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Novelle des Wahlrecht vor Beschlußfassung |
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erstellt am
14. 06. 11
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Wittmann erfreut über Neuregelungen bei Briefwahl
Missbrauch verhindern und korrektes Vorgehen sicherstellen
Wien (sk) - SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann zeigte sich erfreut über die Einigung zu einer
Reform des Wahlrechts im heutigen Verfassungsausschuss im Parlament. "Die umfassenden Diskussionen, auch im
Expertenhearing letzte Woche, haben wesentliche Verbesserungen ermöglicht, insbesondere was die Briefwahl
betrifft", so Wittmann am 14.06. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Folgende einheitliche Neuregelungen
wurden für alle bundesweit stattfindenden Wahlereignisse getroffen:
- Erstens eine Änderung der Regelungen für die Beantragung einer Wahlkarte beziehungsweise Stimmkarte
mit dem Ziel, eine missbräuchliche Beantragung zu verhindern.
- Zweitens eine Änderung der Frist für das Rücklangen der Wahlkarten oder Stimmkarten mit dem
Ziel, dass eine Stimmabgabe nach Schließung des letzten Wahllokals und somit nach Veröffentlichung der
ersten Hochrechnungen verhindert wird.
- Drittens eine Änderung für einen Ausschluss vom Wahlrecht in Reaktion auf das Urteil des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte in der Sache "Frodl gegen Österreich".
"Die Neuregelungen verhindern vornehmlich die missbräuchliche Erlangung einer Wahlkarte. Außerdem
wird mit der vorliegenden Lösung sichergestellt, dass nur Wahlkarten, die am Wahltag um spätestens 17
Uhr in einer Wahlbehörde sind, in die Ergebnisermittlung miteinbezogen werden. Ein missbräuchliches Miteinbeziehen
verspätet eingelangter Wahlkarten wird durch die neue Lösung verhindert", so der SPÖ-Verfassungssprecher.
Insgesamt ein zufriedenstellendes Ergebnis, schließt Wittmann.
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Lopatka erfreut über breiten Konsens für Briefwahlreform
Unverständnis über FPÖ-Klagsdrohung
Wien (övp-pk) - Erfreut zeigte sich ÖVP-Abg. Dr. Reinhold Lopatka am 14.06. über den breiten
Konsens, mit dem in der Sitzung des Verfassungsausschusses die Reform des Wahlrechtes, insbesondere was die Regelung
der Briefwahl betrifft, angenommen und plenarreif gemacht wurde. "Wir haben in den letzten Wochen viele konstruktive
Gespräche geführt und ein Hearing abgehalten. Dadurch konnten noch deutliche Verbesserungen im Wahlrecht
erreicht werden", bezog sich Lopatka auf Antragstellung und Nachfrist und Bestimmungen für strafrechtlich
Verurteilte. Lopatka ist Abg. Mag. Wilhelm Molterer als Ausschussobmann-Stellvertreter und ÖVP-Fraktionsführer
im Verfassungsausschuss nachgefolgt.
Unverständnis äußerte Lopatka über das Verhalten der FPÖ, die das mittlerweile bewährte
Instrument der Briefwahl grundsätzlich in Frage stellt. "Die Möglichkeit der Briefwahl hat sich
bewährt, und ihre Anwendung hat sich in den letzten Jahren seit ihrer Einführung kontinuierlich weiterentwickelt.
Mittlerweile geben fast zehn Prozent der Wählerinnen und Wähler auf diese Art ihre Stimme ab. Dies unter
genau festgelegten und nun reformierten Bestimmungen und Regelungen", so Lopatka. Warum die FPÖ die Stimmabgabe
durch Wegfall der Briefwahl einschränken möchte, sei absolut unverständlich.
Konkret müssen laut vorliegendem Gesetzesentwurf Wahlkarten in Hinkunft spätestens um 17 Uhr des Wahltags
bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Ansonsten werden sie nicht bei der Stimmauszählung
berücksichtigt. Damit will man eine Stimmabgabe nach Vorliegen der ersten Hochrechnungen zur Gänze ausschließen.
Um ein rechtzeitiges Ausstellen der Wahlkarten zu ermöglichen, ist geplant, die Fristen für die Einbringung
von Wahlvorschlägen um eine Woche vorzuverlegen. Sowohl am Wahltag als auch am Tag vor der Wahl soll eine
Abgabemöglichkeit der Wahlkarten vor Ort zwischen 8 und 17 Uhr sichergestellt sein. Wer eine Wahlkarte beantragt,
wird sich künftig entweder bei der Antragstellung oder bei der Zustellung legitimieren müssen.
Dass mit der Novelle der Anachronismus, das Haus Habsburg vom passiven Wahlrecht auszuschließen, ein Ende
finden werde, sei begrüßenswert, so Lopatka abschließend. |
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Musiol: Grüne setzen Reform des Wahlrechts durch
Grüne Initiativen verbessern das Wahlrecht
Wien (grüne) - Das Wahlrecht wird auf Initiative der Grünen nun runderneuert. Im Verfassungsausschuss
wurden am 14.06. Änderungen bei der Briefwahl, dem Wahlrecht für Strafgefangene und dem passiven Wahlrecht
für Habsburger beschlossen. "Die Grünen haben diese längst überfällige Reform durchgesetzt",
betont Daniela Musiol, Verfassungssprecherin der Grünen, und freut sich über die weitreichenden Verbesserungen
im Wahlrecht.
Die umstrittene Nachfrist bei der Briefwahl wird nun gestrichen. Sie war extrem anfällig für Missbrauch
und hatte bei vergangenen Wahlen zu massiven Ungereimtheiten geführt. Die Beantragung und Entgegennahme von
Wahlkarten wird mit der Reform strengeren Kriterien unterzogen. Strafgefangene werden nun nicht mehr automatisch
- wie ursprünglich von der Regierungsfraktionen vorgesehen - vom Wahlrecht ausgeschlossen. Nur Richter können
künftig über einen Wahlausschluss entscheiden. "Hier haben wir dafür gesorgt, dass diese Änderungen
den menschenrechtlichen Anforderungen entsprechen", sagt Musiol. In den Initiativanträgen von SPÖ/ÖVP/BZÖ
blieb der Aspekt unberücksichtigt. Nach Ansicht Musiols ist der Verlust des Wahlrechts aber grundsätzlich
antiquiert. "Wir werden weiter dafür kämpfen, dass alle Strafgefangenen wählen dürfen.
Freiheitsentzug als Strafe reicht", betont Musiol.
"Die Wahlrechtsreform ist ein großer Erfolg für die Grünen. Es gibt aber noch weitere Aspekte,
wie etwa die Wahlbeeinflussung von Menschen mit Behinderung oder Demenz. Diese Themen werden wir als Nächstes
voranbringen," sagt Musiol. |
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