Brüssel (europarl) - Das EU-Parlament hat am 08.06. dem Beitritt Bulgariens
und Rumäniens zum grenzkontrollfreien Schengengebiet grünes Licht gegeben. Basierend auf den Bewertungsberichten
haben die Länder die notwendigen Bedingungen erfüllt, so die Abgeordneten. Sie wollen jedoch über
zusätzliche Maßnahmen informiert werden, die im Grenzgebiet zwischen Bulgarien, der Türkei und
Griechenland getroffen werden, um auf einen eventuellen Anstieg des Migrationsdrucks zu reagieren.
Die Entschließung des Parlaments geht nun den EU-Ministern für Justiz- und Inneres zu, die sich am Donnerstag
in Luxemburg treffen.
Nach der Prüfung der Bewertungen der Fortschritte der beiden Mitgliedstaaten und der Ergebnisse der Vor-Ort-Besuche
von Expertenteams kamen die Europaabgeordneten zu dem Schluss, dass zwar einige Fragen eine regelmäßige
Berichterstattung und weitere Aufmerksamkeit in der Zukunft benötigen werden, dass diese jedoch kein Hindernis
für eine volle Schengen-Mitgliedschaft von Bulgarien und Rumänien sind.
Während der Debatte sagte Berichterstatter Carlos Coelho (EVP, Portugal): "Wir sind in der Lage, Bulgarien
und Rumänien in das Schengengebiet aufzunehmen und ich hoffe, dass der Rat der selben Ansicht sein wird, nachdem
er unsere positive Stellungnahme erhalten hat. (...) Ihre Bürger sollten als vollständige europäische
Bürger angesehen werden und keine Geiseln populistischer Reden sein".
Bulgarien - Türkei - Griechenland Grenzgebiet
Coelho betonte jedoch auch, dass anerkannt werden müsse, dass illegale Migration das Grenzgebiet von
Bulgarien, der Türkei und Griechenland zu einem der sensibelsten Bereiche der EU-Außengrenze mache.
Daher müsse Bulgarien einige zusätzliche Maßnahmen ergreifen, einschließlich eines speziellen
Aktionsplans, der mit dem Schengenbeitritt umgesetzt werden müsse, und der Ausarbeitung eines gemeinsamen
Konzepts mit Griechenland und der Türkei, um einen möglichen Anstieg des Migrationsdrucks zu bewältigen.
Die Abgeordneten haben einen Änderungsantrag angenommen, in dem sie fordern, dass die betroffenen Mitgliedstaaten
das Europäische Parlament und den Rat innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des
Beitrittsbeschlusses schriftlich über die noch umzusetzenden Punkte dieser zusätzlichen Maßnahmen
unterrichten sollen.
Nächste Schritte
Die Prüfung, ob die neuen Mitglieder alle Schengen-Anforderungen erfüllt haben (Kontrolle der Land-,
See- und Luftgrenzen, Erteilung von Visa, polizeiliche Zusammenarbeit sowie die Bereitschaft, das Schengen-Informationssystem
und Datenschutzmechanismen zu nutzen), ist eine Voraussetzung für den Ministerrat, um nach Anhörung des
Parlaments zu entscheiden, ob die Kontrollen an den Binnengrenzen zu den beiden Mitgliedstaaten abgeschafft werden
können.
Die Empfehlung des Parlaments, die mit 487 Stimmen bei 77 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen angenommen wurde, wird
nun an den Rat für Justiz und Inneres vom 09. und 10. Juni, der die Frage diskutieren wird, gesendet werden.
Eine entsprechende Entscheidung des Rates müsste durch einstimmigen Beschluss aller Regierungen der Staaten,
die bereits zum Schengen-Raum gehören, getroffen werden.
Der Präsident des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek, erklärte: "Schengen ist eine der größten
Errungenschaften der EU. Wir dürfen es nicht durch eilfertige Entscheidungen zerstören. Das Schengengebiet
bietet die höchsten Standards für die Verwaltung der Grenzen. Rumänien und Bulgarien erfüllen
diese Standards heute - daher dürfen wir ihre Integration nicht verzögern. Ich fordere den Rat auf, den
Empfehlungen, die heute von einer großen Mehrheit des Parlaments angenommen wurden, zu folgen".
Aktuelle Schengen-Mitglieder
Der Schengen-Raum umfasst derzeit 25 Mitglieder: 22 EU-Länder (Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich,
Finnland, Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Tschechische
Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta , Polen, Slowakei und Slowenien) und drei assoziierte Nicht-EU-Länder
(Norwegen, Island und Schweiz). Liechtenstein sollte bald das vierte assoziierte Land werden.
Derzeit ist die Freizügigkeit für 400 Millionen Bürger innerhalb eines Gebietes garantiert, das
42.673 km Küsten und 7.721 km Landgrenzen hat. |