Das EU-Parlament führt das Verursacherprinzip ein
Brüssel (europarl) - Die Revision der Wegekostenrichtlinie eröffnet den EU-Mitgliedstaaten
die Möglichkeit, Kosten für Luftverschmutzung und Lärm zusätzlich zu den Straßennutzungsgebühren
in den LKW-Mautpreis einzubeziehen. Die am 07.06. im Plenum des Europäischen Parlaments verabschiedeten Mautregeln
sollen überdies gewährleisten, dass die Einkünfte der Finanzierung für leistungsfähigerer
und umweltverträglicher Transportsysteme verwendet werden.
Vor der Abstimmung unterstrich der Berichterstatter Said El Khadraoui (S&D, Belgien), dass der mit dem Rat
ausgehandelte Kompromiss einen richtungweisenden Meilenstein für das nächste Jahrzehnt europäischer
Verkehrspolitik darstelle. "Erstmals bietet die Wegekostenrichtlinien den Mitgliedstaaten die Möglichkeit,
externe Kosten im Straßengüterverkehr nach dem Verursacherprinzip zu verrechnen", so El Khadraoui.
Er fügte hinzu: "Nun hängst es von deren politischen Willen ab, bestmöglichen Gebrauch der
vielfältigen Variationsmöglichkeiten zu machen, um die Mobilität zu verbessern."
Im Durchschnitt könnte der Aufpreis auf bislang geltende Mautgebühren für die Straßennutzung
im Schnitt rund 3 bis 4 Cents pro Fahrzeugkilometer betragen, um Kosten der Umweltbelastung durch Lärm und
Luftverschmutzung abzudecken. Der Anwendungsbereich der Richtlinie erstreckt sich fortan über alle EU-Autobahnnetze
und gilt für Fahrzeuge ab 3,5 t. Mitgliedstaaten, die Mautgebühren erst ab 12 t einheben wollen, dürfen
dies auch nach den neuen Vorgaben, müssen die Ausnahme jedoch der Kommission gegenüber begründen.
Zweckbindung
Im Gegenzug verpflichten sich die Mitgliedstaaten, 15 % ihrer Mauteinnahmen in den Ausbau der transeuropäischen
Verkehrsnetze (TEN-V) zu investieren. Der Rest sollte der Minderung der negativen Umweltauswirkungen des Güterschwerverkehrs
und der Finanzierung nachhaltiger, effizienter und sicherer Verkehrssysteme dienen. Dazu zählen auch sichere
Parkplätze für LKW. Die von den Parlamentariern in der Richtlinie verankerte regelmäßige Berichtspflicht
der Mitgliedstaaten an die Kommission soll für Transparenz und eine öffentliche Debatte über nationale
Mauteinnahmen und die Verwendung der Gelder sorgen.
Flottenerneuerung
LKW mit emissionsarmen Motoren der Klasse EURO V sind bis Ende 2013, jene der Klasse EURO VI bis Ende 2017 von
der Anrechnung externer Kosten der Luftverschmutzung ausgenommen. In sensiblen und Bergzonen ist auch weiterhin
ein Mautaufschlag von bis zu 25 % erlaubt, der zusätzlich zu den externen Kosten für die EURO Klassen
0-II und ab 2015 auch für Euro III angerechnet werden darf.
Stauzeiten meiden
Eine einkommensneutrale Lösung wurde vom Parlament zum Zwecke besseren Managements der Verkehrsströme
in stauanfälligen Zonen angenommen. Demnach können während maximal fünf Stunden pro Tag erhöhte
Tarife von bis zu 175 % verrechnet werden, die den Rest der Zeit durch niedrigere Mautgebühren ausgeglichen
werden. Ein von der Kommission zu erstellendes Handbuch mit Tarifen und Anwendungszeiten aller Mautstrecken der
EU soll Transportunternehmen eine kostengünstige und umweltschonende Zeit- und Routenpläne erleichtern.
Die revidierten Regeln der "Eurovignette"-Richtlinie wurden mit 505 Ja-Stimmen gegen 141 Nein-Stimmen
bei 17 Enthaltungen angenommen. Der Ministerrat muss dem Kompromiss noch formell in 2. Lesung zustimmen. |
LKW sollen für Kosten von Luftverschmutzung und Lärm aufkommen
Brüssel (ec.europe) - Der für Verkehr zuständige Kommissar Siim Kallas begrüßte
das Ergebnis der Abstimmung im Europäischen Parlament vom 07.06., mit der neue EU-Vorschriften endgültig
angenommen sind, wonach die Mitgliedstaaten schweren Nutzfahrzeugen nicht nur die Kosten der Infrastruktur auferlegen
können, was schon jetzt der Fall ist, sondern auch eine zusätzliche Gebühr zur Deckung der Kosten
von Schadstoff- und Lärmemissionen. Ferner wird die Änderung der derzeitigen „Eurovignetten-Richtlinie“
den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten zur Verringerung von Staus geben, weil die Höhe der Gebühren
für LKW je nach Tageszeit (um bis zu 175 %) flexibel variiert werden kann. Bedeutsam ist auch der Umstand,
dass der zur Abstimmung vorgelegte Text die Möglichkeit der Zweckbindung vorsieht, so dass Einnahmen aus den
neuen Straßenbenutzungsgebühren gezielt für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
(TEN-V-Projekte) eingesetzt werden.
Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Siim Kallas, erklärte
hierzu: „Mit diesem Votum wird eine Vereinbarung über neue EU-weite Regeln besiegelt, nach denen schweren
Nutzfahrzeugen die von ihnen durch Lärm und Luftverschmutzung verursachten Kosten vollständig angelastet
werden können. Durch die neuen Vorschriften erhalten Spediteure die richtigen Preissignale und werden so zur
Investition in effizientere Logistik, umweltfreundlichere Fahrzeuge und einen insgesamt nachhaltigeren Verkehr
bewegt. Außerdem geben sie den Mitgliedstaaten mit der Möglichkeit, die Gebühren nach Maßgabe
der Tageszeit zu variieren und so LKW während der Spitzenzeiten von den Straßen fernzuhalten, neue Instrumente
zur Bekämpfung von Verkehrsstaus an die Hand. Das ist ein sehr wichtiger Fortschritt.“
Derzeit geltende Vorschriften
Mit der „Eurovignetten-Richtlinie“ von 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter
Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge wurde ein EU-weiter Rahmen für LKW-Straßenbenutzungsgebühren
geschaffen. Die Richtlinie stellt es den Mitgliedstaaten frei, Benutzungsgebühren (zeitabhängige Gebühren,
z. B. pro Tag, Woche oder Jahr) oder Mautgebühren (entfernungsabhängige Gebühren, z. B. pro Kilometer)
für Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen (kleinere LKW) festzulegen, sofern dies nicht zu einer Diskriminierung
führt und die Gebühren nur so hoch sind, dass die für Erhaltung und Ersatz der Straßeninfrastruktur
strikt notwendigen Kosten gedeckt werden.
Die „Eurovignetten-Richtlinie“ von 1999 verbietet es, andere Kosten zu decken, etwa die durch Luftverschmutzung
und Lärm verursachten externen Kosten, die derzeit von der Gesellschaft insgesamt und von den Steuerzahlern
getragen werden. Aus diesem Grund muss sie überarbeitet werden.
Die neuen Vorschläge
Die heute vom Parlament gebilligten neuen Vorschriften bieten folgende Vorteile:
- Sie geben den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, auf LKW-Mautstraßen nicht nur die Infrastrukturkosten
zu decken, sondern von den LKW auch Gebühren zur Deckung der Schadstoffemissions- und Lärmkosten des
Straßenverkehrs zu erheben.
- Sie erlauben den Mitgliedstaaten durch die Möglichkeit, die Gebührensätze zu den Spitzenzeiten
zu erhöhen und bei geringem Verkehrsaufkommen zu senken, ein besseres Verkehrsmanagement und die Verringerung
von Staus. Der vereinbarte Kompromiss ermöglicht in überlasteten Gebieten Gebührensätze, die
bis zu 175 % über dem Durchschnittstarif liegen, wobei Spitzentarife an bis zu fünf Stunden pro Tag erhoben
werden dürfen und während der restlichen Zeit auf dem betreffenden Straßenabschnitt geringere Tarife
gelten.
- Die Gebühren zur Deckung externer Kosten betragen in der Praxis 3–4 Cent/km, je nach Euro-Klasse des Fahrzeugs,
der geographischen Lage der Straße und dem Grad der Straßenüberlastung. Die Gebühren werden
mittels der elektronischen Systeme eingezogen, die bis 2012 auf EU-Ebene voll funktionsfähig sein müssen,
und es wird eine Quittung ausgestellt, auf der die Höhe des Gebührenanteils für externe Kosten genau
angegeben wird, damit die Spediteure die Kosten an ihre Kunden weitergeben können.
- Der Geltungsbereich der „Eurovignetten-Richtlinie“ wird erweitert, so dass nicht nur (wie jetzt) das transeuropäische
Verkehrsnetz (TEN-V) abgedeckt ist, sondern alle Autobahnen in ganz Europa einbezogen werden.
