20 Jahre Unabhängiger Verwaltungssenat Oberösterreich   

erstellt am
20. 05. 11

Pühringer bekennt sich zu einem schlagkräftigen Rechtsschutz auf Landesebene
Linz (lk) - Landeshauptmann Dr. Pühringer bekennt sich klar zu einem schlagkräftigen Rechtsschutz auf Landesebene: "Wie der Unabhängige Verwaltungssenat Oberösterreich beweist, können Probleme am besten vor Ort gelöst werden. Dieser Rechtschutz muss unkompliziert und einfach zugänglich sein. Die Frage: Wohin kann ich mich wenden? darf sich für den Rechtsschutzsuchenden nicht mehr stellen. Oberösterreich wird seinen Reformweg auch in diesem Bereich fortsetzen und vermehrt beim Unabhängigen Verwaltungssenat Rechtsschutzkompetenzen im Bereich der Landesmaterien konzentrieren sowie die Überführung der UVS in echte Verwaltungsgerichte fordern. Die Landeshauptleutekonferenz hat sich am 19. Mai 2011 mit diesem Thema befasst und sich klar für die Einführung von Landesverwaltungsgerichten ausgesprochen", so Landeshauptmann Pühringer anlässlich des Symposiums 20 Jahre UVS Oberösterreich, veranstaltet mit der Universität Linz und dem Verfassungsdienst sowie mit Unterstützung der Zukunftsakademie in Linz.

Der Präsident des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs Univ-Prof. Dr. Gerhart Holzinger, betonte dabei: "Wer fehlenden Reformwillen im Land beklagt, kommt nicht umhin, auch die Gerichtsbarkeit näher ins Auge zu fassen. Vor allem eine Neuorganisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist längst überfällig. Dafür gibt es ausgereifte Konzepte, die endlich umgesetzt werden sollten. Ziel muss es sein, durch die Schaffung von Landesverwaltungsgerichten einen effizienteren Rechtsschutz zu gewährleisten. Außerdem könnte eine Vielzahl von Verwaltungsbehörden eingespart werden, was ein wichtiger Beitrag zur Verwaltungsreform wäre. Die Umsetzung dieses Reformvorhabens bringt also spürbar für den Rechtssuchenden Vorteile. Damit stärkt es das Image und das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit. Das sollte allen ein großes Anliegen sein."

Der UVS Oberösterreich als die zentrale Rechtsschutzinstanz auf Landesebene weist eine durchschnittliche Verfahrensdauer von rund drei Monaten auf. Obwohl alle Entscheidungen des UVS Oberösterreich beim Verwaltungsgerichtshof in Wien bekämpfbar wären, werden 95 % der Entscheidungen von den Verfahrensparteien akzeptiert, was ein sehr hohes Maß an Vertrauen in diese gerichtliche Institution bedeutet.

Gemeinsam mit dem Fachbereich des Öffentlichen Rechts der Johannes Kepler Universität, vertreten durch die Institutsvorstände Univ.-Prof.in Dr.in Barbara Leitl-Staudinger, Univ. Prof. Dr. Andreas Hauer, Univ. Prof. Dr. Andreas Janko und dem Verfassungsdienst des Landes, vertreten durch Landtagsdirektor Dr. Wolfgang Steiner wurde Anfang 2011 eine Kooperationsbrücke über die Donau geschlagen. Dieser Austausch ist ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung, um die hohen Standards auch zukünftig zu halten.

UVS-Präsident Dr. Johannes Fischer betonte, dass Qualitätssicherung auch für eine gerichtliche Instanz eine Selbstverständlichkeit ist. Durch kritische Analyse von Entscheidungen sowie der Rechtslage, die gemeinsam mit der Uni Linz und dem Verfassungsdienst im Rahmen der Kooperation erfolgt, ist eine Weiterentwicklung möglich und entstehen Impulse für den Gesetzgeber .


Alle Entscheidungen des UVS Oberösterreich können transparent abgerufen werden:
http://www.uvs-ooe.gv.at
     
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