Digitale Agenda   

erstellt am
23. 05. 11

Bürger und Unternehmen profitieren vom neuen EU-Telekommunikations­recht
Brüssel (ec.europe) - Bis zum 25. Mai 2011 müssen die neuen EU-Telekommunikations­ vorschriften, mit denen mehr Wettbewerb in diesem Sektor und bessere Dienstleistungen für Kunden sichergestellt werden sollen, in nationales Recht umgesetzt sein – für EU-Bürger bedeutet dies neue Rechte und Dienstleistungen bei Festnetz, Mobilfunk und Internet. So etwa das Recht für Kunden, den Telekommunikationsbetreiber innerhalb eines Tages ohne Änderung der Telefonnummer wechseln zu können, der Anspruch auf klarere Informationen über die angebotenen Dienstleistungen und einen besseren Online-Datenschutz. Die verstärkten Aufsichtsrechte der Europäischen Kommission und neue Regulierungsbefugnisse des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) werden mehr Rechtssicherheit schaffen und damit das Wachstum der Telekommunikations­betreiber in einem europaweiten Telekommunikations­binnenmarkt fördern. Die Kommission hat mit den Mitgliedstaaten eng zusammengearbeitet, um eine zügige Umsetzung dieser EU-Vorschriften zu erreichen und wird nicht zögern, Vertragsverletzungsverfahren gegen solche Mitgliedstaaten einzuleiten, die diese nicht fristgerecht umgesetzt haben. Die Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste ist eines der wichtigsten Ziele der Digitalen Agenda für Europa.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, sagte hierzu: „Bürger und Unternehmen sollten die Möglichkeiten, die ihnen diese neuen Vorschriften und der verstärkte Wettbewerb bei den Telekommunikationsdiensten bieten, voll ausschöpfen. Ich werde mein möglichstes tun, um sie darin zu unterstützen. Werden diese Rechte in der Praxis nicht gewährt, werde ich alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um gegenüber den Mitgliedstaaten und den Telekommunikationsbetreibern dem abzuhelfen.“

Ab dem 25. Mai gelten zugunsten der Bürger und Unternehmen in der EU neue Vorschriften:

Sie bieten mehr Verbraucherschutz und Wahlmöglichkeiten:

  • Festnetz- oder Mobilfunkbetreiber können innerhalb eines Werktags ohne Änderung der Telefonnummer gewechselt werden.
  • Die Vertragslaufzeit für Erstverträge beträgt höchstens 24 Monate, und Betreiber sind verpflichtet, Verträge über 12 Monate anzubieten, was Kunden den Betreiberwechsel erleichtert, falls sie ein besseres Angebot finden.
  • Der Kunde erhält klarere Informationen zu den abonnierten Dienstleistungen. Kundenverträge müssen Angaben zum Mindestniveau der Dienstleistungsqualität enthalten. Insbesondere müssen Internetkunden Informationen über die Datenverkehrssteuerung und deren Folgen für die Dienstequalität sowie über etwaige sonstige Einschränkungen erhalten (beispielsweise über Höchstbandbreiten, die verfügbare Verbindungs­geschwindigkeit oder die Blockierung bzw. Drosselung des Zugangs zu bestimmten Diensten wie Sprachanrufe über das Internet „VoIP“). Ferner müssen Verträge Angaben zu den Kompensations- und Erstattungsleistungen erhalten, sollten diese Mindeststandards nicht eingehalten werden.


Verbesserungen bei Online-Datenschutz und Online-Sicherheit:

  • Der Datenschutz und der Schutz gegen „Spam“ (unerbetene E-Mails) werden verbessert und es besteht eine Benachrichtigungspflicht bei Datenschutzverletzungen.
  • Für die Speicherung oder den Zugriff auf Daten in den Geräten der Nutzer (wie beispielsweise „Cookies“, die nicht im Zusammenhang mit dem aktuell angewählten Dienst stehen, gelten bessere Informations- und Zustimmungspflichten.


Größere Kohärenz der EU-weiten Vorschriften:

  • Die nationalen Regulierungsbehörden werden eine größere Unabhängigkeit und als letztes Mittel die Befugnis haben, Telekommunikations­betreiber mit beträchtlicher Marktmarkt zu verpflichten, ihren Kommunikationsnetzbetrieb vom Dienstleistungsbetrieb zu trennen, damit ein diskriminierungsfreier Zugang anderer Betreiber gewährleistet ist (ohne die Pflicht zur eigentumsrechtlichen Trennung oder zur Gründung eines eigenen Unternehmens).
  • Auch wurden der Kommission zusätzliche Aufsichtsbefugnisse erteilt, so dass sie in Abstimmung mit dem Gremium der Europäischen Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) entsprechend dem so genannten Verfahren nach Artikel 7 wettbewerbsrechtliche Abhilfemaßnahmen für die Telekommunikations­märkte auferlegen kann. In der Praxis könnte die Kommission, sofern sie der Auffassung ist, dass der von einer nationalen Regulierungsstelle vorgelegte Entwurf einer wettbewerbsrechtlichen Abhilfemaßnahme eine Beschränkung der Telekommunikationsdienste auf dem Binnenmarkt darstellt, eine eingehende Prüfung vornehmen und im Einvernehmen mit dem GEREK eine Empfehlung an die nationale Regulierungsbehörde aussprechen, die geplante Abhilfemaßnahme zu ändern oder zurückzuziehen. Die nationalen Regulierungsbehörden sind verpflichtet, solchen Empfehlungen soweit wie möglich nachzukommen.


Weitere neue Elemente des Pakets betreffen den besseren Zugang zu Notrufdiensten, einschließlich der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112.

Die Empfehlung der Kommission mit Hinweisen für die nationalen Telekom-Regulierungsbehörden zur Regulierung des wettbewerbsbestimmten Zugangs Dritter zu ultraschnellen Glasfasernetzen („NGA-Netze“) wurde aufgrund neuer Fakten jüngst in die aktualisierten Telekommunikationsvorschriften aufgenommen.

Die Kommission verfolgt mit großer Aufmerksamkeit die Umsetzung der neuen Telekommunikationsvorschriften durch die Mitgliedstaaten und wird ihre jüngst durch den Vertrag von Lissabon gestärkten Befugnisse voll ausschöpfen, um die vollständige und fristgerechte Umsetzung der aktualisierten EU-Telekommunikationsvorschriften in einzelstaatliches Recht zu gewährleisten. Um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der neuen Telekommunikationsvorschriften zu unterstützen, hat die Kommission Leitlinien zu verschiedenen Fragen ausgearbeitet – etwa zu Cookies und zum Universaldienst.

Hintergrund
Die überarbeiteten EU-Vorschriften für Telekommunikationsnetze und -dienste wurden vom Europäischen Parlament und dem Rat Ende 2009 förmlich verabschiedet. Parlament und Rat vereinbarten, dass die Vorschriften von den 27 Mitgliedstaaten bis zum 25. Mai 2011 in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden müssen.

Mit den beiden Richtlinien, die am 25. Mai 2011 in Kraft treten – der Richtlinie „Bessere Rechtsetzung“ und der Richtlinie „Bürgerrechte“ – werden fünf verschiedene EU-Richtlinien geändert (Rahmen-, Zugangs-, Genehmigungs-, Universaldienst- und eDatenschutzrichtlinie). Ferner wurde eine neue Verordnung zur Einsetzung des neuen Gremiums der europäischen Telekom-Regulierer (GEREK) angenommen. Das GEREK wurde förmlich im Mai 2010 in Riga gegründet.

Informationen:
http://ec.europa.eu/information_society/digital-agenda/index_en.htm

     
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