Freiwilligenarbeit soll mehr gefördert werden
Wien (pk) - Auf der Tagesordnung des Nationalrats standen am 15.06. auch zahlreiche sozialrechtliche Forderungen
der Opposition, die diesbezüglichen Anträge wurden jedoch abgelehnt. Allerdings nahm das Planum drei
im Ausschuss für Arbeit und Soziales beschlossene Entschließungen der Koalition an. So wird die Bundesregierung
aufgefordert, bis Ende des Jahres nach Anhörung des Freiwilligenrates eine Regierungsvorlage über Maßnahmen
zur Förderung des freiwilligen Engagements vorzulegen. Weiters urgieren die Abgeordneten ein modernes, flexibles
Arbeitsvertragsrecht, das auch die Schaffung eines modernen, einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs in allen relevanten
Rechtsmaterien enthält. Schließlich sprechen sie sich für Regelungen aus, die die Situation der
PraktikantInnen verbessern.
Wie viele Überstunden sind vertretbar ?
Zunächst wurden Anträge der Grünen Abgeordneten Birgit Schatz und des BZÖ-Abgeordneten Sigisbert
Dolinschek diskutiert, die jedoch keine Mehrheit fanden. So drängen die Grünen auf eine rechtliche Gleichstellung
von ArbeiterInnen und Angestellten sowie auf die Erweiterung des ArbeitnehmerInnenbegriffs um die Dimension der
wirtschaftlichen Abhängigkeit ( 916/A[E]). Dazu haben im Sozialausschuss die Abgeordneten Renate Csörgits
(S) und August Wöginger (V) einen eigenen Antrag eingebracht, der auch vom Planum des Nationalrats einstimmig
angenommen wurde. Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird darin ersucht, noch in
dieser Legislaturperiode unter Einbindung der Sozialpartner ein modernes, flexibles Arbeitsvertragsrecht auszuarbeiten,
das auch die Schaffung eines modernen, einheitlichen ArbeitnehmerInnenbegriffs in allen relevanten Rechtsmaterien
enthält.
Weiters bestehen die Grünen auf einen Kurswechsel in der Arbeitszeitpolitik (879/A[E], 30/A[E]), auch unter
Bedachtnahme auf den Gesundheitsschutz. Um Überstunden und Mehrarbeit einzudämmen, sollen demgemäß
Überstundenzuschläge angehoben, steuerliche Begünstigungen gestrichen und All-in-Verträge verboten
werden. Zudem warnen die Abgeordneten der Grünen vor Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen durch die
geplante Revision der EU-Arbeitszeitrichtlinie (1558/A[E]). Vor allem treten sie dafür ein, dass die Bereitschaftszeit
weiterhin zur Gänze als Arbeitszeit zu werten ist und nicht in "aktive" und "inaktive"
Arbeitsbereitschaft gesplittet wird.
Das BZÖ wiederum verlangt eine Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge in der betrieblichen Pensionsvorsorge
von 1,53% des Bruttoentgelts auf zumindest 2,5% (395/A(E]).
Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) leitete seine Ausführungen mit dem Hinweis darauf ein, in Krankenhäusern
sei die Gefahr für PatientInnen groß, von einem übermüdeten Arzt behandelt zu werden. In Wiener
Spitälern etwa sei es üblich, bis zu 48 Stunden zu arbeiten. Nicht nur ÄrztInnen, auch Hebammen
überschrittten die maximale Arbeitszeit und trügen weit überdurchschnittliche Burn-out-Risiken.
Das sei nicht hinzunehmen, sagte Karlsböck und verlangte, Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten anzuerkennen,
Höchstarbeitszeiten festzulegen und eine Ausweitung der Durchrechnungszeiträume nicht zuzulassen. Jedes
Opting-out von der Arbeitszeitrichtlinie lehne die FPÖ ab, sagte der Redner und wandte sich vehement gegen
"Taschenspielertricks" bei der Ausdehnung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 75 Stunden und mehr.
Arbeitszeitbestimmungen seien einzuhalten, hielt er dezidiert fest.
Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) wies zunächst die Behauptung der Klubobfrau der Grünen Glawischnig-Piesczek
zurück, die Koalitionsparteien hätten sich mit den Anliegen der Grünen im Sozialausschuss nicht
fundiert auseinandergesetzt und seien einfach darübergefahren. Auf die Kritik der Grünen an der Benachteiligung
der ArbeitnehmerInnen im Arbeitszeitgesetz reagierte die Rednerin mit dem Hinweis darauf, dass die Novelle des
Arbeitszeitgesetzes einem Konsens der Sozialpartner und einer wissenschaftlichen Studie entspreche. Gegenüber
der von den Grünen geforderten Änderung des ArbeitnehmerInnenbegriffs verwies die Rednerin auf laufende
Gespräche mit den Sozialpartnern und auf eine geltende Entschließung des Nationalrats. Gegenüber
dem Antrag des BZÖ-Abgeordneten Dolinschek hielt die Rednerin fest, es gehe bei der Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge
nicht nur um eine Erhöhung der monatlichen Beitragsleistung, sondern um Verbesserungen der Vorsorge. Außerdem
tage bereits eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner.
Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) befasste sich in ihrer Rede eingehend mit der Belastung von ArbeitnehmerInnen und
trat ÖVP, SPÖ und den Sozialpartnern entgegen, die im Sozialausschuss versucht hätten, Österreich
als eine Insel der Seligen beim ArbeitnehmerInnenschutz darzustellen. Tatsache sei, dass immer mehr Menschen in
Österreich nicht mehr imstande sind, den Druck an ihrem Arbeitsplatz mit einem halbwegs akzeptablen Familien-
und Privatleben in Einklang zu bringen. ArbeitnehmerInnen nähmen leistungssteigernde Substanzen zu sich, um
den Arbeitsdruck auszuhalten. Immer längere Arbeitszeiten gefährdeten die Gesundheit der Menschen, SPÖ
und ÖVP ignorierten dieses Problem jedoch, kritisierte die Rednerin.
Die Abgeordnete führte die stark steigende Zahl der physischen Erkranken auf den Leistungsdruck am Arbeitsplatz
zurück. Die Menschen würden das erkennen und seien daher bereit, Lohnverzicht in Kauf zu nehmen, um kürzer
arbeiten zu können. "So wollen wir nicht weitermachen", sage eine große Mehrheit der ÖsterreicherInnen,
merkte Schatz an. Die Zahl der Überstunden sei zu reduzieren und die All-In-Verträge, mit denen "Leibeigenschaft
formalisiert" werde, seien zu verbieten, verlangte die Rednerin und wandte sich gegen Konzepte, rund um die
Uhr arbeiten zu müssen, um sich eine kleine Wohnung leisten zu können. "Mehr Lebensqualität,
weniger Druck am Arbeitsplatz", muss laut Abgeordneter Schatz das Ziel sein.
Abgeordneter August WÖGINGER (V) wies die Aussage zurück, im Sozialausschuss sei man über die Anträge
der Opposition hinweggegangen und erinnerte an die intensive Diskussion, die dort über die Anträge stattgefunden
habe, die auch heute ausführlich im Plenum debattiert werden. Auch den Vorwurf, bei Belastungen am Arbeitsplatz
wegzuschauen, wies der Abgeordnete zurück und warf den Grünen vor, "in einer Scheinwelt zu leben".
Denn die Novelle zum Arbeitszeitgesetz, die die Grünen zurücknehmen wollen, habe sich in der Krise bewährt,
hielt der Redner fest und machte darauf aufmerksam, dass MitarbeiterInnen auch die Vorteile von 10 und 12-stündigen
Arbeitstagen sähen, solche Regelungen begrüßten und gerne mittrügen. Warum soll man Möglichkeiten
zerschlagen, die sich in der Praxis bewähren und von der innerbetrieblichen Sozialpartnerschaft getragen werden,
fragte Wöginger.
Die Neudefinition des ArbeitnehmerInnen-Begriffs sei auch ihm wichtig, sagte Wöginger, der sich im Hinblick
auf die bereits verabschiedete Entschließung nachdrücklich zu dem langfristigen Ziel eines einheitlichen
ArbeitnehmerInnenbegriffs bekannte. Die Abfertigung Neu sei eine Erfolgsgeschichte, sagte Wöginger und nannte
das Ziel, ein Jahresgehalt am Ende eines Berufslebens als Abfertigung zur Verfügung zu haben.
Sozialminister HUNDSTORFER wandte sich gegen falsche Darstellungen des Abgeordneten Karlsböck, wie er sagte.
Es gebe bei der Arbeitszeit keine Opting-out-Verträge in öffentlichen Krankenanstalten – das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz
werde eingehalten. Die FPÖ solle darauf verzichten, die Republik Österreich schlechtzureden und sie möge
auch zur Kenntnis nehmen, dass die österreichischen Krankenanstalten gut funktionieren, sagte der Minister.