- Mauteinnahmen werden zur Verbesserung der Nachhaltigkeit des Verkehrs zweckgebunden. Die neuen Vorschriften
werden starke Anreize dafür schaffen, Gebührenmehreinnahmen zur Finanzierung bestimmter Arten von Verkehrsprojekten,
die in der Richtlinie festgelegt sind, beispielsweise alternative Infrastruktur, innovative umweltfreundliche Verkehrssysteme
oder sichere Parkplätze, zurückzulegen. Bei der Anwendung dieser Bestimmung können die Mitgliedstaaten
auch beschließen, 15 % der Gesamtsumme der Gebühreneinnahmen (aus Infrastrukturentgelten und Gebühren
für externe Kosten) für Projekte zu reservieren, die Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes sind.
Da die Mitgliedstaaten regelmäßig über die Verwendung der gesamten Mauteinnahmen Rechenschaft ablegen
müssen, ist die nötige Transparenz gewährleistet.
- Besondere Bestimmungen gelten für Bergregionen, in denen von Fahrzeugen der Klassen Euro 0, I und II sowie
ab 2015 von Euro-III-Fahrzeugen gleichzeitig der bestehende Aufschlag und die neuen Gebühren für externe
Kosten erhoben werden können. Die zusätzlichen Einnahmen müssen zur Finanzierung vorrangiger Projekte
des TEN-V verwendet werden, die im selben TEN-Korridor liegen (obligatorische „Mini-Zweckbindung).
- Daneben besteht eine “Rendez-vous-Klausel” mit dem Zweck, das Verursacherprinzip und die Internalisierung externer
Kosten einer fortlaufenden Überprüfung zu unterziehen. Sie ermöglicht der Kommission die Erstellung
von Berichten über die weitere Internalisierung externer Kosten auch bei anderen Verkehrsträgern, für
andere Fahrzeuge sowie zur Gewährleistung eines einheitlicheren Ansatzes. Die Berichte sind 12 bzw. 48 Monate
nach Inkrafttreten der Richtlinie fällig. Die Kommission kann erforderlichenfalls auf der Grundlage dieser
Berichte neue Legislativvorschläge vorlegen.
Nächste Schritte
Der Rat wird den Kompromiss vor dem Sommer offiziell billigen. Danach verfügen die Mitgliedstaaten über
eine Frist von maximal zwei Jahren zur Umsetzung der Rechtsvorschrift, bevor diese gültig wird.
|
Bures: EU-Wegekostenrichtlinie wird Kostenwahrheit im Verkehr erhöhen
Umweltfreundlicher Verkehr braucht Kostenwahrheit und Ausbau der Schiene
Wien (bmvit) - Verkehrsministerin Doris Bures begrüßt den Beschluss des Europäischen Parlaments
über die neue EU-Wegekostenrichtlinie. Die Richtlinie ermöglicht die Einrechnung von "externen"
Kosten für Lärm und Umweltverschmutzung in die Lkw-Maut. Bures sieht die Richtlinie, die vergangenen
Herbst von den EU-Verkehrsministern vorbereitet wurde, als einen Schritt in Richtung Kostenwahrheit. "Österreich
hat jahrelang für Kostenwahrheit im Verkehr gekämpft. Die Wegekostenrichtlinie ist jetzt ein Fortschritt,
den Österreich unterstützt. Wir dürfen über umweltfreundlichen Verkehr nicht nur reden, sondern
müssen auch Taten setzen", so Bures.
Nach der bisherigen Wegekostenrichtlinie darf nur so viel Lkw-Maut eingehoben werden, dass die Kosten für
Errichtung und Erhaltung der Straßen abgedeckt sind. Es dürfen also nur sogenannte interne Kosten angerechnet
werden. Man hat dabei allerdings überhaupt keinen Lenkungseffekt.
Die geplante Neuregelung bezieht jetzt erstmals externe Kosten für Lärm und Luftverschmutzung mit ein.
Damit werden bei der Lkw-Maut auch Lenkungseffekte hin zu umweltfreundlichen Verkehrsträgern möglich.
Bures: "Letztlich weiß jeder, dass Europa seine Klimaschutzziele nicht erreichen kann, wenn die Lkw-Lawine
ungebremst anwächst. Daher brauchen wir die Kostenwahrheit im Verkehr und die Verlagerung auf die umweltfreundliche
Schiene."
Bures weist darauf hin, dass die EU-Kommission in ihrem neuen Weißbuch Verkehr konkrete Verlagerungsziele
festlegt. 30 Prozent des EU-weiten Güterfernverkehrs auf der Straße sollen bis 2030 auf umweltfreundliche
Verkehrsträger verlagert werden. "Das werden wir aber nicht mit Absichtserklärungen erreichen, sondern
nur mit handfesten Maßnahmen. Kostenwahrheit im Verkehr und der Ausbau der Schieneninfrastruktur sind dafür
die notwendigen Voraussetzungen", betont die Verkehrsministerin.
