Umsetzung bei Projekt in Querschnittsthema Integration beginnt – Gesetzesvorschlag
soll bis Jahresende ins Parlament
Wien (bmwf) - Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle setzt sich für
„eine zeitgemäße Berufsanerkennung mit raschen und effizienten Verfahren“ ein. Konkret soll künftig
der Zugang zu gesetzlich reglementierten Berufen, die eine akademische Voraussetzung haben (zum Beispiel Ärzte,
Anwälte, Architekten, Steuerberater), für Drittstaatsangehörige ebenso rasch, effizient und unbürokratisch
werden wie derzeit schon für Bürger der EU, des EWR und aus der Schweiz. „Integration geht als Querschnittsthema
alle Ministerien etwas an, weshalb ich mit allen intensive Gespräche führe, um Projekte für eine
erfolgreiche Integration gemeinsam auf Schiene zu bringen. Es freut mich, dass nun durch die rasche Arbeit von
Wissenschaftsminister Töchterle die Umsetzung eines der ersten Projekte im Bereich Integration beginnt“, betont
Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag soll bis Jahresende im Parlament
sein.
Vorkonsultationen mit den zuständigen Berufsbehörden wurden bereits gestartet, Minister Töchterle
wird in den kommenden Wochen weitere entsprechende Gespräche führen. Künftig soll bei der Anerkennung
der Fokus auf die für einen Beruf notwendigen Inhalte und Kompetenzen gerichtet sein. Die Verfahren werden
dadurch einfacher und kürzer, es kommt zu einem Bürokratieabbau, denn: Beruflich nicht relevante Teile
der Ausbildung werden nicht mehr überprüft, dadurch sparen sich Behörden und Antragsteller viele
leere Kilometer. „Überprüft wird, was zur Berufsausübung relevant ist“, fasst Töchterle zusammen.
Die Anerkennung soll dabei nicht mehr wie bisher von den Universitäten, sondern – wie auch bei Bürger/innen
aus der EU, dem EWR und der Schweiz – von den Berufsbehörden übernommen werden. „Dadurch werden auch
die Zuständigkeiten richtiggestellt“, so der Minister weiter. Universitäten anerkennen nur mehr ausländische
Abschlüsse, wenn sie zu einem Studium an der Universität zugelassen werden wollen, über die Berufsausübung
entscheiden die jeweils zuständigen Berufsbehörden.
Die Berufsbehörden können dann (unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes) individuelle Zusatzqualifikationen
einfordern, die über eine Nostrifizierung nicht abgeprüft werden können, zum Beispiel ausreichende
Deutschkenntnisse. Sebastian Kurz: „Nur so können ausreichende Deutschkenntnisse als Bedingung eingefordert
werden. Und Deutsch ist die Grundvoraussetzung dafür, seinen Weg in Österreich zu machen.“ |