Hundstorfer erläuterte den Abgeordneten dann die geltende Weisung für die öffentlichen Krankenanstalten
hinsichtlich Wochenenddienste und wöchentliche Durchrechnung. Eine Diskussion über überlange Arbeitszeiten
in Krankenanstalten könne man führen, sagte der Sozialminister und räumte ein, dass viele Menschen
Überstunden in einem unvernünftigen Ausmaß machen. Bemühungen zur Abschaffung der 12-Stunden-Dienste
in den Krankenanstalten hätten aber kein Ergebnis gebracht, weil die Menschen lieber 13 Dienstantritte statt
20 im Monat haben. Die Menschen müssen erkennen, dass 12-Stunden-Dienste auf Dauer nicht gesund sein können,
mit gesetzlichen Regelungen allein könne man dieses Problem nicht lösen, zeigte sich der Minister überzeugt.
Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) bewertete die Tendenz zur Ausdehnung der Arbeitszeiten problematisch. Sie
würde durch die höheren Belastungen der ArbeitnehmerInnen letztlich volkswirtschaftlichen Schaden bringen.
Man brauche faire Rahmenbedingungen für die Beschäftigten, wie gleichen Lohn für gleiche Arbeit,
ein einfacheres Steuersystem und die Modernisierung des Arbeitsrechts. Man müsse in die Diskussion darüber
auch die atypisch Beschäftigten einbeziehen, verlangte er. Die Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge
sei ebenfalls dringend reformbedürftig. Er hoffe, das werde bald in Angriff genommen.
Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) verwies darauf, dass Opting-Out keine Wettbewerbsmaßnahme sei, sondern
eine individuelle Ausbeutung von ArbeitnehmerInnen ermögliche und nichts anderes bedeute, als dass gesetzliche
vorgesehene Arbeitszeitgrenzen in Arbeitsverträgen nicht berücksichtigt werden. Die SPÖ sei daher
strikt dagegen. Es gebe eine großzügige Auslegung der Arbeitszeiten für ÄrztInnen, in Wien
sei man aber so weit gekommen, dass überlange Dienste weitgehend vermieden werden können. Gewerkschaften
und PersonalvertreterInnen hätten hier ihre Hausaufgaben gemacht. Die einjährige Durchrechnung von Arbeitszeiten
sei ein Modell, das die SPÖ ablehne, da sie eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen von ArbeitnehmerInnen
mit sich bringen werde.
Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) stellte fest, dass in der Arbeitswelt heute mehr Mobilität und Flexibilität
verlangt werde. Nach Auffassung des BZÖ sei schon die größere Flexibilität der Arbeitszeit
durch die Arbeitszeitnovelle 2007 nur den großen Einkaufszentren zugutegekommen. Man habe zu wenig auf die
psychischen Belastungen der Arbeitenden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geachtet. Das BZÖ trete
auch in der aktuellen Debatte nach wie vor für den freien Sonntag ein. Die derzeit geltenden Ausnahmeregelungen
seien hier ausreichend. Man müsse auch anerkennen, dass gerade für junge Menschen die Familie einen hohen
Stellenwert habe. Die derzeitige Arbeitszeitkultur sei leider familienfeindlich, Regierung und Sozialpartner seien
in dieser Frage säumig. Man brauche mehr Anreize für Betriebe, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle
und bessere Betreuungsangebote für Kinder anzubieten, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können.
Das BZÖ werde dem Antrag der Grünen, aber auch dem der Koalition zum Arbeitszeitrecht zustimmen, um klar
zu machen, dass hier Handlungsbedarf gegeben sei.
Abgeordneter Norbert HOFER (F) ging auf die Situation im AKH ein und verwies auf ein Schreiben der Medizinischen
Universität Wien, wonach die Budgetkürzungen dazu führen werden, dass die Versorgung von NotfallpatientInnen
durch die Universitätsklinik zu gewissen Tageszeiten nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden
könne. Hofer kritisierte nochmals die in Brüssel vertretene Position der österreichischen Regierung
bezüglich des Opting Out.
Geben Kollektivverträge zu wenig Schutz ?
In einem weiteren Block erfolgte die Diskussion über jeweils einen Antrag der Grünen, der FPÖ
und des BZÖ. Abgeordnete Birgit (G) Schatz spricht sich im Namen ihrer Fraktion dafür aus, die Abgeltung
von Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für Nachtarbeit gesetzlich zu regeln und die Höhe der Zuschläge
nicht mehr wie bisher auf Kollektivvertragsebene festzulegen (1486/A[E]). Abgeordneter Norbert Hofer (F) und seine
FraktionskollegInnen fordern wiederum ein weitgehendes Verbot von Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen (117/A[E]),
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) plädiert mit den BZÖ-Abgeordneten für einheitliche Entlassungstatbestände
für ArbeiterInnen und Angestellte (164/A[E]). Auch diese Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt.
Abgeordneter Norbert HOFER (F) thematisierte das feststellbare Überhandnehmen von Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen.
