Symposium lotet Chancen der Europäischen Ermittlungsanordnung aus
Wien (pk) - Chancen und Risiken der Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA) sollten am Nachmittag
des 09.06. im Rahmen eines Symposiums erörtert werden, zu dem Nationalratspräsidentin Barbara Prammer
in Kooperation mit der Österreichischen Vereinigung für Europäisches Strafrecht lud. Namhafte ExpertInnen
und zahlreiche Gäste diskutierten in den Räumlichkeiten des Palais Epstein darüber, welchen grundrechtlichen,
praktischen und politischen Anforderungen ein solches Instrument entsprechen muss.
Die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen soll nicht nur die stark beschränkte Europäische
Beweisanordnung ersetzen, sondern auch zu einem wesentlichen Werkzeug im Rahmen grenzüberschreitender Ermittlungsverfahren
avancieren: So könnte eine gerichtliche Entscheidung, die in einem Mitgliedsstaat zur Durchführung von
Ermittlungsmaßnahmen erlassen wird, in einem anderen unter Entfall weiterer Formalitäten vollstreckt
werden. Grundlage dafür bildet das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung.
Österreich hat zusammen mit Belgien, Bulgarien, Estland, Spanien, Slowenien und Schweden im April 2010 eine
Initiative für eine Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen bei der
Europäischen Kommission eingebracht.
Prammer: Keine Entkoppelung von nationaler und europäischer Ebene
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer begrüßte die zahlreich erschienenen Gäste zum heutigen
Symposium, das sich einer sehr spezifischen juristischen Frage – nämlich jener des grenzüberschreitenden
Strafverfahrens – widme. Der diesbezügliche Austausch mit ExpertInnen sei wichtig, zumal in den EU-Ausschüssen
von National- und Bundesrat bereits eingehend über diese Thematik beraten werde.
Prammer nutzte ihre Begrüßungsworte aber auch dazu, auf die ausgeprägte Vernetzung zwischen nationalen
Parlamenten und europäischen Institutionen hinzuweisen, die in Österreich unter anderem in intensiven
Diskussionen von EU-Themen im Hauptausschuss des Nationalrates und der Nutzung der Optionen des Informations- und
Stellungnahmerechts zum Ausdruck käme. Eine Entkoppelung dieser beiden Ebenen halte sie deshalb für keineswegs
sinnvoll. Sie hätte lediglich eine Steigerung des ohnehin ausgeprägten Misstrauens gegenüber der
Europäische Union zur Folge, zeigte sich die Nationalratspräsidentin überzeugt.
Höpfel: Justizielle Zusammenarbeit hat sich "stürmisch" entwickelt
Auch Frank Höpfel (Präsident der Österreichischen Vereinigung für Europäisches Strafrecht)
zeigte sich über den regen Zuspruch, den das Symposium gefunden habe, und die Möglichkeit, diese Veranstaltung
im wunderschönen Ambiente des Palais Epstein abhalten zu dürfen, erfreut. Das Thema der justiziellen
Zusammenarbeit, das man in diesem Rahmen aufgreife, sei ein wesentliches und habe sich seit dem Beitritt Österreichs
zur Europäischen Union "stürmisch" entwickelt, skizzierte Höpfel, der in diesem Zusammenhang
auf die bisher angenommenen Auslieferungs- und Rechtshilfeübereinkommen zu sprechen kam. In Kürze werde
es außerdem zu neuen Entwicklungen auf dem Gebiet des heute zur Diskussion stehenden Instruments der Europäischen
Ermittlungsanordnung kommen, kündigte Höpfel an.
Im Anschluss an die Begrüßungsworte der GastgeberInnen beleuchten namhafte ExpertInnen im Rahmen von
Impulsreferaten verschiedene Aspekte der Europäischen Ermittlungsanordnung: Fritz Zeder (Bundesministerium
für Justiz) fokussiert in seinem Beitrag auf ihre Bedeutung als Instrument der gegenseitigen Anerkennung,
die auch im Zentrum des Referats von Robert Kert (Institut für Strafrecht und Kriminologie, Universität
Wien) steht. Alexander Balthasar (Österreichisches Institut für Europäische Rechtspolitik) setzt
sich in seinem Vortrag mit den grundrechtlichen Anforderungen an die Europäische Ermittlungsanordnung auseinander,
während Peter Seda (Staatsanwalt am Landesgericht für Strafsachen Wien) über ihren Nutzen aus Sicht
der Praxis referiert. Im Anschluss an die Beiträge der ExpertInnen findet eine Podiumsdiskussion unter Publikumsbeteiligung
statt. |