Staatssekretär Ostermayer zur Umsetzung des Fakultativprotokolls
zur Anti-Folter-Konvention in Österreich
Wien (bpd) - "Ich bin froh, dass wir mehr als acht Jahre nach dem Beschluss des Anti-Folter-Protokolls
der UNO nun einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geben können, mit dem die Kontrolle der Menschenrechte in
Österreich deutlich ausgeweitet wird", sagt Josef Ostermayer, für die Regierungskoordinierung zuständiger
Staatssekretär im Bundeskanzleramt.
Das Bundeskanzleramt hat jetzt das entsprechende Gesetzespaket in Begutachtung geschickt, mit dem die Bundes-Verfassung,
das Volksanwaltsgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden. Damit wird das so genannte OPCAT
(Optional Protocol to the Convention against Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment,
dt.: Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung oder Strafe) in nationales Recht umgesetzt. Mehr als acht Jahre nach der Verabschiedung des Protokolls
durch die Vereinten Nationen im Dezember 2002 und fünf Jahre nach dem Inkrafttreten im Juni 2006 wird somit
auch in Österreich ein international abgestimmtes System zur Inspektion von Haftorten etabliert.
OPCAT sieht die Schaffung eines Verhütungsmechanismus von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
("nationaler Präventionsmechanismus") vor. In Österreich wird künftig die Volksanwaltschaft
mit ihren Kommissionen die Orte des Freiheitsentzuges - zum Beispiel Haftanstalten, Justizanstalten, psychiatrische
Kliniken und ähnliches - begutachten und überprüfen. Die Kommissionen werden von der Volksanwaltschaft
bestellt, sind unabhängig und interdisziplinär besetzt. Sie berichten der Volksanwaltschaft und können
Missstandsfeststellungen vorschlagen. Die Volksanwaltschaft wird in diesem Zusammenhang in Zukunft weiters vom
Menschenrechtsbeirat beraten. Dieses derzeit im Innenministerium angesiedelte Gremium wird der Volksanwaltschaft
beigestellt.
Bei der Erstellung des Entwurfes, der nunmehr bis zum 4. Juli 2011 in Begutachtung steht, hat das legistisch zuständige
Bundeskanzleramt mit den Bundesministerien für Inneres und für Justiz sowie der Volksanwaltschaft, dem
Menschenrechtsbeirat und einer Reihe von NGOs aus dem Menschenrechtsbereich zusammengearbeitet. "Mit der Umsetzung
des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention ist ein weiterer Punkt des aktuellen Regierungsprogramms abgearbeitet",
so Staatssekretär Ostermayer abschließend. |