Diesem Unwesen sollte Einhalt geboten werden. Die geplante Vereinheitlichung des Arbeitnehmerbegriffs erhalte die
Unterstützung der FPÖ, sie biete die Chance, im Pensionssystem eine einheitliche Lösung zu finden.
Nach Meinung der FPÖ sollten alle Einkommen berücksichtigt werden, was den Krankenkassen zugutekäme,
wobei die Neuregelung aufkommensneutral gestaltet werden sollte. Er begrüßte es prinzipiell, dass die
Regierungsparteien endlich bereit seien, auch Anträge der Opposition zu debattieren, nun müssten sie
ihnen nur noch zustimmen.
Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S) begründete die Ablehnung des Antrags der Grünen damit, dass die
Regelung von Feiertagszuschlägen über Kollektivverträge sich sehr bewährt habe. Man solle sie
im Bereich der jeweiligen Branche belassen. Der Zweck des Antrags betreffend die Konkurrenzklauseln sei ihm unverständlich,
da durch die derzeitige gesetzliche Regelung alles, was darin gefordert werde, bereits geltendes Recht sei. Im
Zuge der Ausarbeitung eines neuen Arbeitsvertragsrechts werde man auch die im Antrag von Dolinschek geforderte
Abschaffung veralteter Entlassungstatbestände behandeln, kündigte er an.
Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) verwies auf die Probleme von Nachtarbeit, die neben gesundheitlichen auch soziale
Probleme mit sich bringe. Es gebe für die Mehrbelastung zwar Zuschläge, doch sollte man in Zukunft diese
Regelungen nicht den Sozialpartnern überlassen, da schon jetzt nur mehr 87% der ArbeitnehmerInnen von Kollektivverträgen
erfasst werden, und es auch in bestehenden Kollektivverträgen zu immer mehr Verschlechterungen komme. Deshalb
forderten die Grünen hier, wie auch in anderen Fragen, eine gesetzliche Mindestregelungen, über die Kollektivverträge
natürlich hinausgehen könnten.
Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER unterstrich gegenüber Abgeordnetem Hofer nochmals, dass es das erklärte
Ziel Österreichs sei, das Opting-Out als Möglichkeit gänzlich abzuschaffen. Man habe aber mit Rücksicht
auf andere EU-Ländern einem Kompromiss mit einer Übergangsregelung zugestimmt. Er bezweifelte weiters
die von Abgeordneter Schatz angeführten Zahlen, wonach nur mehr etwa 87% der ArbeitnehmerInnen von Kollektivverträgen
erfasst seien, alle Studien der Sozialpartner zeigten, dass die Rate immer noch bei weit über 90% liege.
Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) meinte, die Regelungen zu Nacht- Sonn- und Feiertagsarbeit seien bei
den Sozialpartnern gut aufgehoben und sollten aus dem politischen Spiel gelassen werden. Der Antrag auf eine sechste
Urlaubswoche ab dem 40. Lebensjahr laufe der Intention entgegen, ältere ArbeitnehmerInnen länger im Berufsleben
zu halten. Diese Forderung entstamme der gewerkschaftlichen Mottenkiste, formulierte der Abgeordnete.
Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) unterstützte die Forderung von Abgeordneter Schatz nach einer einheitlichen
gesetzlichen Regelung der Zuschlagsregelungen. Die Arbeit der Sozialpartner sei in diesem Bereich nicht zufriedenstellend.
Die Arbeitssituation gerade bei niedrigen Löhnen werde zunehmend schlechter. Es gebe auch das Problem, dass
nach wie vor Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen enthalten seien, obwohl sie nicht gesetzlich gedeckt seien.
Auch die Regelungen der Entlassungsgründe müsse vereinheitlicht werden, sagte Dolinschek, da diese teilweise
völlig veraltet seien.
Besserer Schutz der PraktikatInnen – kein Konsens über das Wie
In weiterer Folge der heutigen Plenarsitzung ging es ebenfalls um arbeitsrechtliche Fragen. Der Antrag der Abgeordneten
Birgit Schatz nach einer besseren Unterstützung von AkademikerInnen beim Berufseinstieg wurde zwar mehrheitlich
abgelehnt, aufgrund eines im Sozialausschuss angenommenen Antrags der Abgeordneten Renate Csörgits (S) und
August Wöginger (V) wird aber der Sozialminister aufgefordert, unter Einbeziehung der Ergebnisse der verschiedenen
Studien über die arbeits- und sozialrechtliche Situation von AbsolventInnen im Zusammenhang mit Praktika und
unter Einbindung der Sozialpartner Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Situation der PraktikantInnen
zu entwickeln. Diese Entschließung wurde vom Nationalratsplenum mehrheitlich angenommen.
