienstleistungsqualität enthalten. Insbesondere müssen Internetkunden Informationen
über die Datenverkehrssteuerung und deren Folgen für die Dienstequalität sowie über etwaige
sonstige Einschränkungen erhalten (beispielsweise über Höchstbandbreiten, die verfügbare Verbindungsgeschwindigkeit
oder die Blockierung bzw. Drosselung des Zugangs zu bestimmten Diensten wie Sprachanrufe über das Internet
„VoIP“). Ferner müssen Verträge Angaben zu den Kompensations- und Erstattungsleistungen erhalten, sollten
diese Mindeststandards nicht eingehalten werden.
Verbesserungen bei Online-Datenschutz und Online-Sicherheit:
- Der Datenschutz und der Schutz gegen „Spam“ (unerbetene E-Mails) werden verbessert und es besteht eine Benachrichtigungspflicht
bei Datenschutzverletzungen.
- Für die Speicherung oder den Zugriff auf Daten in den Geräten der Nutzer (wie beispielsweise „Cookies“,
die nicht im Zusammenhang mit dem aktuell angewählten Dienst stehen, gelten bessere Informations- und Zustimmungspflichten.
Größere Kohärenz der EU-weiten Vorschriften:
- Die nationalen Regulierungsbehörden werden eine größere Unabhängigkeit und als letztes
Mittel die Befugnis haben, Telekommunikationsbetreiber mit beträchtlicher Marktmarkt zu verpflichten,
ihren Kommunikationsnetzbetrieb vom Dienstleistungsbetrieb zu trennen, damit ein diskriminierungsfreier Zugang
anderer Betreiber gewährleistet ist (ohne die Pflicht zur eigentumsrechtlichen Trennung oder zur Gründung
eines eigenen Unternehmens).
- Auch wurden der Kommission zusätzliche Aufsichtsbefugnisse erteilt, so dass sie in Abstimmung mit dem
Gremium der Europäischen Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) entsprechend dem
so genannten Verfahren nach Artikel 7 wettbewerbsrechtliche Abhilfemaßnahmen für die Telekommunikationsmärkte
auferlegen kann. In der Praxis könnte die Kommission, sofern sie der Auffassung ist, dass der von einer nationalen
Regulierungsstelle vorgelegte Entwurf einer wettbewerbsrechtlichen Abhilfemaßnahme eine Beschränkung
der Telekommunikationsdienste auf dem Binnenmarkt darstellt, eine eingehende Prüfung vornehmen und im Einvernehmen
mit dem GEREK eine Empfehlung an die nationale Regulierungsbehörde aussprechen, die geplante Abhilfemaßnahme
zu ändern oder zurückzuziehen. Die nationalen Regulierungsbehörden sind verpflichtet, solchen Empfehlungen
soweit wie möglich nachzukommen.
Weitere neue Elemente des Pakets betreffen den besseren Zugang zu Notrufdiensten, einschließlich der einheitlichen
europäischen Notrufnummer 112.
Die Empfehlung der Kommission mit Hinweisen für die nationalen Telekom-Regulierungsbehörden zur Regulierung
des wettbewerbsbestimmten Zugangs Dritter zu ultraschnellen Glasfasernetzen („NGA-Netze“) wurde aufgrund neuer
Fakten jüngst in die aktualisierten Telekommunikationsvorschriften aufgenommen.
Die Kommission verfolgt mit großer Aufmerksamkeit die Umsetzung der neuen Telekommunikationsvorschriften
durch die Mitgliedstaaten und wird ihre jüngst durch den Vertrag von Lissabon gestärkten Befugnisse voll
ausschöpfen, um die vollständige und fristgerechte Umsetzung der aktualisierten EU-Telekommunikationsvorschriften
in einzelstaatliches Recht zu gewährleisten. Um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der neuen Telekommunikationsvorschriften
zu unterstützen, hat die Kommission Leitlinien zu verschiedenen Fragen ausgearbeitet – etwa zu Cookies und
zum Universaldienst.
Hintergrund
Die überarbeiteten EU-Vorschriften für Telekommunikationsnetze und -dienste wurden vom Europäischen
Parlament und dem Rat Ende 2009 förmlich verabschiedet. Parlament und Rat vereinbarten, dass die Vorschriften
von den 27 Mitgliedstaaten bis zum 25. Mai 2011 in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden müssen.
Mit den beiden Richtlinien, die am 25. Mai 2011 in Kraft treten – der Richtlinie „Bessere Rechtsetzung“ und der
Richtlinie „Bürgerrechte“ – werden fünf verschiedene EU-Richtlinien geändert (Rahmen-, Zugangs-,
Genehmigungs-, Universaldienst- und eDatenschutzrichtlinie). Ferner wurde eine neue Verordnung zur Einsetzung des
neuen Gremiums der europäischen Telekom-Regulierer (GEREK) angenommen. Das GEREK wurde förmlich im Mai
2010 in Riga gegründet.
Informationen:
http://ec.europa.eu/information_society/digital-agenda/index_en.htm
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