Neugründungs-Förderungsgesetz im Ministerrat beschlossen: Möglichkeit der Befreiung
von Lohnnebenkosten wird von einem auf bis zu drei Jahre ausgedehnt
Wien (bmwfj) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner begrüßt die Novelle des Neugründungs-Förderungsgesetzes
(NeuFöG), das am 31.05. auf Antrag des Finanzministeriums im Ministerrat beschlossen wurde. "Damit entlasten
wir Jungunternehmer und schaffen einen gezielten Anreiz für die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter.
Gleichzeitig unterstützen wir so auch die Weiterentwicklung innovativer Ideen in marktfähige Produkte
und Verfahren", betont Mitterlehner. Kern der Novelle ist, dass Jungunternehmer ihre Befreiung von bestimmten
Lohnnebenkosten nicht mehr nur im ersten, sondern auch im zweiten und dritten Jahr nach der Gründung in Anspruch
nehmen können. Dabei entfallen für maximal zwölf Monate die Dienstgeberbeiträge zur Wohnbauförderung,
zum Familienlastenausgleichsfonds, zur Unfallversicherung und zur Kammerumlage.
Die Regelung im Detail: Schon jetzt sind neu gegründete Unternehmen im ersten Jahr für alle beschäftigten
Arbeitnehmer von diversen lohnabhängigen Abgaben befreit. Da jedoch in diesem Zeitraum oft keine Arbeitnehmer
beschäftigt werden, wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Begünstigung jetzt auf drei Jahre
ausgedehnt. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Begünstigung auf zwölf Monate begrenzt, wobei diese Frist
mit dem Beschäftigungsmonat des ersten Arbeitnehmers startet.
Bezüglich der Anzahl der Mitarbeiter, für die eine Begünstigung möglich ist, besteht in den
ersten zwölf Kalendermonaten ab der Neugründung keine Einschränkung. Im zweiten und dritten Jahr
kommt die Lohnnebenkostenbefreiung allerdings nur noch für die ersten drei beschäftigten Arbeitnehmer
zur Anwendung.
Nach der Beschlussfassung im Parlament gilt die Novelle für alle Neugründungen, die ab dem 1. Jänner
2012 erfolgen. |