Schulische Tagesbetreuung soll ausgebaut werden   

erstellt am
06. 06. 11

Vorlagen: Unterricht
Wien (pk) - Mit einer Sammelnovelle des Schulorganisationsgesetzes, des Schulunterrichts- gesetzes, des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes sowie des Hochschulgesetzes will das Unterrichtsministerium dem Mangel an Tagesbetreuungsangeboten an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen und AHS begegnen und damit einer wesentlichen Forderung des Regierungsabkommens nachkommen. Das Gesetzespaket stellt dabei nicht nur auf den Ausbau des bestehenden Angebots und die Ermöglichung der schulartenübergreifenden Führung von Betreuungsgruppen an Pflichtschulen ab, sondern auch auf die Implementierung des neuen Berufsbilds der "ErzieherIn für die Freizeit an ganztägigen Schulformen". Um auf entsprechend qualifiziertes Personal für diese Tätigkeit zurückgreifen zu können, soll außerdem eine einheitliche Ausbildung für Freizeitpädagogik verankert werden, heißt es im Entwurf.

"ErzieherInnen für die Freizeit an ganztägigen Schulformen" seien dazu berufen, den SchülerInnen verschiedene Arten der sinnvollen Freizeitgestaltung näherzubringen, dürften jedoch nicht in die individuelle Lernzeit (Erledigung der Hausaufgaben und Wiederholung des Lernstoffs) eingreifen, führt die Gesetzesvorlage aus. Ihre Ausbildung soll an den Pädagogischen Hochschulen in Form eines einjährigen Hochschullehrgangs nach bundesweit einheitlichen Standards erfolgen.

Für die Ausweitung des Betreuungsangebots und die in Folge zu erwartende Erhöhung der InteressentInnenzahlen veranschlagt der Entwurf Mehrausgaben in Höhe von rund 5,8 Mio. € jährlich. Diese fielen jedoch ausschließlich für den Einsatz von PflichtschullehrerInnen im Bereich der gegenstandsbezogenen und individuellen Lernzeit an: Werden PädagogInnen für die Freizeitgestaltung eingesetzt, sind durch den Bund keine Ausgaben zu refundieren, da hierfür die Schulerhalter zuständig seien. Was die Implementierung von durchschnittlich drei Lehrgängen für Freizeitpädagogik pro Bundesland anbelangt, rechnet man mit einem finanziellen Aufwand von rund 1,5 Mio. €, der ab 2012 erstmals zur Gänze fällig werde.

In Hinblick auf die Gruppengröße bleibt es laut Gesetzesvorschlag den Ländern unbenommen, auf landesgesetzlicher Ebene Regelungen entsprechend den regionalen Anforderungen zu treffen, die vorgenommene Änderung des Schulorganisationsgesetzes sieht allerdings vor, dass eine schulische Tagesbetreuung ab 15 SchülerInnen jedenfalls zu führen ist. Sollte diese Zahl auch bei schulartenübergreifender Führung der Tagesbetreuung nicht erreicht werden und das Angebot damit nicht zustande kommen, ist auf eine Mindestzahl von 12 SchülerInnen abzustellen, heißt es im Entwurf.
     
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