Sanierung des Parlaments: Rechnungshof von Anfang an eingebunden
Prammer startet Vorbereitung zur Ausschreibung des Generalplaners
Wien (pk) - Nationalratspräsidentin Barbara Prammer hat am 21.06. veranlasst, dass die Vorbereitung
zur Sanierung des Parlamentsgebäudes zügig vorangetrieben wird. Zugleich hat sie sichergestellt, dass
der Rechnungshof die einzelnen Projektschritte jeweils zeitnah prüft. Noch bevor die Ausschreibung der Planung
erfolgt, wird es eine erste Beurteilung geben, ob diese der Vorgabe entspricht: Die Ausschreibung muss so formuliert
sein, dass in Alternativen entschieden werden kann. Grundlage ist die notwendige Sanierung, die alle Maßnahmen
umfasst, die zur Behebung der vorhandenen Schäden sowie zur Einhaltung der Gesetze erforderlich sind.
Im vergangenen Februar beschloss die Präsidialkonferenz des Nationalrates, zur Planung und Abwicklung des
Sanierungsvorhabens eine eigene Gesellschaft zu gründen. Diesem Wunsch ist die NR-Präsidentin nachgekommen.
Sie hat den Fraktionen vergangene Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der in enger Kooperation
mit der Finanzprokuratur ausgearbeitet worden ist. Darin war auch die Rolle des Rechnungshofes verankert. FPÖ
und BZÖ lehnen das von ihnen gewünschte Gesetz jetzt allerdings ab, sie wollen darüber auch nicht
verhandeln.
"Die Zeit drängt, jede weitere Verzögerung wäre unverantwortlich", sagt Prammer. An der
Dringlichkeit der Sanierung des Hauses bestehe kein Zweifel, diese werde von keiner Fraktion in Frage gestellt.
Nach Rücksprache mit den verhandlungsbereiten Fraktionen wurde von der Idee einer Errichtungsgesellschaft
Abstand genommen. Vielmehr hat die Präsidentin die Parlamentsdirektion beauftragt, die Ausschreibung zur Suche
eines Generalplaners vorzubereiten. Dazu wird innerhalb der Parlamentsdirektion eine eigene Projektorganisation
eingerichtet. Der Generalplan zur Sanierung des Hauses wird modular und ergebnisoffen gestaltet sein. Erst auf
Basis dieser Planungen kann von den Fraktionen entschieden werden, welche Teile davon tatsächlich umgesetzt
werden.
Schon bisher stand fest, dass der Rechnungshof die Sanierungsmaßnahmen nicht erst nach Umsetzung, sondern
jeweils nach abgeschlossenen Projektabschnitten prüfen wird. Nunmehr wurde vereinbart, dass bereits die Projektorganisation
(einschließlich Projektmanagement und –controlling) sowie die Ausschreibungsunterlagen für den Generalplaner
nach Fertigstellung im Spätherbst, aber noch vor ihrer Veröffentlichung einer Beurteilung durch den Rechnungshof
unterzogen werden. Der Rechnungshof soll beurteilen, ob die Ausschreibung so aufgesetzt ist, sodass eine detaillierte
Planung und Kostenberechnung als Grundlage für die Entscheidungsfindung garantiert sind. Damit soll gewährleistet
sein, dass schlussendlich die Fraktionen entscheiden können: In welchem Umfang soll saniert werden? Sollen
über die notwendige Sanierung hinaus effizienzsteigernde Maßnahmen vorgenommen werden? Soll die Sanierung
in einem Zug oder in Etappen erfolgen? Prammer: "Diese Fragen werden die Abgeordneten zu beantworten haben,
ich kann ihnen diese Entscheidung nicht abnehmen." |