Die Grünen (Abgeordnete Birgit Schatz) fordern auch die gänzliche Abschaffung Freier Dienstverträge
und geringfügiger Beschäftigungen. Weitere Anliegen der Grünen betreffen die Einräumung von
Verbandsklagen im Arbeits- und Sozialrecht, die Schaffung eines PraktikantInnenausbildungsgesetzes und die Schaffung
eines vollen Versicherungsschutzes für alle unselbständig Beschäftigungsverhältnisse. Diese
Anträge fanden ebenso wenig die erforderliche Mehrheit wie der Antrag der FPÖ (Abgeordneter Norbert Hofer)
betreffend Stärkung der Rechte atypisch Beschäftigter.
Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) sah bei der Regelung von Praktika für AkademikerInnen einen Verbesserungsbedarf.
Es müsse hier Rechtssicherheit geben, man brauche Datenbanken, um eine bessere Übersicht über Praktikaplätze
zu erhalten. Es dürfe auch nicht sein, dass Universitäten Praktika fordern, wenn keine Plätze vorhanden
sind. Der Regierungsantrag zum Antrag von Abgeordneter Schatz sei nur ein Alibi, man werde ihm deshalb nicht zustimmen.
Abgeordneter Franz RIEPL (S) hielt fest, dass die betriebliche Sozialpartnerschaft auf die Arbeit von BetriebsrätInnen
angewiesen sei. Er anerkenne die Intentionen von Abgeordneter Schatz, doch stimme man von Seiten der SPÖ mit
den vorgebrachten Lösungsansätzen nicht überein. Was die Abschaffung des Begriffs der "geringfügigen
Beschäftigung" betrifft, so vermisse er einen Hinweis, welche Ersatzkategorie stattdessen herangezogen
werden sollte.
Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) kritisierte, dass die Bedingungen in der Arbeitswelt immer schlechter würden,
weshalb es hier dringend eine politische Umkehr brauche. Ihre Fraktion wolle ein gutes Schutzverhältnis für
alle ArbeitnehmerInnen und insbesondere bessere Arbeitsbedingungen für die so genannte "Generation Praktikum".
Hier gebe es zwei große Problemgruppen, jene, die Praktika absolvieren müssten, und jene, die nach Abschluss
ihrer Ausbildung keinen Arbeitsplatz fänden. In beiden Fällen müsse man endlich zufriedenstellende
Antworten geben. Vor allem dürfe dieses Problem nicht kleingeredet werden.
Abgeordnete Ridi STEIBL (V) ging auf einzelne Initiativen der Regierung ein, von denen sie sich eine Verbesserung
der aktuellen Lage erwarte. Man habe Maßnahmen gesetzt, junge Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren,
was positive Folgen zeitigen werde, da damit ein guter Einstieg in das Berufsleben möglich sei. Insgesamt
lasse sich die Regierung von der Maxime leiten, das Bestehende verbessern zu wollen, und hier sei man auf einem
guten Weg. |
Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER meinte, ein "Arbeitsrecht light" könne nicht die Antwort auf die
aktuellen Probleme sein. Vielmehr solle man die bestehenden Rechte weiter ausbauen, und von diesem Gedanken lasse
man sich in der Regierung auch leiten. Man werde darauf hinarbeiten, auch die Probleme rund um die PraktikantInnen
zufriedenstellend zu lösen, was auch ohne eigene gesetzliche Regelungen möglich sein werde.
Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) sagte, Arbeitsverhältnisse würden sich im Laufe der Zeit ändern,
weshalb hier mittlerweile Handlungsbedarf gegeben sei. Diese Fragen dürfe man nicht länger nur den Sozialpartnern,
die sich immer öfter als Bremser erwiesen, überlassen, denn es seien rasche Lösungen gefragt. Es
müssten Rahmenbedingungen vorhanden sein, die Missbrauch verhinderten, und dies gelte für alle Facetten
der Problematik, hielt der Redner fest.
Abgeordneter Hubert KUZDAS (S) setzte sich ebenfalls mit der Lage der PraktikantInnen auseinander und beleuchtete
diese aus der Sicht des öffentlichen Dienstes. Allgemein betrachtet, bedürfe es angesichts der negativen
Seiten der gegenwärtigen Lage einer besseren Absicherung dieser Gruppe, wobei allerdings ein eigenes Praktikantengesetz
die Problematik nicht adäquat lösen würde. Seine Fraktion könne daher eine solche Initiative
nicht goutieren.
