Novelle des Preistransparenz-Gesetzes bringt bessere Information der Konsumenten
über günstigste Tankstellen - Unbürokratische Lösung dank Ansiedlung bei E-Control
Wien (bmwfj) - Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner betont angesichts der am 26.05.
endenden Begutachtungsfrist die zentralen Vorteile der geplanten neuen Spritpreis-Datenbank: "Wir wollen die
Autofahrer möglichst rasch über die günstigsten Tankstellen in ihrer Umgebung informieren. So erhöhen
wir die Transparenz und kurbeln den Wettbewerb am Treibstoffpreismarkt weiter an", betont Mitterlehner. Die
Einrichtung der Spritpreis-Datenbank werde auch international zunehmend positiv bewertet. "Gerade in Deutschland
wird Österreich oft als Vorbild genannt", so Mitterlehner.
Ziel ist ein Start der Spritpreis-Datenbank im Laufe des Sommers. Zuvor muss die entsprechende Novelle des Preistransparenzgesetzes
im Parlament beschlossen werden.
Laut dem Entwurf müssen Tankstellenbetreiber künftig jede Preisänderung bei Superbenzin und Diesel
elektronisch (via Internet, SMS) an eine Datenbank melden, die bei der E-Control angesiedelt ist. Diese bietet
als objektive Stelle über ihren Tarifkalkulator schon jetzt Strom- und Gaspreisvergleiche an. "Wir wollen
eine unbürokratische und leicht zu wartende Datenbank schaffen. Angesichts des bereits vorhandenen Know-how
der E-Control halten sich auch die Kosten in engen Grenzen", so Mitterlehner in Reaktion auf die Vorhalte
der Mineralölindustrie. Konkret sollen die einmaligen Errichtungskosten gemäß Entwurf bei rund
55.000 Euro liegen, die jährlichen Kosten bei geschätzten 2.000 Euro.
Bei jeder Abfrage werden die günstigsten Anbieter im Umkreis des eingegebenen Standortes aufgelistet. So können
sowohl wettbewerbsverzerrende Preisangleichungen nach oben, als auch umweltschädigende Effekte durch das Fahren
langer Strecken zum Tanken verhindert werden.
Grundsätzlich muss jede Preisänderung zeitnah gemeldet werden: In Anlehnung an die geltende Spritpreis-Verordnung,
wonach die Treibstoffpreise nur um zwölf Uhr erhöht werden dürfen, müssen die Änderungen
zu diesem Zeitpunkt unverzüglich gemeldet werden. Ab dann sind nur noch Preissenkungen möglich, für
deren Meldung die Tankstellenbetreiber laut Begutachtungsentwurf eine halbe Stunde Zeit haben. Durch diese Frist
soll gerade für kleinere Selbstständige ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand
vermieden werden. Gleichzeitig ist jedoch davon auszugehen, dass jeder Betreiber sehr daran interessiert ist, Preissenkungen
so rasch wie möglich zu melden, um in der Online-Datenbank unter den günstigsten Tankstellen aufzuscheinen.
Das Konsumenten-Interesse an einem möglichst aktuellen Vergleich der Preise in seinem Umfeld ist damit gesichert. |