St. Pölten (nöwpd) - Die mit Anfang des Jahres in Kraft getretene Novelle zum Niederösterreichischen
Gebrauchsabgabengesetz sorgt vor allem bei den Gastronomen, die Schanigärten auf öffentlichem Grund betreiben,
für Aufregung. Waren bis dato die Gebühren für die Betreiber marginal je nach Zahl der Quadratmeter
mussten bisher im Jahr zwischen 30 und 50 Euro abgeführt werden , müssen sie nun, wenn der Gebührensatz
voll ausgeschöpft wird, 150 Euro pro Monat und angefangene 10 m2 in der von April bis Oktober dauernden Saison,
abführen. Festgesetzt wird der Gebührensatz von der jeweiligen Gemeinde.
Im Bezirk Amstetten gibt es laut Wirtschaftskammer rund 150 Gastronomiebetriebe in der Betriebsart "Gasthaus²,
wovon mindestens die Hälfte einen Gastgarten betreibt. "Die Gemeinden Amstetten und Waidhofen haben den
Gebührensatz grundsätzlich mit 30 Euro festgesetzt. St. Valentin hingegen schöpft die vollen 150
Euro aus², teilt Helmut Schiefer, Bezirksstellenobmann der Wirtschaftskammer Amstetten, dem NÖ Wirtschaftspressedienst
auf Anfrage mit.
"Viele Gastronomen stöhnen unter der Mehrbelastung², stellt Melitta Ott, Bezirksvertrauensobfrau
der Wirte im Bezirk Amstetten, fest. Einerseits würden sie durch das Tabakgesetz zu kostspieligen Umbauten
ihrer Lokale gezwungen und andererseits jetzt auch noch mit einer Gastgartenabgabe bedroht, die in manchen Fällen
eine Erhöhung bis zum 5.000-fachen bringen kann. "Fairerweise muss allerdings gesagt werden², räumt
Ott ein, "dass wir bezüglich der Gebrauchsabgabe im landesweiten Vergleich im unteren Bereich liegen.²
Die Kritik der beiden Branchenvertreter fällt jedenfalls scharf aus. Melitta Ott: "Die Situation ist
für unsere Branche fast nicht mehr tragbar. Denn die Gastgartensaison ist erstens stark vom Wetter abhängig
und zweitens mit einem Mehraufwand an Personal verbunden. Bereits hier tragen wir das volle Risiko und werden jetzt
noch zusätzlich zur Kassa gebeten. Das kann es einfach nicht sein! Ich finde, hier ist die Politik unbedingt
gefordert. Vor allem sollte den Verantwortlichen klar sein, dass kleinere Orte durch einen Gastgarten belebt werden.
Wenn man den Gastronomen permanent Steine in den Weg legt, darf man sich nicht wundern, wenn viele Betriebe keinen
Nachfolger mehr finden.²
Ähnlich sieht das Bezirksobmann Helmut Schiefer: "Obwohl das Gebrauchsabgabengesetz nicht nur die Wirte
betrifft denn darunter fallen auch die Warenausräumung vor Geschäften oder die Lagerung von Baumaterial
auf öffentlichem Grund müssen vernünftige Rahmenbedingungen geschaffen werden, die nicht
eine Gruppe diskriminieren. Die Wirte gehörten eigentlich für ihre Ortskernbelebung unterstützt
und nicht bestraft. Es geht hier um Fairness, die wir seitens der Wirtschaftskammer von der Politik einfordern." |