Abgeordneter Norbert HOFER (F) beschäftigte sich mit der Versicherungsregelung Unselbständiger im Pflegebereich
und brachte einen diesbezüglichen Entschließungsantrag ein. Dieser verfiel jedoch der Ablehnung.
Diskussion um Mindestlöhne
Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping und die Einführung eines Mindestlohns hatten weitere Anträge
der Grünen zum Inhalt, die in der heutigen Sitzung ebenfalls in der Minderheit blieben. So pocht Abgeordnete
Birgit Schatz unter anderem weiter auf einen Mindestlohn von monatlich 1.300 € brutto (1480/A[E]), sowie auf faire
Beschäftigungsbedingungen im Postsektor (62/A[E]) und auf ein Paket gegen prekäre Beschäftigung,
Lohn- und Sozialdumping sowie Steuerhinterziehung (1169/A[E]). Konkret fordern die Grünen auch darin etwa
einen vollen Versicherungsschutz für alle unselbständigen Beschäftigungsverhältnisse, die Abschaffung
der freien Dienstverträge, eine Neudefinition des ArbeitnehmerInnenbegriffs und einen – jährlich zu valorisierenden
– Mindeststundenlohn in der Höhe von 7,50 €. Außerdem sollen Kontrollen forciert, Strafen bei Übertretungen
des ASVG deutlich angehoben und ein eigener Verwaltungsstraftatbestand "Sozialbetrug" eingeführt
werden.
Abgeordneter Christian HÖBART (F) sagte, in den Anträgen der Grünen stünden einige Paradigmen,
die es zu diskutieren gelte. Seines Erachtens habe sich die "linke Reichshälfte" vom Leistungsgedanken
verabschiedet, andererseits gebe es einige Manchester-Liberale, die sich Niedrigstlöhne wünschten, was
gleichfalls zurückgewiesen werden müsse. Seine Fraktion trete für einen Mindestlohn ebenso ein wie
für einen einheitlichen ArbeitnehmerInnenbegriff, denn dies entspreche den Bedürfnissen der arbeitenden
Bevölkerung.
Abgeordneter Johann HECHTL (S) meinte, folgte man dem Antrag der Grünen hinsichtlich des Mindestlohns, so
ergäbe sich ein Gehalt von rund 1.250 Euro brutto. Dies entspräche weitgehend dem Ist-Zustand, weshalb
seine Fraktion dem Antrag der Grünen nicht zustimmen werde. Zudem gebe es einen sozialversicherungsrechtlichen
Vollschutz, eine sehr wichtige sozialpolitische Errungenschaft, weshalb Lohndumping in Österreich nicht mehr
straflos möglich sei. Es lägen also geeignete rechtliche Instrumentarien vor, deshalb sehe er auf diesem
Gebiet keinen Handlungsbedarf.
Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) konstatierte konkrete Probleme im Bereich der Mindestlöhne. Es sei ein Faktum,
dass Arme in unserer Gesellschaft immer ärmer würden. Vollzeitarbeit sollte aber zu einem existenzsichernden
Einkommen führen, weshalb ihre Fraktion einen entsprechenden Antrag formuliert habe. Es gehe hier darum, eine
sozialpolitische Aussage zu treffen, dass nämlich alle in Österreich von ihrer Arbeit leben könnten.
Umso enttäuschender sei es, dass die Regierungsfraktionen sich dieser Initiative nicht anschließen wollten.
Abgeordneter Martin BARTENSTEIN (V) analysierte die Arbeitsmarktlage angesichts der Ost-Öffnung und kam dabei
zu dem Schluss, dass sich die von der Opposition geäußerten Befürchtungen nicht bewahrheitet hätten.
Man könne also bei der Jahrzehnte bewährten Praxis bleiben, diese Fragen den Sozialpartnern zu überlassen.
Das würde dazu führen, dass Österreichs Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibe und die ArbeitnehmerInnen
trotzdem ihren fairen Anteil erhielten. Alles andere als diese Vorgangsweise würde sich als kontraproduktiv
erweisen, zeigte sich der Redner überzeugt. Man sei mit dieser Politik schon bisher gut gefahren, und so solle
es auch bleiben.
Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) vertrat hingegen die Ansicht, dass es einen gesetzlichen Mindestlohn bei
Vollbeschäftigung von 1.300 Euro brauche, denn es müsste eine Entwicklung in Richtung "working poor"
unbedingt vermieden werden. Schon jetzt lebten viele Werktätige an der Armutsschwelle, und umso nötiger
sei es, hier gegenzusteuern.
