Nur mehr die PVA für Landespflegegeld zuständig - auszahlende Stellen von 303 auf 8
reduziert
Bad Hall (bmask) - "Mit dem heutigen Beschluss bei der Landeshauptleutekonferenz ist ein weiterer
Schritt einer Verwaltungsvereinfachung beim Pflegegeld gelungen", so Sozialminister Rudolf Hundstorfer am
Donnerstag. In Zukunft ist für das Landespflegegeld nur mehr ein Träger - die Pensionsversicherungsanstalt
- zuständig, die Zersplitterung hat damit ein Ende", betonte Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Zusätzlich
kommt es auch zu Reformen im Bereich des Bundes: Der Bund reduziert seine Entscheidungsträger von derzeit
23 auf 8 Träger. "Mit der Reduktion von insgesamt 303 auf 8 Träger ist eine maßgebliche Vereinheitlichung
der Vollziehung erreicht und die Vorschläge des Rechnungshofes werden umgesetzt", unterstrich Hundstorfer,
der auch auf weitere Vorteile verwies: Nunmehr gebe es klare Zuständigkeiten, Verwaltungseinsparung bei Ländern
und Gemeinden in Vollzug und Legistik sowie eine Beschleunigung der Verfahrensdauer von 90 auf 60 Tage.
Derzeit beziehen 368.000 Bezieher Menschen Bundespflegegeld, 74.000 Menschen beziehen Landespflegegeld. 85% der
Pflegebedürftigen erhalten das Pflegegeld vom Bund, der es über 23 Träger, den jeweiligen Pensionsversicherungsträger
des Betroffenen, abwickelt. 15% der Pflegebedürftigen erhalten Landespflegegeld, das sich in den neun Ländern
lt. Rechnungshof auf 280 Träger (mit Gemeinden) aufsplittert. Das sind Menschen, die keine Pensionsleistung
eines Bundesträgers erhalten, z.B. jüngere Menschen mit Behinderung oder Landes- bzw. Gemeindebedienstete
im Ruhestand. "Statt der Zersplitterung der Kompetenzen und die vergleichsweise hohe administrative Belastung
kleinerer Träger wird eine Kompetenzbereinigung das Pflegegeld beim Bund konzentrieren", so der Sozialminister.
Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Landespflegegeldes werden vom Bund übernommen. Hierbei erfolgt
eine Kostenerstattung durch die Länder und Gemeinden in Höhe des Jahresaufwandes 2010 (372 Mio. Euro).
Diese Regelung gilt bis zum Inkrafttreten des neuen FAG. Über die Weiterführung wird im Rahmen der Arbeitsgruppe
zur Strukturreform beraten.
Pflegefonds sichert Finanzierung für die nächsten Jahre
"Der Pflegefonds wird die Kostensteigerungen der Länder und Gemeinden für die kommenden Jahre abdecken",
so Hundstorfer. Nach dem Finanzausgleichsschlüssel beteiligen sich der Bund zu 2/3, Länder und Gemeinden
zu 1/3. Die Gesamthöhe beträgt für 2011-2014 Euro 685 Millionen Euro; für das Jahr 2011 100
Millionen Euro, für das Jahr 2012 150 Millionen Euro, für das Jahr 2013 200 Millionen Euro und für
das Jahr 2014 235 Millionen Euro.
Die Mittel dürfen ausschließlich für die Pflege verwendet werden. Das Pflegefondsgesetz regelt
die Mittelaufteilung an Länder und Gemeinden, sowie die Mittelverwendung für die Sicherung und den Ausbau
von Pflegeleistungen.
"Das Pflegefondsgesetz beinhaltet auch die Schaffung einer adäquaten österreichweiten Pflegedienstleistungsstatistik
und die Regelung der Auszahlung der Mittel auf Basis von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam fixierter,
transparenter Kriterien", betonte Hundstorfer. Die Mittelaufteilung auf die Bundesländer erfolgt nach
dem im jeweiligen Jahr geltenden Bevölkerungsschlüssel. Die Aufteilung im Innenverhältnis zwischen
Land und Gemeinden erfolgt nach tatsächlichen und nachgewiesenen Netto-Aufwendungen für Pflegedienstleistungen.
Eine Arbeitsgruppe zur Strukturreform im Pflegebereich hat bis Ende 2012 Ergebnisse vorzulegen, die eine Überführung
dieser Lösung in den nächsten Finanzausgleich vorschlägt. "Wir werden mit Nachdruck an einer
nachhaltigen Lösung arbeiten", so Hundstorfer.
Jene 176.800 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die Pflegedienstleistungen beziehen, profitieren
von der Sicherung und dem Ausbau mobiler und stationärer Pflege, sowie der Schaffung von Tageszentren und
Case-/Caremanagement.
Pflegedienste sind vorwiegend persönliche Dienstleistungen. "Durch den Pflegefonds werden über 28.000
Arbeitsplätze im Sozialbereich geschaffen und gesichert werden", schloss Hundstorfer. |