Bures: Feuerwehrführerschein und Rettungsgasse hilft Freiwilligen   

erstellt am
16. 06. 11

Dank an die Arbeit Hunderttausender Freiwilliger in Österreich
Wien (bmvit) - "Österreichs Hunderttausende Freiwillige leisten unschätzbare Dienste für die Menschen im Land. Ich möchte Ihnen anlässlich des morgigen Tags der Freiwilligen herzlichst dafür danken. Es freut mich auch, dass ich deren Tätigkeit unterstützen kann. Einerseits durch den Feuerwehrführerschein, andrerseits durch die Schaffung der Rettungsgasse ab Jänner 2012", so Verkehrsministerin Doris Bures am 16.06.

Wer schnell hilft, hilft doppelt. Nach diesem Motto hat sich das Verkehrsministerium mit den Rettungsorganisationen, Feuerwehren, mit Polizei und ASFINAG nach eingehender Prüfung auf die Verankerung der Rettungsgasse in der Straßenverkehrsordnung geeinigt. Wenn sich ein Stau bildet, müssen die Autofahrer ab Jänner 2012 jeweils links und rechts an den Straßenrand fahren. In der Mitte bildet sich so eine Gasse mit freier Fahrt für Rettung, Polizei und Feuerwehr.

Die Rettungsgasse bewährt sich seit Jahren in unseren Nachbarländern Deutschland, Schweiz, Tschechien und Slowenien. Ab kommendem Jahr wird sie auch in Österreich gelten. Verkehrsministerin Doris Bures: "Durch die Rettungsgasse sind die Helfer im Durchschnitt um vier Minuten schneller zur Stelle. Und gerade in der Unfallerstversorgung zählt jede Sekunde."

Anders war das Problem bei den Feuerwehren gelagert. Die 270.000 Mitglieder der 4.500 Freiwilligen Feuerwehren in ganz Österreich haben sich in den letzten Jahren einem immer drängender werdenden Problem gegenüber gesehen: Ihre Fahrzeuge werden aufgrund besserer technischer Ausrüstung immer schwerer und überschreiten häufig das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Aber viele der Feuerwehrlenker verfügen nur über einen B-Führerschein, sie dürfen Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen gar nicht lenken, weshalb sich ein Lenkermangel abgezeichnet hat.

Um diese Gefahr hintanzuhalten, hat die Verkehrsministerin in enger Kooperation mit dem Bundesfeuerwehrpräsidenten und mit ExpertenInnen für Verkehrssicherheit folgende Lösung erarbeitet: Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr brauchen keinen C-Führerschein, um Feuerwehrfahrzeuge bis 5,5 Tonnen zu lenken. Sie müssen dafür aber eine interne Ausbildung und eine interne Prüfung ablegen. Der Landesfeuerwehrkommandant bestätigt schließlich diese Befähigung. Die Regelung des Feuerwehrführerscheins gilt seit 1.1.2011.

"Damit ist einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet, andererseits wird es dadurch weiterhin genügend Lenkerinnen und Lenker für die Freiwilligen Feuerwehren und die Rettungen geben", so die Verkehrsministerin.
     
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