Bulgarien und Rumänien laut EP bereit zum Beitritt zum Schengen-Raum   

erstellt am
08. 06. 11

Brüssel (europarl) - Das EU-Parlament hat am 08.06. dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum grenzkontrollfreien Schengengebiet grünes Licht gegeben. Basierend auf den Bewertungsberichten haben die Länder die notwendigen Bedingungen erfüllt, so die Abgeordneten. Sie wollen jedoch über zusätzliche Maßnahmen informiert werden, die im Grenzgebiet zwischen Bulgarien, der Türkei und Griechenland getroffen werden, um auf einen eventuellen Anstieg des Migrationsdrucks zu reagieren.

Die Entschließung des Parlaments geht nun den EU-Ministern für Justiz- und Inneres zu, die sich am Donnerstag in Luxemburg treffen.

Nach der Prüfung der Bewertungen der Fortschritte der beiden Mitgliedstaaten und der Ergebnisse der Vor-Ort-Besuche von Expertenteams kamen die Europaabgeordneten zu dem Schluss, dass zwar einige Fragen eine regelmäßige Berichterstattung und weitere Aufmerksamkeit in der Zukunft benötigen werden, dass diese jedoch kein Hindernis für eine volle Schengen-Mitgliedschaft von Bulgarien und Rumänien sind.

Während der Debatte sagte Berichterstatter Carlos Coelho (EVP, Portugal): "Wir sind in der Lage, Bulgarien und Rumänien in das Schengengebiet aufzunehmen und ich hoffe, dass der Rat der selben Ansicht sein wird, nachdem er unsere positive Stellungnahme erhalten hat. (...) Ihre Bürger sollten als vollständige europäische Bürger angesehen werden und keine Geiseln populistischer Reden sein".

Bulgarien - Türkei - Griechenland Grenzgebiet
Coelho betonte jedoch auch, dass anerkannt werden müsse, dass illegale Migration das Grenzgebiet von Bulgarien, der Türkei und Griechenland zu einem der sensibelsten Bereiche der EU-Außengrenze mache. Daher müsse Bulgarien einige zusätzliche Maßnahmen ergreifen, einschließlich eines speziellen Aktionsplans, der mit dem Schengenbeitritt umgesetzt werden müsse, und der Ausarbeitung eines gemeinsamen Konzepts mit Griechenland und der Türkei, um einen möglichen Anstieg des Migrationsdrucks zu bewältigen.

Die Abgeordneten haben einen Änderungsantrag angenommen, in dem sie fordern, dass die betroffenen Mitgliedstaaten das Europäische Parlament und den Rat innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beitrittsbeschlusses schriftlich über die noch umzusetzenden Punkte dieser zusätzlichen Maßnahmen unterrichten sollen.

Nächste Schritte
Die Prüfung, ob die neuen Mitglieder alle Schengen-Anforderungen erfüllt haben (Kontrolle der Land-, See- und Luftgrenzen, Erteilung von Visa, polizeiliche Zusammenarbeit sowie die Bereitschaft, das Schengen-Informationssystem und Datenschutzmechanismen zu nutzen), ist eine Voraussetzung für den Ministerrat, um nach Anhörung des Parlaments zu entscheiden, ob die Kontrollen an den Binnengrenzen zu den beiden Mitgliedstaaten abgeschafft werden können.

Die Empfehlung des Parlaments, die mit 487 Stimmen bei 77 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen angenommen wurde, wird nun an den Rat für Justiz und Inneres vom 09. und 10. Juni, der die Frage diskutieren wird, gesendet werden.

Eine entsprechende Entscheidung des Rates müsste durch einstimmigen Beschluss aller Regierungen der Staaten, die bereits zum Schengen-Raum gehören, getroffen werden.

Der Präsident des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek, erklärte: "Schengen ist eine der größten Errungenschaften der EU. Wir dürfen es nicht durch eilfertige Entscheidungen zerstören. Das Schengengebiet bietet die höchsten Standards für die Verwaltung der Grenzen. Rumänien und Bulgarien erfüllen diese Standards heute - daher dürfen wir ihre Integration nicht verzögern. Ich fordere den Rat auf, den Empfehlungen, die heute von einer großen Mehrheit des Parlaments angenommen wurden, zu folgen".

Aktuelle Schengen-Mitglieder
Der Schengen-Raum umfasst derzeit 25 Mitglieder: 22 EU-Länder (Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta , Polen, Slowakei und Slowenien) und drei assoziierte Nicht-EU-Länder (Norwegen, Island und Schweiz). Liechtenstein sollte bald das vierte assoziierte Land werden.

Derzeit ist die Freizügigkeit für 400 Millionen Bürger innerhalb eines Gebietes garantiert, das 42.673 km Küsten und 7.721 km Landgrenzen hat.
     
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