Briefwahl  

erstellt am
16. 06. 11

 Mikl-Leitner: Briefwahl wird sicherer und einfacher
Innenministerin zum Wahlrechtsänderungsgesetz im Nationalrat
Wien (övp-pk) - Die Wichtigkeit von Wahlen, "das Fundament unserer rechtsstaatlichen Demokratie", unterstrich Innenministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner anlässlich der Debatte über das Wahlrechtsänderungsgesetz im Nationalrat am 16.06. Mit den jetzigen Verbesserungen werde die Briefwahl sicherer und einfacher, dies sei auch im Interesse der Wählerinnen und Wähler. Die Mobilität werde immer größer, viele seien gerade am Wahltag aus beruflichen, gesundheitlichen oder Urlaubsgründen nicht am Wohnort. "Unser Ziel muss es sein, so viele Menschen wie möglich - vor allem auch kranke und ältere - zu motivieren, vom Wahlrecht Gebrauch zumachen", so die Ministerin weiter.

In fast allen europäischen Ländern gebe es schon seit langem die Briefwahl. In Deutschland nehme das Briefwahlrecht beispielsweise jede/r fünfte Wählerin bzw. Wähler in Anspruch. Die Ministerin zeigte sich stolz darüber, dass es nach zahlreichen Diskussionen und Verhandlungen gelungen sei, dieses auch in Österreich umzusetzen. Das sei eine jahrelange Forderung der ÖVP gewesen, 2007 seien die gesetzlichen Maßnahmen dafür gelegt worden, und 2008 hatten dann die Wähler erstmals die Chance, dieses auch zu nützen. In diesem Zusammenhang dankte Mikl-Leitner dem scheidenden Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer als "Kämpfer für das Briefwahlrecht", der federführend für die ÖVP die Verhandlungen führte, viele Meilensteine gesetzt habe und für die ÖVP eine "tragende Säule" gewesen sei.

Die Briefwahl sei eine "wahre Erfolgsgeschichte", wies die Ministerin darauf hin, dass von über 500.000 Wahlkartenempfängern 375.000 vom Briefwahlrecht Gebrauch gemacht haben. "Es wurde von Anfang an akzeptiert, respektiert und angenommen. Das dokumentiert, dass dies ein richtiger Schritt in die richtige Richtung war."

Wichtig bei den heutigen Änderungen sei der Aspekt der Sicherheit. Zur Verhinderung einer missbräuchlichen Beantragung müsse sich in Zukunft jede Wählerin bzw. jeder Wähler bei der Antragstellung mindestens einmal ausweisen. Auch die Stimmabgabe werde sicherer. Hier wurde Vorsorge getroffen, dass Boten zwar die Wahlkarte übergeben, aber nicht sofort wieder mitnehmen dürfen, um eine Beeinflussung zu verhindern. Durch die Streichung der Nachfrist zählen nur mehr jene Wahlkarten, die bis zur Schließung des Wahllokals einlangen. Nun gelte es, die Änderungen auch den Wahlbehörden mitzuteilen, weshalb eine umfassende Informationsveranstaltung im Innenministerium geplant sei.

Im Fokus der letzten Monate stand auch die Diskussion über den Wahlausschluss für verurteilte Straftäter. "Jetzt haben wir ganz klare Regeln festgelegt", zeigte sich die Ministerin zufrieden. Der Ausschluss sei in Zukunft Einzelfallentscheidung. Ausgeschlossen seien Straftäter, die eine unbedingte Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren haben. "Es kann nicht sein, dass jene, die gegen demokratiepolitische Regelungen verstoßen, auch noch mit dem Recht, wählen zu dürfen, ausgezeichnet werden", so Mikl-Leitner. Hier müsse man zwischen Straffälligen und Kriminellen sowie anständigen Bürgerinnen und Bürgern unterscheiden, wies die Ministerin die Kritik der Grünen zurück.

 

Wittmann: Wahlrechtsänderung schafft Lösung der meisten Probleme
Briefwahl in Österreich beibehalten, soll aber Ausnahme bleiben
Wien (sk) - Die Probleme, die die Briefwahl aufgeworfen hat, sind mit dieser Wahlrechtsänderung gelöst. Das betonte SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann am 16.06. im Nationalrat. Problematisch waren die Identifikationsmöglichkeit bei der Abholung der Wahlkarte sowie die Wahlmöglichkeit nach dem Wahltag, die taktisches Wählen ermöglichte. Die Briefwahl abzuschaffen, hält Wittmann für keine gute Idee, fast alle europäischen Staaten bieten ihren Bürgern die Briefwahl an, was zu einer höheren Wahlbeteiligung führe. Zwölf Prozent der Wählerstimmen werden per Wahlkarte abgegeben, sechs Prozent davon werden tatsächlich im Sinne einer Briefwahl per Post retourniert. Diese Zahlen rechtfertigen, die Briefwahl weiterhin anzubieten.

