Brüssel (ec.europe) - Am 27.06. wurden mit dem EU-Beitrittskandidaten Island auf einer Regierungskonferenz
die Gespräche über die ersten vier Verhandlungskapitel eröffnet; zwei dieser Kapitel konnten bereits
vorläufig abgeschlossen werden. „Diese Konferenz bringt Island einen großen Schritt weiter auf seinem
Weg in die EU", so Štefan Füle, EU-Kommissar für Erweiterung und Nachbarschaftspolitik. „In dieser
sehr frühen Phase der Verhandlungen konnten gleich vier Kapitel behandelt und zwei davon sogar abgeschlossen
werden. Dieser Erfolg ist ein großer Ansporn, den Beitrittsprozess mit dem gleichen Elan fortzusetzen.“
Auf der Regierungskonferenz stellte die ungarische Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union die
gemeinsamen Verhandlungspositionen der EU vor, in denen auch auf die Positionen der isländischen Regierung
eingegangen wird. Die vier Verhandlungskapitel befassen sich mit den Themen Vergabe öffentlicher Aufträge,
Informationsgesellschaft und Medien, Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Kultur. In diesen Bereichen steht
die Gesetzgebung Islands aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft bereits weitgehend im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften.
Gleichzeitig konnten die Verhandlungen über die beiden Kapitel Forschung und Wissenschaft sowie Bildung und
Kultur bereits vorläufig abgeschlossen werden, da in diesen Ressorts ein hohes Maß an Übereinstimmung
der Rechtsvorschriften besteht.
Mit der Konferenz wird das Screening-Verfahren abgeschlossen, bei dem die isländischen Rechtsvorschriften
und Bestimmungen eingehend mit jenen der EU verglichen und auf deren Vereinbarkeit geprüft wurden. Gleichzeitig
wird eine neue Verhandlungsphase eingeleitet, die sich mit inhaltlichen und Detailfragen befasst.
Hintergrund
Die EU-Mitgliedstaaten legen in ihren gemeinsamen Positionen die Verpflichtungen fest, die Island erfüllen
muss, bevor die Verhandlungen über ein bestimmtes ressortbezogenes Kapitel vorläufig abgeschlossen werden
können. Für die Bereiche Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Kultur wurden keine Verpflichtungen
formuliert. Da Island bereits seit mehr als sechzehn Jahren aktiv an EU-Förderprogrammen in diesen Bereichen
teilnimmt, konnten diese Kapitel unmittelbar nach Aufnahme der Verhandlungen wieder für vorläufig beendet
erklärt werden.
Das Screening-Verfahren ist Teil der für die Verhandlungen über bestimmte Kapitel erforderlichen technischen
Vorbereitungen und dauerte von November 2010 bis Juni dieses Jahres. Während des Screenings wurden Island
die Rechtsvorschriften der EU erläutert, während Island ausführte, wie die entsprechenden isländischen
Rechtsvorschriften ausgestaltet sind.
Die Kommission bewertet anhand ihrer Erkenntnisse aus dem Screening den Vorbereitungsstand Islands für jedes
einzelne Verhandlungskapitel und empfiehlt dann für die einzelnen Kapitel die nächsten Schritte. Wie
bei allen Beitrittskandidaten basieren die Verhandlungen auf den Leistungen des betreffenden Landes; das Verhandlungstempo
richtet sich somit ganz danach, wie schnell Island die Beitrittsanforderungen erfüllt. Die Kommission wird
Island weiterhin die für einen möglichst zügigen Verhandlungsprozess erforderliche technische Unterstützung
zukommen lassen. |