Parlamentsumbau  

erstellt am
17. 06. 11

Gesetz zur Sanierung des Parlamentsgebäudes liegt vor
Prammer: Entscheidung über Errichtungsgesellschaft bei Fraktionen
Wien (pk) - In der Präsidialkonferenz vom 24. Februar 2011 wurde NR-Präsidentin Prammer ersucht, ein Gesetz zu einer Errichtungsgesellschaft ausarbeiten zu lassen und den Fraktionen vorzulegen. Diese Gesellschaft soll die Sanierung des Parlamentsgebäudes abwickeln. Als weitere Vorgabe wurde festgelegt, dass die Detailplanung modular und ergebnisoffen beauftragt werden müsse. Die endgültige Entscheidung über den Umfang der Sanierungsmaßnahmen sei nach Vorliegen der Detailplanung zu treffen.

"Diesem Wunsch der Präsidialkonferenz bin ich mit der Vorlage des Gesetzesentwurfs nachgekommen", stellte Prammer am 17.06. fest. Der von der Parlamentsdirektion in enger Zusammenarbeit mit der Finanzprokuratur erstellte Entwurf sei Basis für die weiteren Beratungen und in alle Richtungen veränderbar. Prammer: "Es ist ausschließlich Sache der Fraktionen, ob und in welcher Form sie diese Lösung wollen. Das habe ich in den Gesprächen mit den Klubobleuten stets betont. Ich kann den Parteien diese Verantwortung nicht abnehmen."

Klar sei jedenfalls immer gewesen, so Prammer, dass erst nach Vorliegen eines Vorentwurfs zur Sanierung die konkreten Entscheidungen getroffen werden können, welche Teile des vorliegenden Gesamtprojekts umgesetzt werden müssen und welche nicht bzw. was davon umgesetzt werden soll und was nicht.

Prammer: "Bezüglich der Einbindung des Rechnungshofs in die laufende Kontrolle über den Aufsichtsrat habe ich den Fraktionen zwei Varianten vorgeschlagen. Jene Variante, die den Rechnungshof verpflichten würde, ein stimmberechtigtes Aufsichtsratsmitglied zu entsenden, müsste mit verfassungsändernder Zweidrittel- Mehrheit beschlossen werden. Aber auch hier bin ich für jede Lösung offen."

Zweck des Gesetzes ist es, eine Organisationsstruktur für die erforderlichen Sanierungs- bzw. Umbauarbeiten zu schaffen.

Die Eckpunkte des Entwurfes: Es soll eine "Parlamentsgebäudesanierungsgesellschaft" mit eigener Rechtspersönlichkeit gegründet werden, die im Namen und auf Rechnung des Bundes agieren soll. Diese Gesellschaft soll das komplette Projekt - von der Planung über die Ausschreibung bis hin zu den Sanierungsmaßnahmen - abwickeln. Die Absiedelung des Parlamentsbetriebes während der Bauzeit ist ebenfalls Teil des Aufgabenbereiches. Eigentümer der Gesellschaft wäre der Bund. Nach der österreichischen Bundesverfassung ist der/die PräsidentIn des Nationalrats Oberstes Organ bei der Vollziehung der Verwaltungsangelegenheiten des Parlaments. Dementsprechend müsste der/die PräsidentIn den Bund als Eigentümer in der Gesellschaft vertreten. Die Struktur der Gesellschaft soll sich so weit wie möglich an die einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung anlehnen. So ist auch vorgesehen, dass subsidiär zu dem Gesetz zur Errichtung der Gesellschaft das GmbH-Gesetz gelten soll. Der/die PräsidentIn des Nationalrats soll die Funktion der Generalversammlung übernehmen, wie dies bei anderen Gesellschaften des Bundes regelmäßig durch einzelne BundesministerInnen erfolgt. Durch das Gesetz würden der/dem PräsidentIn des Nationalrats keine - über die derzeitige Verfassungslage hinausgehenden - neuen Rechte eingeräumt. Als Kontrollorgan wäre in erster Linie der Aufsichtsrat vorgesehen.

Die Einrichtung der Gesellschaft würde laut NR-Präsidentin Prammer in keiner Weise präjudizieren, in welchem Umfang bzw. in welcher Dimension die Sanierung des Parlamentsgebäudes erfolgen wird. Sobald die weitere Planung in der Tiefe eines Vorentwurfs mit genauer Kostenschätzung vorliegt, soll der Beirat über die Realisierungsvariante zu entscheiden haben. Der Beirat soll sich aus den VertreterInnen der fünf Parlamentsklubs zusammensetzen.