Mautökologisierung mit Lenkungseffekt
Österreich hat mit der Ökologisierung der Lkw-Maut bereits eine wirksame Maßnahme zur Senkung von
Stickoxid- und Partikelemissionen gesetzt. Im Jahr 2010 wurde bei den Stickoxiden ein Rückgang von 8 Prozent
verzeichnet, bei den Partikeln um 10 Prozent. Bis 2015 werden die Stickoxide um 30 und die Partikelemissionen um
40 Prozent reduziert. Durch die Ökologisierung wurde der Umstieg auf Lkws mit geringerem Schadstoffausstoß
beschleunigt.
So ist der Anteil der umweltfreundlicheren Lkws (Euroklassen 4, 5 und EEV) bei der Fahrleistung auf den heimischen
Autobahnen schon höher als 50 Prozent (Stand März 2011). Im Vergleich zum Jahr 2009 stieg bei den EEV
der Anteil von 0,8 auf 9 Prozent, bei den Euroklassen 4 und 5 von 41,2 auf 48 Prozent. Entsprechend fällt
der Rückgang bei den Euroklassen 1, 2 und 3 aus, von 57,9 auf 43 Prozent. |
Schön: EU-Wegekosten-Richtlinie wird Lkw-Maut in Österreich weiter erhöhen
Licht und Schatten am Ende eines mehrjährigen Gesetzgebungsprozesses - Nationale Umsetzung
muss mit Augenmaß erfolgen - Unüberschaubarer Tarifdschungel droht
Wien (pwk) - Der Beschluss des Europäischen Parlaments zur EU-Wegekosten-Richtlinie wird von der Wirtschafskammer
Österreich (WKÖ) mit Skepsis gesehen. "Klar ist, dass damit den Unternehmen in Österreich eine
noch höhere Lkw-Maut droht. Wir konnten zwar etliche der geplanten Belastungen verhindern, die Mauttarife
werden allerdings dennoch steigen", befürchtet Rosemarie Schön, Leiterin der Rechtspolitischen Abteilung
der WKÖ.
Mit der Novelle können EU-Staaten zusätzlich zu den Infrastrukturkosten auch "externe Kosten",
wie Luftverschmutzung oder Lärm, über die Lkw-Maut vergebühren. Sofern der jeweilige Mitgliedstaat
von den neuen Möglichkeiten Gebrauch macht, wird dies zu einer Tariferhöhung führen. Österreich
hat im EU-Vergleich bereits ein sehr hohes Tarifniveau bei der fahrleistungsabhängigen Maut. "Aufgrund
des großen Spielraums für die Mitgliedstaaten gibt es deutliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen den
einzelnen Staaten. Außerdem droht jetzt ein unüberschaubarer Tarifdschungel. Für die Festsetzung
der Mauttarife wäre daher eine weitergehende EU-weit einheitliche Regelung sinnvoll gewesen", hält
Schön fest.
Ein besonderes Problem für die regionale Wirtschaft, vor allem in Tirol, stellt die mögliche Anhebung
der Lkw-Maut dar. Dies kann in Bergregionen durch einen Querfinanzierungszuschlag sowie für ältere, fast
ausschließlich im Regionalverkehr eingesetzte Fahrzeuge nun zusätzlich mittels externer Kosten-Maut
erfolgen. Schön dazu: "Den aktuellen Plan des Verkehrsministeriums, einen Mautzuschlag im Unterinntal
in Höhe von 25 Prozent einzuheben, lehnen wir ab. Neben dem gewerblichen Güterverkehr wären davon
vor allem die Holzwirtschaft, der Lebensmittelhandel sowie das Bau- und Baunebengewerbe massiv betroffen. Für
den internationalen Transit würde die Tarifanhebung auf diesem, in Relation zur zurückgelegten Gesamtstrecke,
kurzen Abschnitt durch Tirol keine wesentliche Verteuerung bringen. Die heimische Wirtschaft wäre demgegenüber
überproportional stark betroffen."
Doch es zeichnet sich aus Sicht der Wirtschaft auch Positives ab: Umweltfreundliche Fahrzeuge der Emissionsklassen
Euro V und VI sind bis 2014 bzw. 2018 von den Luftverschmutzungskosten befreit. "Diese Investitionsgarantie
für Unternehmen, die ihren Fuhrpark auf die jeweils aktuellsten Technologien umstellen, ist für uns ein
absolutes Muss. Wie von der Wirtschaft gefordert, dürfen außerdem Staukosten nicht als zusätzlicher
externer Kostenfaktor verrechnet werden. Damit fällt ein großer Kostenbrocken weg", unterstreicht
Schön.
"Die Wirtschaft wird sich im Gespräch mit Verkehrsministerin Doris Bures für eine Richtlinien-Umsetzung
mit Augenmaß einsetzen. Unvertretbare Belastungen für die heimische Wirtschaft kann schließlich
niemand wollen", betont Schön abschließend. |