Nun müsse entweder bei Bestellung oder bei Abholung bzw. Zustellung eine Identifikation erfolgen. Die Identifikation bei elektronischer Bestellung könne mittels elektronischer Signatur oder mittels Ausweiskopie erfolgen. Weiters werden in Zukunft Wahlkarten, die nicht abgeholt oder zugestellt werden konnten, eingesammelt. Bei einer Hotline könne dann erfragt werden, wo die Karte abgeholt werden kann, um am Sonntag noch wählen zu können.

Wittmann warf auch die grundsätzliche Frage auf, ob die Briefwahl eine Ausnahme oder die Regel sein soll. In Art. 26 Abs. 6 BVG sei dies eindeutig geregelt. Briefwahl sei ein Ausnahmefall bei Verhinderung. "Die Briefwahl soll weiterhin eine Ausnahme bleiben", unterstrich der Nationalratsabgeordnete, der auch die Möglichkeit der elektronischen Wahl ansprach. "Zwischen einer politischen Wahl und dem Wählen eines 'Dancing Stars' besteht ein Unterschied und dessen soll sich der Bürger, die Bürgerin auch bewusst sein", sagte Wittmann.

Zur Wahlmöglichkeit verurteilter Straftäter sagte der Abgeordnete, dass mit der Wahlrechtsänderung alle Kriterien des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs erfüllt seien: Ein Ausschluss vom Wahlrecht bedürfe in Zukunft des individuellen Spruchs eines Richters und sei außerdem von der Schwere der Straftat und der Höhe der Strafe abhängig, so Wittmann.

 

Stadler: Viele Österreicher wollen die Briefwahl
Missbrauchsmöglichkeiten soweit als möglich beseitigen
Wien (bzö) - "Man muss sich nun entscheiden, will man die Briefwahl oder will man sich nicht. Eine sehr große Zahl von Österreichern will diese Briefwahl. Diesen Wunsch respektieren wir natürlich. Es war ursprünglich ein Wahlmodell, das in erster Linie für die Auslandsösterreicher gedacht war, aber wegen der Mobilität der Wähler, hat man nun dies im Wahlrecht untergebracht. Ich halte das für legitim und gegenüber den Bürgern für angebracht", meinte BZÖ-Verfassungssprecher Abg. Mag. Ewald Stadler in seinem Debattenbeitrag. "Umgekehrt muss man auch versuchen, Missbrauchsmöglichkeiten soweit als möglich zu beseitigen", so Stadler weiter.

"Es ist sicher kein Zufall gewesen, dass ein burgenländischer Bürgermeister dabei erwischt wurde, wie er bei einer Wahl mit den Stimmzetteln der Briefwähler geschwindelt hat. Daher ist am demokratischen Bewusstsein zunächst anzusetzen", sagte Stadler. "Nun kann die Verschärfung der Strafbestimmungen im Strafgesetzbuch zur Entwicklung des demokratischen Bewusstseins beitragen. Es ist daher vernünftig, die Innen- und die Justizministerin mit einer Evaluierung, wie dies die Entschließungsanträge auch beinhalten, zu beauftragen, um dann die notwendigen Nachjustierungen vornehmen zu können", stellte Stadler fest.

Letztlich sei die Novelle der Versuch, die Missbrauchsmöglichkeiten soweit wie nur möglich hintan zu halten, um insbesondere das taktische Wählen unmöglich zu machen. "Das geht nun damit nicht mehr, denn zum Wahlschluss müssen die Briefwahlkarten da sein", erklärte Stadler. Es müsse aber auch möglich sein, die Stimmabgabe unter Wahrung des Wahlgeheimnisses für Briefwähler sicherzustellen.

Die Wahlleiter müsse man nun entsprechend einschulen, denn einfacher sei ihre Tätigkeit nicht geworden. "Letztlich muss aber das demokratische Bewusstsein einfach greifen, dass man Respekt vor dem Wahlrecht, vor dem Wahlgeheimnis und vor der Autonomie des Bürgers in seiner Entscheidungsfreiheit entwickelt. Das ist der entscheidende Ansatz, dem man mit diesem Wahlrecht versucht, Rechnung zu tragen", meinte Stadler.

Zur Ausweitung der Wahlbefugnisse für Strafgefangene erklärte Stadler, dass es auch in diesem Bereich Anpassungen gebe. "Es ist richtig, dass in Zukunft der Richter entscheiden muss, ob er dem betroffenen Verurteilten das aktive und passive Wahlrecht aberkennt. Umgekehrt sind wir der Meinung, dass eine Einschlägigkeit des Ausschlusses vom Wahlrecht aufgrund einer Verurteilung im Zusammenhang auch mit den Delikten zu sehen ist. Das muss auch ins Gesetz aufgenommen werden".
     

Lesen Sie unseren umfassenden Bericht über die Änderung des Wahlrechts – vor allem des Briefwahlrechts – in unserer "Österreich Journal" pdf-Magazin Ausgabe 97, die ab dem 1. Juli 2011 verfügbar ist > http://www.oesterreichjournal.at

 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion
 

 
zurück