Spindelegger: Zeichen der Anerkennung für österreichischen Menschenrechtseinsatz   

erstellt am
20. 06. 11

Österreicher wird Vize-Präsident des UNO-Menschenrechtsrates
Wien/Genf (bmeia) - "Die Wahl des Ständigen Vertreters Österreichs bei den Vereinten Nationen in Genf, Botschafter Christian Strohal, zum Vize-Präsidenten des Menschenrechtsrates zeigt, dass wir in Menschenrechtsbelangen international Vertrauen genießen und dass unser Einsatz für den weltweiten Schutz der Menschenrechte anerkannt wird“, so Außenminister und Vizekanzler Michael Spindelegger.

Österreich wurde am 20. Mai 2011 von der UNO-Generalversammlung in New York in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt, dem es für dreieinhalb Jahre, bis Ende 2014, angehören wird. Die Vize-Präsidentschaft des höchsten UNO-Gremiums für Menschenrechte wird Österreich bis Ende 2012 innehaben. Die vier Vizepräsidenten sind gemeinsam mit dem Präsidenten für das Management des Rates verantwortlich, der nicht nur zu regulären Tagungen zusammentritt, sondern auch Sondertagungen abhalten kann und zahlreiche Arbeitsgruppen einsetzt, die eine ganzjährige Sitzungstätigkeit entfalten.

„Die Durchsetzung und der Schutz der Menschenrechte sind Kernanliegen der österreichischen Außenpolitik. In diesem Sinne wird sich Österreich auch weiterhin konsequent für einen starken und effektiven Menschenrechtsrat einsetzen, der Menschenrechtsverletzungen klar verurteilt, für die Opfer eintritt und dazu beiträgt, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Österreich wird sich vor allem für besonders gefährdete Gruppen, wie religiöse und andere Minderheiten, Journalisten, Frauen und Kinder in bewaffneten Konflikten und für jugendliche Straftäter engagieren“, erklärte Spindelegger.

„Die Mitgliedschaft im zentralen internationalen Organ für Menschenrechte ist nicht ein Privileg, sondern eine Verpflichtung. Österreich wird auch daran weiterarbeiten, sein jetzt schon hohes Niveau des Menschenrechtsschutzes weiter zu verbessern. Die Umsetzung des Zusatzprotokolls zur Anti-Folterkonvention der Vereinten Nationen und die Stärkung der Rolle der Volksanwaltschaft sind bedeutende Vorhaben, die wir bereits auf den Weg gebracht haben“, so Spindelegger abschließend.
     
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