Töchterle und Kurz: Zeitgemäße Berufsanerkennung mit raschen und effizienten Verfahren   

erstellt am
06. 06. 11

Umsetzung bei Projekt in Querschnittsthema Integration beginnt – Gesetzesvorschlag soll bis Jahresende ins Parlament
Wien (bmwf) - Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle setzt sich für „eine zeitgemäße Berufsanerkennung mit raschen und effizienten Verfahren“ ein. Konkret soll künftig der Zugang zu gesetzlich reglementierten Berufen, die eine akademische Voraussetzung haben (zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater), für Drittstaatsangehörige ebenso rasch, effizient und unbürokratisch werden wie derzeit schon für Bürger der EU, des EWR und aus der Schweiz. „Integration geht als Querschnittsthema alle Ministerien etwas an, weshalb ich mit allen intensive Gespräche führe, um Projekte für eine erfolgreiche Integration gemeinsam auf Schiene zu bringen. Es freut mich, dass nun durch die rasche Arbeit von Wissenschaftsminister Töchterle die Umsetzung eines der ersten Projekte im Bereich Integration beginnt“, betont Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag soll bis Jahresende im Parlament sein.

Vorkonsultationen mit den zuständigen Berufsbehörden wurden bereits gestartet, Minister Töchterle wird in den kommenden Wochen weitere entsprechende Gespräche führen. Künftig soll bei der Anerkennung der Fokus auf die für einen Beruf notwendigen Inhalte und Kompetenzen gerichtet sein. Die Verfahren werden dadurch einfacher und kürzer, es kommt zu einem Bürokratieabbau, denn: Beruflich nicht relevante Teile der Ausbildung werden nicht mehr überprüft, dadurch sparen sich Behörden und Antragsteller viele leere Kilometer. „Überprüft wird, was zur Berufsausübung relevant ist“, fasst Töchterle zusammen.

Die Anerkennung soll dabei nicht mehr wie bisher von den Universitäten, sondern – wie auch bei Bürger/innen aus der EU, dem EWR und der Schweiz – von den Berufsbehörden übernommen werden. „Dadurch werden auch die Zuständigkeiten richtiggestellt“, so der Minister weiter. Universitäten anerkennen nur mehr ausländische Abschlüsse, wenn sie zu einem Studium an der Universität zugelassen werden wollen, über die Berufsausübung entscheiden die jeweils zuständigen Berufsbehörden.

Die Berufsbehörden können dann (unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes) individuelle Zusatzqualifikationen einfordern, die über eine Nostrifizierung nicht abgeprüft werden können, zum Beispiel ausreichende Deutschkenntnisse. Sebastian Kurz: „Nur so können ausreichende Deutschkenntnisse als Bedingung eingefordert werden. Und Deutsch ist die Grundvoraussetzung dafür, seinen Weg in Österreich zu machen.“
     
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