Töchterle: Wichtige Weichenstellung für qualitätsorientierte Weiterentwicklung
des Hochschulbereichs
Wien (bmwf) - "Mit dem am 7. Juni im Ministerrat beschlossenen Qualitätssicherungsrahmen-
gesetz erfolgt eine wichtige Weichenstellung für die qualitätsorientierte Weiterentwicklung des Hochschulbereichs",
so Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle. Die Qualitätssicherung NEU ist Ergebnis
eines ausführlichen Diskussionsprozesses und bringt ein Mehr an Qualität für die Universitäten,
Fachhochschulen und Privatuniversitäten. Nach dem nun beginnenden parlamentarischen Prozess soll das neue
Gesetz mit 1. März 2012 in Kraft treten. Zentral im unter Einbindung der betroffenen Agenturen und Räte
bzw. der Hochschulkonferenzen erarbeiteten Gesetz sind Qualitätsaspekte, eine Verwaltungsvereinfachung sowie
die verbesserte internationale Vergleichbarkeit. Die drei bis dato tätigen Räte und Agenturen schließen
sich zu einer gemeinsamen Organisation zusammen, eine "Ombudsstelle für Studierende" wird gesetzlich
verankert.
Künftig wird es mit der "Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria" eine
neue, sektorenübergreifende Einrichtung für die externe Qualitätssicherung im tertiären Bereich
geben. Sie bündelt vorhandene Kompetenzen, Expertisen und Ressourcen. Die derzeit bestehenden drei Agenturen
(AQA, Akkreditierungsrat, Fachhochschulrat) werden integriert. Als Nachfolge der derzeitigen Studierendenanwaltschaft
wird eine "Ombudsstelle für Studierende" gesetzlich verankert. Ihr kommt ein Informations- und Serviceauftrag
zu.
Das Qualitätssicherungsrahmengesetz zielt vor dem Hintergrund des Bologna-Prozesses auch auf die verbesserte
internationale Vergleichbarkeit ab. Ein gemeinsames System von Standards, Verfahren und Leitlinien zur Qualitätssicherung
soll dabei die Entwicklung der Qualität fördern. Bzgl. grenzüberschreitender Studien wird es künftig
eine gesetzliche Regelung geben: Eine verpflichtende Registrierung der Angebote durch das BMWF soll einen Überblick
schaffen und eine entsprechende Liste mit Hintergrundinformationen über Bildungsanbieter und die Bildungsangebote
sollen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. "Das ist ein wesentlicher Beitrag zu mehr Information
und Transparenz", so Töchterle.
Die Neuregelung im Bereich der Qualitätssicherung erfordert auch Änderungsbedarf im Fachhochschul-Studiengesetz
und im Universitäts-Akkreditierungsgesetz. Das Qualitätssicherungsrahmengesetz umfasst daher das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz
(HS-QSG), das Privatuniversitätengesetz (PUG) sowie die Novelle des Fachhochschul- Studiengesetzes (FHStG)
und des Bildungsdokumentationsgesetzes.
Das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz für öffentliche und private Universitäten und Fachhochschulen
soll durch eine Neuordnung der externen Qualitätssicherung einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssteigerung
und Qualitätsentwicklung von Hochschulen und deren Angeboten leisten. Das neue Bundesgesetz über Privatuniversitäten
(Privatuniversitätengesetz PUG) gewährleistet eine rechtliche Klarstellung zum neuen Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz
und eine Weiterentwicklung der Privatuniversitäten. Unter anderem werden Maßnahmen zur Gleichstellung
von Frauen und Männern sowie zur Frauenförderung verankert. Weiters wird Privatuniversitäten künftig
die Teilnahme an kompetitiver Forschungsförderung ermöglicht.
Auch das Fachhochschul-Studiengesetz wurde entsprechend dem Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz adaptiert.
Neu sind unter anderem die Durchführung von gemeinsamen Studienprogrammen analog zum Universitätsgesetz
(UG) und die gesetzliche Verankerung studienrechtlicher Mindeststandards.
Die Anbieter Lehrgänge universitären Charakters (LUC) können künftig gemeinsam mit Hochschulen
kooperieren, um akademische Grade anzubieten. Denn seit ihrer Einführung haben sich der Hochschulbereich und
die Anforderungen an hochschulische Studien deutlich verändert - dieser Entwicklung wird damit Rechnung getragen.
Die Anzahl der Anbieter von Lehrgängen universitären Charakters ist bereits jetzt stark rückläufig
und der Bedarf wird durch das Angebot der Hochschulen gedeckt. |