Mitterlehner: Neue Spritpreis-Datenbank wird Transparenz erhöhen und Wettbewerb ankurbeln    

erstellt am
26. 05. 11

Novelle des Preistransparenz-Gesetzes bringt bessere Information der Konsumenten über günstigste Tankstellen - Unbürokratische Lösung dank Ansiedlung bei E-Control
Wien (bmwfj) - Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner betont angesichts der am 26.05. endenden Begutachtungsfrist die zentralen Vorteile der geplanten neuen Spritpreis-Datenbank: "Wir wollen die Autofahrer möglichst rasch über die günstigsten Tankstellen in ihrer Umgebung informieren. So erhöhen wir die Transparenz und kurbeln den Wettbewerb am Treibstoffpreismarkt weiter an", betont Mitterlehner. Die Einrichtung der Spritpreis-Datenbank werde auch international zunehmend positiv bewertet. "Gerade in Deutschland wird Österreich oft als Vorbild genannt", so Mitterlehner.

Ziel ist ein Start der Spritpreis-Datenbank im Laufe des Sommers. Zuvor muss die entsprechende Novelle des Preistransparenzgesetzes im Parlament beschlossen werden.

Laut dem Entwurf müssen Tankstellenbetreiber künftig jede Preisänderung bei Superbenzin und Diesel elektronisch (via Internet, SMS) an eine Datenbank melden, die bei der E-Control angesiedelt ist. Diese bietet als objektive Stelle über ihren Tarifkalkulator schon jetzt Strom- und Gaspreisvergleiche an. "Wir wollen eine unbürokratische und leicht zu wartende Datenbank schaffen. Angesichts des bereits vorhandenen Know-how der E-Control halten sich auch die Kosten in engen Grenzen", so Mitterlehner in Reaktion auf die Vorhalte der Mineralölindustrie. Konkret sollen die einmaligen Errichtungskosten gemäß Entwurf bei rund 55.000 Euro liegen, die jährlichen Kosten bei geschätzten 2.000 Euro.

Bei jeder Abfrage werden die günstigsten Anbieter im Umkreis des eingegebenen Standortes aufgelistet. So können sowohl wettbewerbsverzerrende Preisangleichungen nach oben, als auch umweltschädigende Effekte durch das Fahren langer Strecken zum Tanken verhindert werden.

Grundsätzlich muss jede Preisänderung zeitnah gemeldet werden: In Anlehnung an die geltende Spritpreis-Verordnung, wonach die Treibstoffpreise nur um zwölf Uhr erhöht werden dürfen, müssen die Änderungen zu diesem Zeitpunkt unverzüglich gemeldet werden. Ab dann sind nur noch Preissenkungen möglich, für deren Meldung die Tankstellenbetreiber laut Begutachtungsentwurf eine halbe Stunde Zeit haben. Durch diese Frist soll gerade für kleinere Selbstständige ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand vermieden werden. Gleichzeitig ist jedoch davon auszugehen, dass jeder Betreiber sehr daran interessiert ist, Preissenkungen so rasch wie möglich zu melden, um in der Online-Datenbank unter den günstigsten Tankstellen aufzuscheinen. Das Konsumenten-Interesse an einem möglichst aktuellen Vergleich der Preise in seinem Umfeld ist damit gesichert.
     
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