EU-Unterausschuss behandelt EU-Vorschläge zu Energiebesteuerung
Wien (pk) - Österreich betrachtet den Vorschlag der EU-Kommission, eine harmonisierte Bemessungsgrundlage
für die Körperschaftsteuer (KöSt) zu schaffen, mit Skepsis. Wie Finanzministerin Maria Theresia
Fekter am 07.06. im EU-Unterausschuss betonte, liege dahinter das Bemühen der EU, irgendwann die Körperschaftsteuer
mit einem Mindestsatz zu belegen, was für Österreich Nachteile bringen würde. Österreich werde
sich daher gegen eine Verschlechterung des derzeit bestehenden Wettbewerbsvorteils wehren. Man trete aber für
eine Vereinfachung ein und man werde dafür kämpfen, dass die gemeinsame Bemessungsgrundlage für
die Unternehmen eine freiwillige Angelegenheit bleibt, bekräftigte Fekter.
Dieser Auffassung stand der Antrag von Abgeordnetem Alexander Van der Bellen (G) entgegen, in dem sich die Grünen
dezidiert für die Einführung eines europaweiten Körperschaftsteuer-Mindestsatzes aussprechen, da
sie die Einführung einer lediglich optionalen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für nicht zielführend
erachten. Diese allein würde einen Wettbewerb nach unten auslösen, befürchtete Abgeordneter Werner
Kogler (G). Abgeordneter Robert Lugar (B) wiederum hielt einen Wettbewerb für durchaus sinnvoll, worauf Abgeordneter
Kai Jan Krainer (S) kritisch bemerkte, von einem niedrigen Steuersatz würde nur jene kleine Gruppe profitieren,
die ausweichen könne. Alle anderen müssten höhere Steuern bezahlen.
Da noch viele Fragen offen sind, nahm der Ausschuss mehrheitlich einen von SPÖ, ÖVP und Grünen eingebrachten
Antrag auf Stellungnahme an, in dem die Finanzministerin ersucht wird, rechtzeitig vor einer inhaltlichen österreichischen
Festlegung im Rat den Nationalrat erneut zu befassen.
Derzeit gibt es keine EU-weite harmonisierte Bemessungsgrundlage für die KöSt, Österreich wendet,
wie alle übrigen EU-Mitgliedstaaten auch, sein nationales Körperschaftsteuergesetz an (KStG 1988). Der
Richtlinienentwurf der EU sieht nun keine zwingende Anwendung der gemeinsamen Berechnung vor, vielmehr sollen grenzüberschreitend
tätige Unternehmen optieren können. Das jeweilige nationale Körperschaftsteuersystem bleibt somit
unverändert bestehen.
Um die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmen, die in der EU tätig sind, zu harmonisieren,
sieht die Gesetzesinitiative der Kommission unter anderem Regelungen über abzugsfähige und nichtabzugsfähige
Aufwendungen, Bewertung von Betriebsvermögen, Rückstellungen, Behandlung von Verlusten, Abschreibungen
etc. vor.
Die Aufteilung des konsolidierten Gewinns einer Gruppe auf die einzelnen Mitgliedstaaten erfolgt nach einer Formel.
Der Gewinn soll demnach nach drei gleich gewichteten Faktoren (Arbeit, Vermögenswerte und Umsatz) aufgeteilt
werden. Für den Faktor Arbeit sollen Lohnsumme und die Beschäftigtenzahl je zur Hälfte berücksichtigt
werden. Jeder Mitgliedstaat wendet dann den innerstaatlichen Körperschaftsteuersatz auf den Anteil aus der
konsolidierten Bemessungsgrundlage an, das heißt, derzeit ist kein Mindestkörperschaftsteuersatz vorgesehen.
Weiters sind Bestimmungen zur Vermeidung von Missbrauch geplant. Die Unternehmen, die sich für die gemeinsame
konsolidierte Bemessungsgrundlage entscheiden, sollen auch eine einzige Anlaufstelle haben.
Fekter: Keine steuerliche Privilegierung von Atomstrom
Die EU strebt weiters die Weiterentwicklung der Energiebesteuerung an, die einerseits CO2-abhängig sein soll
und andererseits an den Energiegehalt anknüpft. Der entsprechende Richtlinienentwurf stand heute ebenfalls
im EU-Unterausschuss zur Diskussion. Demnach sollen nationale Steuersätze nach dem EU-System ausgerichtet,
das Steuerniveau von Dieselöl an jenes von Benzin herangeführt werden. Ausnahmen von der CO2-abhängigen
Steuer sind für Bereiche, die dem Emissionshandel unterliegen, bzw. ohne CO2-Ausstoß, wie Wasser-und
Atomkraft, auskommen, angedacht.
Bundesministerin Maria Theresia Fekter betonte, Österreich werde dabei sehr genau darauf achten, dass Atomstrom
nicht privilegiert wird. Abgeordneter Kai Jan Krainer sah diese Befürchtung nicht, da die Stromerzeugung im
Rahmen der Richtlinie keine Rolle spielt. Kritisch bewertete er aber die Bestimmung, dass die CO2-Steuer bei Firmen
mit einem hohen Exportanteil entfallen soll. Es gibt intelligentere Vorschläge, bemerkte er, etwa die Gutschrift
bezahlter Steuern.
Auch zu diesem Punkt wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und FPÖ ein Antrag auf Stellungnahme
angenommen, in dem die Bundesministerin ersucht wird, vor einer österreichischen Festlegung im Rat den Nationalrat
erneut mit dieser Angelegenheit zu befassen. |