Abgeordnete Martina SCHENK (B) unterstrich die Wichtigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns von 1.300 Euro brutto,
denn Leistung müsse sich lohnen. Dies sei umso bedeutsamer, als die Verarmung voranschreite, wovon vor allem
Frauen betroffen seien. Ein derartiger Mindestlohn bewirke daher auch eine Verbesserung der Lage der Frauen. Zudem
sei der Mindestlohn ein Ausdruck von Leistungsgerechtigkeit, was das überwältigende Gros der EU-Mitgliedsstaaten
bereits erkannt habe. Österreich möge hier also folgen, meinte die Rednerin, die einen diesbezüglichen
Entschließungsantrag einbrachte. Dieser fand jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.
Konsens über Notwendigkeit der Förderung von Freiwilligenarbeit
Ein freiwilliges Sozialjahr war der Themenschwerpunkte des folgenden Diskussionsblocks. Zum Antrag der Abgeordneten
Ursula Haubner (B) und ihrer FraktionskollegInnen (1244/A[E]), der selbst keine Mehrheit fand, lag aber vom Sozialausschuss
eine von Abgeordneter Renate Csörgits (S) und Abgeordnetem August Wöginger (V) eingebrachte Entschließung
vor, die das Plenum einstimmig passierte. Demnach wird der Sozialminister ersucht, dem Nationalrat bis spätestens
Ende dieses Jahres nach Anhörung des österreichischen Freiwilligenrates eine Regierungsvorlage über
Maßnahmen zur Förderung des Freiwilligen Engagements zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Antrag von
Abgeordneter Haubner betreffend Aufwertung des freiwilligen sozialen Jahres als Bürgerhilfe (1328/A[E]) wurde
nicht ausreichend unterstützt.
Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) erklärte, der Antrag nach Aufwertung des freiwilligen sozialen Jahres sei
für seine Fraktion insofern problematisch, als die FPÖ ja nach wie vor für die allgemeine Wehrpflicht
eintrete. Der anderen Initiative werde man hingegen zustimmen, kündigte der Redner an.
Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) setzte sich mit den Aspekten des freiwilligen sozialen Jahres auseinander
und unterstrich dabei den Mehrwert dieses Engagements für die Gesellschaft. Dabei erinnerte die Rednerin daran,
dass die EU das laufende Jahr zu jenem der sozialen Freiwilligkeit ausgerufen habe und wies darauf hin, dass sich
Österreich an den diesbezüglichen Aktivitäten intensiv beteilige. Schließlich erläuterte
die Rednerin die Thematik anhand konkreter Beispiele.
Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) äußerte die Befürchtung, mit der Bezeichnung "soziale
Dienste" sei bloß eine Abgeltung in Form eines Taschengelds verbunden, und gab zu bedenken, es brauche
optimale Rahmenbedingungen, dass freiwillige Arbeit in Österreich stattfinden kann. Er sah in den Intentionen
von BZÖ und FPÖ auch die Gefahr, dass letztlich für soziale Dienste Langzeitarbeitslose als "Zwangsverpflichtete"
herangezogen werden.
Abgeordneter August WÖGINGER (V) zeigte sich skeptisch zum Vorschlag des BZÖ, das freiwillige Sozialjahr
als Ersatz für den Zivildienst zu konzipieren, und argumentierte, dies sei allein schon von der Anzahl her
nicht machbar. Zuversichtlich bewertete er hingegen die Arbeiten für ein Freiwilligengesetz, das seiner Meinung
darauf hinaus laufen werde, geeignete Rahmenbedingungen für die zahlreichen Freiwilligen zu setzen. Mit Nachdruck
sprach Wöginger zudem allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in Österreich im Rahmen von Freiwilligenorganisationen
tätig sind, seinen Dank aus.
Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) ortete in Sachen Freiwilligenarbeit Stillstand und Mutlosigkeit seitens der Regierung
und betonte, das Bekenntnis und das Dankeschön allein seien zu wenig, es müssten endlich auch Taten zur
Aufwertung und sozialen Absicherung der Freiwilligen gesetzt werden. Mit Nachdruck warb Haubner für das Modell
einer Bürgerhilfe in Form freiwilliger sozialer Dienste mit einem entsprechenden Anreiz. Denkbar war für
die Rednerin dabei auch, BezieherInnen von Mindestsicherung anzusprechen.
Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER erwiderte, ihm gehe es vor allem darum, BezieherInnen von Mindestsicherung aus
der Arbeitslosigkeit herauszubringen und nicht in Sozialprojekten zu verfestigen. Das Freiwilligengesetz wiederum
werde kommen, versicherte Hundstorfer und nannte als Termin für die Vorlage im Parlament den Herbst, spätestens
den Winter 2011.
Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) meinte, freiwillige HelferInnen würden in erster Linie Sicherheit bei ihrer
Arbeit brauchen, und zeigte sich zuversichtlich, dass es noch bis Jahresende entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen
geben werde, wobei sie insbesondere Handlungsbedarf hinsichtlich einer bundesweiten Unfall- und Haftpflichtversicherung
für die Freiwilligen sah.
Abgeordneter Bernhard VOCK (F) meldete Zweifel an, dass allein die Freiwilligen den Bedarf an sozialen Diensten
tatsächlich abdecken können, und argumentierte zudem, es wäre besser, jene Freiwilligen zu fördern,
die aktiv, etwa beim Roten Kreuz, ihren Dienst verrichten, als andere dazu zu verpflichten.
Bessere Absicherung der Pflegeeltern geplant
Die letzten beiden Tagesordnungspunkte betrafen einerseits die Forderung der Grünen (Abgeordneter
Karl Öllinger) nach Streichung der Kostenbeiträge für Krankenhausaufenthalte von Kindern,
andererseits die Initiative des BZÖ nach bundeseinheitlicher Regelung zur Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen
Absicherung von Pflegeeltern, nachdem diese von Bundesland zu Bundesland stark schwankt.
Abgeordneter Bernhard VOCK (F) nahm seine Wortmeldung zum Anlass, in Entschließungsanträgen eine Entschädigung
für Pflegeeltern mindestens in der Höhe der Mindestsicherung sowie einen Ausschluss gleichgeschlechtlicher
Paare als Pflegeeltern zu fordern.
Abgeordneter Johann HELL (S) wies auf die komplexe Kompetenzlage bei der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung
von Pflegeeltern hin und sah noch Diskussionsbedarf. Was die Abschaffung des Selbstkostenbetrags für Kinder
in Krankenanstalten betrifft, drückte er seine Hoffnung aus, dass in Gesprächen mit den Ländern
eine einheitliche Regelung gefunden werden kann.
Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) replizierte, es sei unverständlich, dass der Selbstkostenbehalt für
Kinder nicht abgeschafft werden kann, obwohl sämtliche Fraktionen des Hauses für seine Streichung eintreten.
Abgeordneter Franz-Joseph HUAINIGG (V) stellte grundsätzlich fest, es gebe mehr Pflegekinder als Pflegeeltern,
daher brauche man mehr Förderungen. Hinsichtlich der Absicherung der Pflegeeltern wiederum trat er dafür
ein, zunächst in einer Studie die Rechtslage der Länder auszuloten.
Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) sprach ebenfalls von einem steigenden Bedarf an Pflegeeltern und fordert bundeseinheitliche
gesetzliche Rahmenbedingungen für deren arbeits- und sozialrechtliche Absicherung. Sie warnte überdies,
durch die von den Regierungsparteien beabsichtigte Studie könnte das Problem wieder verschoben werden.
Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) plädierte für eine bundesweite Harmonisierung der Bestimmungen betreffend
Pflegeeltern und forderte weiters in einem gemeinsam mit der SPÖ und FPÖ formulierten Entschließungsantrag
den Bundesminister auf, die rechtliche und soziale Situation von Pflegefamilien in den einzelnen Bundesländern
durch eine Studie zu erheben.
Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER versicherte Abgeordneter Haubner, es werde sicher "niemand im Regen stehen
bleiben". Die geplante Erstellung einer Studie über die Situation von Pflegeeltern sei keine Verzögerungstaktik,
bekräftigte er. Man wolle sich vielmehr einmal anschauen, was sich in den Ländern entwickelt habe. Hundstorfer
zufolge gibt es zwei verschiedene Kategorien von Pflegeeltern: die einen hätten ein reguläres Arbeitsverhältnis
mit normaler Bezahlung, andere würden sich privat für die Erziehung eines Pflegekindes entscheiden.
Auch Abgeordneter Karl DONABAUER (V) wandte sich gegen den Vorwurf der Verzögerungstaktik. Er machte darauf
aufmerksam, dass sowohl der Antrag des BZÖ zum Thema Pflegeeltern als auch jener der Grünen zum Thema
Spitalkostenbeiträge Länderrechte berührten. Die Anträge könnten daher nicht einfach beschlossen
werden, sagte er.
Bei der Abstimmung wurden die ablehnenden Berichte des Sozialausschusses über den Antrag des BZÖ und
den Antrag der Grünen mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Der S-V-F Entschließungsantrag betreffend
Pflegeeltern erhielt von den Abgeordneten einhellige Zustimmung. In der Minderheit blieben die beiden Entschließungsanträge
der FPÖ betreffend gleichgeschlechtliche Pflegeeltern und betreffend finanzielle Entschädigung für
Pflegeeltern. |