Gesetzesnovelle bringt bessere Information der Konsumenten über günstigste Tankmöglichkeiten
- BWB erhält Zugang zu allen Daten
Wien (bmwfj) - Der Ministerrat hat am 15.06. die vom Wirtschaftsministerium eingebrachte Novelle des Preistransparenzgesetzes
beschlossen, mit der die formalen Voraussetzungen für die neue Spritpreis-Datenbank geschaffen werden. "Wir
wollen die Autofahrer möglichst rasch über die günstigsten Tankstellen in ihrer Umgebung informieren.
So steigern wir die Transparenz und kurbeln den Wettbewerb am heimischen Treibstoffpreismarkt weiter an",
bekräftigt Mitterlehner die Ziele seiner Initiative. Nächste Schritte sind der Beschluss der Novelle
im Wirtschaftsausschuss und im Nationalratsplenum. Auf Basis des aktuellen Fahrplans wird die neue Datenbank den
Konsumenten Anfang August zur Verfügung stehen.
Bei jeder Abfrage durch einen Autofahrer werden im Einklang mit den EU-Wettbewerbsregeln nur die günstigsten
Anbieter im Umkreis des eingegebenen Standortes aufgelistet. Somit können sowohl wettbewerbsverzerrende Preisangleichungen
nach oben als auch eventuelle umweltschädigende Effekte durch das Fahren langer Strecken zum Tanken verhindert
werden.
Meldung jeder Preisänderung an die E-Control
Künftig müssen die Tankstellenbetreiber jede Preisänderung bei Superbenzin und Diesel elektronisch
(via Internet, SMS) an eine Datenbank melden, die bei der E-Control angesiedelt ist. Diese bietet als objektive
Stelle über ihren Tarifkalkulator schon jetzt Strom- und Gaspreisvergleiche an. Somit ist eine professionelle
und unbürokratische Lösung möglich. Neu ist, dass von der Meldepflicht auch kleine Tankstellenbetreiber
umfasst sein sollen, die weniger als 500 Kubikmeter Treibstoff pro Jahr absetzen. Die im Begutachtungsentwurf vorgeschlagene
Ausnahme für diese Gruppe, die sich nur auf freiwilliger Basis für das neue Datenbanksystem bei der E-Control
registrieren hätte müssen, soll daher auch auf Wunsch der Branche gestrichen werden.
Jede Preisänderung muss zeitnah gemeldet werden: In Anlehnung an die Spritpreis-Verordnung, wonach die Treibstoffpreise
nur um zwölf Uhr erhöht werden dürfen, müssen die Änderungen zu diesem Zeitpunkt unverzüglich
gemeldet werden. Ab dann sind nur noch Preissenkungen möglich, für deren Meldung die Tankstellenbetreiber
eine halbe Stunde Zeit haben. Durch diese Frist wird gerade für kleinere Selbstständige ein unverhältnismäßig
hoher Verwaltungsaufwand vermieden. Allerdings ist davon auszugehen, dass jeder Betreiber Preissenkungen so rasch
wie möglich melden will, um in der Online-Datenbank unter den günstigsten Tankstellen aufzuscheinen.
Das Konsumenten-Interesse an einem möglichst aktuellen Vergleich der Preise im eigenen Umfeld ist damit gesichert.
Neben den Autofahrern erhalten auch die für den Vollzug zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden sowie
die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Zugang zu allen Daten der Spritpreis-Datenbank. Als objektive Stelle kann
die BWB somit ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben noch besser wahrnehmen und allenfalls kartellrechtliche Untersuchungen
durchführen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sein sollten. |