Hauptausschuss genehmigt Adaptierung der Niederlassungsverordnung
Wien (pk) - Österreich wird sich weiterhin an der vom Rat der EU am 4. Februar 2008 beschlossenen
Rechtsstaatlichkeitsmission im Kosovo (EULEX KOSOVO) mit bis zu 25 Polizistinnen und Polizisten, bis zu 5 Angehörigen
des Bundesministeriums für Justiz und bis zu zwei weiteren Zivilpersonen beteiligen. Von letzteren soll eine
Person über spezielle Fachkenntnisse im Bereich Menschenrechte, insbesondere Gender, verfügen. Die Verlängerung
der Entsendung wurde nunmehr bis zum 30. Juni 2012 im Hauptausschuss am 16.06. mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP,
Grünen und BZÖ mehrheitlich genehmigt.
Laut Antrag des Außenministeriums handelt es sich dabei um die bislang größte zivile Mission im
Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Insgesamt sollen daran bis zu 2.210 Polizei-,
Justiz-, Zoll- und Verwaltungsexpertinnen und –experten sowie zusätzliche 1.233 lokale Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter teilnehmen.
EULEX KOSOVO hat nach einem längeren Übergangsprozess am 9. Dezember 2008 von UNMIK (United Nations Interim
Administration in Kosovo), zu der Österreich seit Beginn der Mission im Jahr 1999 einen Beitrag leistet, die
Aufgaben im Bereich der Rechtsstaatlichkeit übernommen. Hauptaufgabe ist die Unterstützung der kosovarischen
Behörden beim Aufbau eines modernen, internationalen Standards entsprechenden Polizei-, Justiz- und Zollwesens.
Darüber hinaus verfügt die Mission über begrenzte exekutive Zuständigkeiten, zum Beispiel bei
der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen
und interethnischer Gewalttaten sowie bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Fall von Unruhen.
Auf Anfrage von Abgeordnetem Albert Steinhauser (G) gab Staatssekretär Wolfgang Waldner bekannt, dass aus
dem Justizbereich derzeit zwei Justizwachebeamte, aber kein Richter aus Österreich im Kosovo ihren Dienst
versehen.
Abgeordneter Johannes Hübner (F) sprach sich gegen eine Beteiligung Österreichs an der Mission aus, da
diese seiner Meinung nach bald beendet werden sollte, schließlich bestehe die internationale Präsenz
im Kosovo seit 1999. Dies veranlasste den zweiten Präsidenten des Nationalrats, Fritz Neugebauer (V), auf
die Situation im Kosovo aufmerksam zu machen, die nach der Reduktion der militärischen Präsenz die verstärkte
Unterstützung auf rechtstaatlichem Gebiet notwendig mache. Auch Abgeordneter Albert Steinhauser (G) hielt
dieses europäische Engagement für vorbildlich, wie er betonte.
Anpassung der Niederlassungsverordnung an neues Fremdenrecht
Darüber hinaus stimmten die Ausschussmitglieder mit S-V-Mehrheit einer Anpassung der Niederlassungsverordnung
an das Fremdenrechtsänderungsgesetz zu. Die Neuerungen sind insbesondere im Hinblick auf die Schaffung eines
kriteriengeleiteten Zuwanderungssystems, etwa durch die Einführung der Rot-Weiß-Rot Karte, und die damit
einhergehende neue Systematik der quotenpflichtigen, bzw. quotenfreien Aufenthaltstitel (siehe auch PK-Meldungen
377/2011, 415/2011 und 1060/2010) notwendig geworden. Für die Grünen begründete Abgeordneter Wolfgang
Zinggl deren Ablehnung mit grundsätzlicher Kritik am neuen Fremdenrecht und an den verbleibenden Quotenregelungen.
In der vorliegenden Verordnung wird demgemäß die Quotenpflicht für Schlüsselkräfte und
deren Familienangehörige gestrichen und geänderte Bezeichnungen der Aufenthaltstitel durchgeführt.
Die Gesamtzahl der Quoten für das Jahr 2011 sowie die verbleibenden Teilquoten bleiben davon unberührt. |