Für die administrativen und operativen Aufwendungen der Gesellschaft sind vorerst 15 Mio. € aus dem Parlamentsbudget vorgesehen. Damit werden vor allem die Planungsleistungen abgedeckt. Die endgültige Dotierung der Gesellschaft kann erst erfolgen, wenn der Umfang des Sanierungsprojektes entschieden ist.

Die dringende Notwendigkeit der Sanierung des Parlamentsgebäudes wird von mehreren Gutachten bestätigt und wurde in der Präsidialkonferenz vom 24. Februar 2011 einhellig anerkannt. Mit der im Gesetz vorgesehenen Organisationsstruktur soll eine effiziente, sparsame und transparente Umsetzung dieses Projekts gewährleistet sein. Dazu soll, wie bei solchen Projekten üblich, eine begleitende Kontrolle installiert werden.

Darüber hinaus hat sich der Rechnungshof auf Ersuchen von NR- Präsidentin Prammer bereit erklärt, einzelne abgeschlossene Projektabschnitte zeitnah einer sachlich objektiven und unabhängigen Überprüfung zu unterziehen. In diesem Sinne soll bereits die erste abgeschlossene Etappe (Baubeschluss sowie Vorliegen einer alle Gewerke umfassende Vorentwurfsplanung samt Kostenschätzung) geprüft werden.

 

Rechnungshof wird abgeschlossene Projektabschnitte zeitnah prüfen
Wien (rh) - Der Rechnungshof begrüßt den nunmehr vorliegenden Plan, von einer begleitenden Kontrolle durch den Rechnungshof beim Parlamentsumbau Abstand zu nehmen. Eine Einbeziehung in Form einer begleitenden Kontrolle würde nicht nur den für den öffentlichen Bereich geltenden nationalen und internationalen Prüfungsstandards und der verfassungsrechtlichen Aufgabenstellung des Rechnungshofes widersprechen, sondern auch den für die Privatwirtschaft im Unternehmensgesetzbuch für Wirtschaftsprüfer geltenden Prüfungsnormen.

Der Rechnungshof sieht es aber als seine Verantwortung an, im Hinblick auf die Bedeutung dieses Bauprojektes einzelne abgeschlossene Projektabschnitte zeitnah einer sachlich, objektiven und unabhängigen Überprüfung zu unterziehen, was nur gewährleistet ist, wenn er gemäß den von ihm angewandten Prüfungsstandards mit externer, unbefangener Sicht prüfen kann. Der Rechnungshof beabsichtigt daher, bereits den ersten abgeschlossenen Projektabschnitt (Baubeschluss sowie Vorliegen einer alle Gewerke umfassenden Vorentwurfsplanung samt Kostenschätzung) zu überprüfen.

http://www.rechnungshof.gv.at

 

Kopf: Begleitende Kontrolle des Parlamentsumbaus keineswegs "vom Tisch"
ÖVP-Klubobmann hält Forderung nach enger Begleitung des Vorhabens aufrecht
Wien (övp-pk) - Als völlig aus der Luft gegriffen bezeichnet ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf am 17.06. Meldungen, wonach eine begleitende Kontrolle des Parlamentsumbaus durch den Rechnungshof "vom Tisch" sei. "Die ÖVP hält ihre Forderung nach einer engen Begleitung des Vorhabens durch den Rechnungshof weiterhin für unverzichtbar." Würde nunmehr eine Errichtungsgesellschaft zur Realisierung des Bauvorhabens per Gesetz gegründet, so sei damit überhaupt nichts über die Kontrollmaßnahmen durch den Rechnungshof gesagt, so Kopf.

"Die Details dieser Kontrolle und allenfalls nötige legistische Maßnahmen zu deren Ermöglichung sind Gegenstand der weiteren politischen Gespräche", schloss der Klubobmann.

 

Kickl: Prammer will bei Parlamentsumbau volle Macht und keine Kontrolle
Rechnungshof auf die Zuschauerbank verbannt
Wien (fpd) - Die Machtfülle, mit der sich Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) beim Parlamentsumbau ausstatten wolle, erinnere an das Herrschaftsverständnis Ludwigs XIV, der voller Überzeugung nach dem Motto "Der Staat bin ich" regiert habe, erklärt FPÖ-Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl zu den Plänen Prammers hinsichtlich der Errichtungsgesellschaft. Dieser Gesetzesentwurf bedeute nichts anderes als "Die Errichtungsgesellschaft bin ich". "Offenbar beansprucht Prammer für sich den Majestätsplural, wenn sie meint, die Generalversammlung solle aus dem Präsidenten/der Präsidentin des Nationalrats bestehen", so Kickl. Angesichts ihrer Zusicherungen, den Umbau im größtmöglichen Konsens zu regeln, sei nach dem nun vorliegenden Entwurf von einer gespaltenen Persönlichkeit auszugehen. "Die Generalversammlung könnte sich unter diesen Umständen doch kompliziert gestalten, wenn Konsens-Prammer mit Allmacht-Prammer ins Reine kommen muss", befürchtet der FPÖ-Generalsekretär.

