Wien (bmeia) - "Das Veto der Türkei gegen Ursula Plassnik als erste Generalsekretärin der
OSZE ist völlig unverständlich und durch nichts begründet", reagierte Vizekanzler und Außenminister
Michael Spindelegger auf die Ankündigung Ankaras, der Wahl der österreichischen Kandidatin Ursula Plassnik
zur Generalsekretärin der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ihre Zustimmung zu
verweigern.
Ursula Plassnik hat als Kandidatin die mit Abstand breiteste Unterstützung unter allen 56 OSZE-Mitgliedstaaten.
Die anderen Kandidaten, unter anderem aus der Türkei, konnten nur einen Bruchteil der Stimmen auf sich vereinigen.
Folgerichtig wurde Plassnik daher vom litauischen Außenminister als derzeit amtierender OSZE-Vorsitz als
einzige Kandidatin für den Posten des OSZE-Generalsekretärs vorgeschlagen. Für die Bestellung bedarf
es der Zustimmung aller OSZE-Staaten. Kein anderer OSZE-Mitgliedstaat hat Einsprüche gegen Plassniks Kandidatur
erhoben.
"Noch bei seinem Staatsbesuch Anfang Mai in Wien habe ich mit Präsident Abdullah Gül vereinbart,
dass Österreich und Türkei sich nicht wechselseitig in ihren Kandidaturen behindern werden. Es ist daher
umso unverständlicher, dass die Türkei nun offenbar entgegen jeglicher diplomatischer Usance nicht bereit
ist, das klare internationale Votum für Plassnik anzuerkennen. Die OSZE braucht eine starke politische Führung.
Mit ihrem einseitigen und unsachlichen Vorgehen schadet die Türkei dem Ansehen der OSZE, vor allem aber auch
sich selbst", urteilte Spindelegger. "Das wirft einen deutlichen Schatten auf die bilateralen Beziehungen
zwischen Österreich und der Türkei und ist ein klarer Rückschlag für die ansonsten gut funktionierende
Zusammenarbeit in internationalen Foren. Wir werden uns eine Unterstützung türkischer Kandidaturen und
anderer internationaler Anliegen Ankaras in Hinkunft sehr genau überlegen."
Österreich wird nach dem einseitigem, unbegründeten Veto der Türkei die sofortige Einberufung einer
Sondersitzung des Permanenten Rates der OSZE verlangen, bei der eine Erklärung der türkischen Vorgangsweise
eingefordert wird. Ein Veto bei einem Einstimmigkeitsverfahren ist eine schwerwiegende politische Maßnahme,
die einer klaren sachlichen Begründung durch den Vetostaat bedarf. Dazu hat die Türkei bislang noch nichts
gesagt. Die österreichische Botschafterin wird im Außenministerium in Ankara den Protest Österreichs
klar deponieren. |