Vorlagen: Soziales
Wien (pk) - Die Regierung hat dem Nationalrat zwei Gesetzentwürfe zum Bereich Pflegegeld vorgelegt.
Zum einen geht es um die Einrichtung eines Pflegefonds zur Sicherung der bestehenden Pflegeleistungen und zum bedarfsgerechten
Ausbau des Angebots, zum anderen sollen die Zuständigkeiten für die Gewährung und Auszahlung von
Pflegegeld gebündelt werden.
Wie mit den Ländern und Gemeinden vereinbart, soll der Pflegefonds beim Sozialministerium eingerichtet werden.
Er wird im laufenden Jahr mit 100 Mio. € dotiert, der Betrag steigt im nächsten Jahr auf 150 Mio. €, im Jahr
2013 auf 200 Mio. € und im Jahr 2014 auf 235 Mio. €. Insgesamt sind Zusatzmittel in der Höhe von 685 Mio.
€ vorgesehen, die zu zwei Drittel vom Bund und zu einem Drittel von den anderen beiden Gebietskörperschaften
aufgebracht werden. Sie sind von den Ländern je nach Bedarf auf die Gemeinden aufzuteilen.
Das Geld ist für eine bessere Versorgung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sowie
den Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebots zweckgebunden. Dabei sollen die Mittel vorrangig
für mobile Betreuungs- und Pflegedienste, Tagesbetreuungsangebote, Kurzzeitpflege, "Case- und Caremanagement"
sowie alternative Wohnformen verwendet werden. Erst in zweiter Linie ist auch die Finanzierung von stationärer
Betreuung möglich.
Um einen genauen Überblick über die in Österreich gewährten Pflegeleistungen zu erhalten, soll
die Bundesanstalt Statistik Österreich verpflichtet werden, eine Datenbank einzurichten, aus der unter anderem
die Anzahl der betreuten Personen, die Art der Pflege und die Zahl der Pflege- und Betreuungskräfte hervorgehen
soll. Mit einheitlichen und transparenten Leistungskriterien will die Regierung außerdem eine bundesweite
Harmonisierung der Betreuungs- und Pflegedienstleistungen erreichen.
Für die Bündelung der Zuständigkeiten bei der Gewährung und Auszahlung von Pflegegeld ist eine
Änderung der Bundesverfassung erforderlich, da es dadurch zu Kompetenzverschiebungen von den Ländern
zum Bund kommt. Sowohl die Gesetzgebung als auch die Vollziehung im Pflegegeldbereich werden mit 1. Jänner
2012 an den Bund übertragen. Künftig sollen nur noch acht Sozialversicherungsträger – statt bisher
mehr als 280 Landes- und 23 Bundesstellen – für Pflegegeldangelegenheiten zuständig sein. Damit kommt
die Regierung nicht zuletzt Empfehlungen des Rechnungshofs nach. Durch die einfacheren und effizienteren Strukturen
erwartet sie sich auch raschere Pflegegeldverfahren.
Größter Entscheidungsträger ist künftig, wie bisher, die Pensionsversicherungsanstalt. Sie
wird auch für einen Großteil der bisherigen BezieherInnen von Landespflegegeld zuständig sein.
Die Landespflegegeldgesetze werden aufgehoben. Pflegegeld wird in Hinkunft ausschließlich monatlich im Nachhinein
ausgezahlt – um Versorgungslücken in manchen Bundesländern zu verhindern, erhalten Betroffene eine einmalige
Vorschusszahlung, die im Todesmonat gegenverrechnet wird.
Schließlich wird mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012 auch eine Vertretungsregelung für den Behindertenanwalt
des Bundes geschaffen. Bei einer allfälligen Verhinderung des Behindertenanwalts soll ein Bediensteter bzw.
eine Bedienstete des Sozialministeriums dessen Aufgaben wahrnehmen. |