So groß streckenweise der unfreiwillige Unterhaltungswert des Gesetzesentwurfs sei, so fatal seien die Auswirkungen auf das in beklagenswertem Zustand befindliche Hohe Haus: "Für uns Freiheitliche ist es unter diesen Umständen nicht möglich, einer Lösung zuzustimmen. Hier sichert sich Prammer die volle Macht ohne jede Kontrolle. Sie selbst wählt die Aufsichtsräte aus und entlastet sie, und nur sie prüft auch die Jahresabschlüsse der Gesellschaft. Nach den Erfahrungen von Großbauprojekten im roten Umfeld kann wohl keine Partei einen derartig leichtsinnigen Beschluss mittragen", so Kickl, der nun weitere Verzögerungen befürchtet.

Der Rechnungshof, der nach übereinstimmender Ansicht der Parteien die Bauplanung und Ausführung begleitend prüfen hätte sollen, sei nun auf die Zuschauerbank verbannt. "Nur noch mit beratender Stimme soll er dem Aufsichtsrat zur Verfügung stehen - jenem Gremium, das ohnehin nach Prammers Pfeife zu tanzen hat", kritisiert Kickl und erneuert die freiheitlichen Forderungen in Zusammenhang mit dem Parlamentsumbau: "Zuerst müssen weitere Einsparungsmöglichkeiten gesucht werden - sowohl in der Parlamentsorganisation als auch bei den konkreten Umbauplänen. Der Rechnungshof muss schon jetzt kontrollieren und nicht erst, wenn der Umbau startet. Und wir wollen eine Gegenfinanzierung in Form einer Verwaltungsreform. Der Bevölkerung sind bis zu 500 Millionen Kosten nicht zuzumuten, wenn der Staat nicht an anderer Stelle bereit ist zu sparen."

Der Gesetzesentwurf für die Errichtungsgesellschaft sei nicht mehr als eine Geldvernichtungsaktion von 15 Millionen Euro, die dafür budgetiert sind. "Die Ausgangslage bleibt unverändert, denn schon jetzt hat die Präsidentin als Bauherrin alle Macht, und schon jetzt steht ihr mit dem Baukomitee ein beratendes Gremium zur Verfügung, das aber keine Beschlüsse fassen kann", erklärt Kickl. Daran ändere sich nichts, außer dass alles teurer werde und Prammer offenbar die Möglichkeit ergreifen wolle, die Verantwortung auf zwei Geschäftsführer abzuschieben, dabei aber die volle Macht zu behalten.

 

Lugar: Bei Parlamentsumbau droht Skylink am Ring
Das BZÖ sieht sich hier einzig und allein dem Steuerzahler verpflichtet
Wien (bzö) - Das BZÖ spricht sich klar gegen die Pläne von SPÖ-Parlamentspräsidentin Barbara Prammer aus, den Parlamentsumbau ohne Kontrolle durchziehen zu wollen. "Ohne Kontrolle droht ein Skylink am Ring", warnt Bautensprecher Robert Lugar eindringlich. "Das BZÖ sieht sich hier einzig und allein dem Steuerzahler verpflichtet und wehrt sich gegen jeden Versuch, Kontrolle zu verhindern oder einzuschränken".

Inakzeptabel ist für Lugar neben der fehlenden Kontrollmöglichkeiten auch die Tatsache, dass die Generalversammlung allein aus der Person der Präsidentin bestehen soll. Das BZÖ verlange hier Änderungen. "Nur das Notwendigste, so kostengünstig wie möglich und streng kontrolliert. Das ist der Standpunkt des BZÖ als Anwalt der Steuerzahler", betont Lugar. Der BZÖ-Bautensprecher betont, dass das BZÖ hier jederzeit für Verhandlungen zur Verfügung stehe, um Verbesserungen in Richtung Sparsamkeit und Kontrolle zu erreichen, der derzeitige Vorschlag der Präsidentin aber nicht annehmbar sei.
     

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
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