Brüssel (evd) - Bundesrat Johann N. Schneider-Amman hat in Brüssel
das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen
und der geschützten geographischen Angaben von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln unterzeichnet.
Ausserdem führte er im Rahmen seines Arbeitsbesuches Gespräche mit den EU-Kommissaren Ciolos, De Gucht
(Handel) und Hahn (Regionalpolitik).
Das bilaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB oder AOC)
und der geschützten geographischen Angaben (GGA oder IGP) von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln
ist unter Dach. In Brüssel unterzeichnete Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann heute mit dem Vertreter der
ungarischen Ratspräsidentschaft, Landwirtschaftsminister Sándor Fazekas, EU-Landwirtschaftskommissar
Ciolos und dem Botschafter Liechtensteins, Kurt Jäger, den Vertrag. Im Abkommen verpflichten sich die Schweiz
und die EU, ihre geographischen Angaben gegenseitig anzuerkennen und nach verschiedenen Übergangsfristen gegen
jegliche Anmassung, Nachahmung oder Anspielung zu schützen. Damit erhalten die in der Schweiz beziehungsweise
in der EU registrierten GUB und GGA[1] auf dem Gebiet der jeweils anderen Partei denselben rechtlichen Schutz wie
im Ursprungsgebiet. Für die Schweiz handelt es sich dabei im Moment um etwa zwanzig Bezeichnungen, deren Schutz
nun auf das gesamte Gebiet der EU - ca. 500 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten - ausgeweitet wird. Auch wirtschaftlich
sehr relevante Exportprodukte wie Bündnerfleisch und «Greyerzer-Käse» fallen darunter.
Das Abkommen ist sowohl national, als Element der Qualitätsstrategie, ein wichtiges politisches Signal für
einen verbesserten Schutz von geographischen Angaben, wie auch international im Rahmen des WTO-Engagements beider
Parteien. Es wird als neuer Anhang in das Agrarabkommen Schweiz-EU von 1999 integriert.
Auf Seiten der EU muss das Abkommen noch vom europäischen Parlament ratifiziert werden, bevor es in Kraft
treten kann. In der Schweiz hat der Bundesrat das Abkommen bereits im Januar 2011 genehmigt.
Gespräche mit EU-Kommissaren
Im Rahmen seines Arbeitsbesuchs in Brüssel traf sich der Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements
auch mit drei Mitgliedern der Europäischen Kommission.
Mit Landwirtschaftskommissar Dacian Ciolos sprach er über die Weiterentwicklung der Landwirtschaftspolitiken
der EU und der Schweiz, bei denen beide Seiten eine starke Konvergenz feststellten. Ausserdem unterstrich Bundesrat
Schneider-Ammann die Bedeutung des vollständigen Marktzugangs auch im nicht-harmonisierten Bereich (sogenanntes
«Cassis-de-Dijon»-Prinzip).
Beim Treffen mit Handelskommissar Karel de Gucht standen die WTO-Doha-Runde sowie die Freihandelsverträge
im Zentrum. Die Schweiz setzt sich für eine umfassende Runde ein, die nicht nur den Marktzugang umfasst, sondern
auch bestehende Regeln- etwa zur Streitbeilegung - verbessert oder, wo nötig, neue Regeln schafft. Ausserdem
erörterten Bundesrat Schneider-Amman und EU-Kommissar De Gucht den aktuellen Stand der Beziehungen zwischen
der Schweiz und der EU sowie der aktuellen Verhandlungsdossiers.
Mit dem für die Regionalpolitik der EU zuständigen Kommissar Johannes Hahn schliesslich erörterte
der Vorsteher des EVD die Kohäsionspolitik der EU, die ähnliche Ziele wie die Schweizer Regionalpolitik,
nämlich das Niveau der Regionen etwa bezüglich der Wettbewerbsfähigkeit und der Wertschöpfung
zu erhöhen. Thema des Gesprächs war auch der Erweiterungsbeitrag, mit dem die Schweiz autonom Projekte
in den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten unterstützt, die zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen
Ungleichheiten in der erweiterten EU beitragen soll. Bundesrat Schneider-Ammann betonte dabei, wie wichtig es für
die Schweizer Regierung und das Schweizer Volk ist, dass die Projekte gut vorbereitet und durchgeführt werden.
Bislang hat die Schweiz im Rahmen des Erweiterungsbeitrags finanzielle Mittel im Gesamtbetrag von mehr als 850
Mio. CHF für rund 200 Projekte definitiv oder provisorisch bereit gestellt.
[1] Eine GUB bezeichnet ein Erzeugnis, das in einem abgegrenzten Gebiet hergestellt, verarbeitet und veredelt
wurde. Seine Qualität verdankt es den natürlichen und menschlichen Faktoren dieses Gebiets. Im Gegensatz
dazu genügt es für eine GGA, wenn ein einziger Erzeugungsschritt im begrenzten Gebiet stattfindet und
das bezeichnete Erzeugnis z.B. sein Ansehen diesem Gebiet verdankt. |