Wien (bmi) - "Österreich kann auf eine lange Tradition und Erfahrung beim Schutz von Flüchtlingen
zurückblicken. Seit dem Jahr 1945 hat Österreich etwa zwei Millionen Flüchtlingen Schutz gewährt",
sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner beim Festakt anlässlich "60 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention"
im Innenministerium.
Als Beispiele aus der Vergangenheit nannte die Innenministerin die Ungarn-Krise 1956, wo 180.000 Ungarn über
die Grenzen nach Österreich flüchteten, und die gewaltsame Beendigung des Prager Frühlings 1968,
als 160.000 Menschen aus der Tschechoslowakei zu uns flüchteten, und der Krieg im ehemaligen Jugoslawien,
wo Österreich auch tausende Vertriebene und schutzbedürftige Menschen aufgenommen und Zuflucht gewährt
hat. "All das verstehe ich unter gelebter Solidarität, gelebter Verpflichtung und Verantwortung gegenüber
jenen Menschen, die mit Verfolgung, Folter und Tod in ihrer Heimat bedroht werden", betonte Mikl-Leitner.
"Dieses Selbstverständnis und diese Tradition im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention wollen wir
in Österreich auch in Zukunft unverändert fortsetzen, denn Asyl ist eine wichtige völker- und menschenrechtliche
Verpflichtung", sagte die Innenministerin. In diesem Zusammenhang stelle die Genfer Flüchtlingskonvention,
die oftmals auch als die "Magna Charta" des Flüchtlingsrechts bezeichnet werde, zweifelsohne einen
Meilenstein dar. Die Flüchtlingskonvention schützt jene Menschen, die in ihrem Heimatland aus Gründen
der Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden.
Diesen Verfolgten spricht die Flüchtlingskonvention ganz klare Schutzrechte zu.
"Daraus leitet sich auch unser Handeln ab, nämlich jenen Menschen Hilfe und Schutz zu geben, die Hilfe
benötigen und dieses Schutzes würdig sind", betonte Mikl-Leitner. Entscheidend dabei sei es, "Asylmissbrauch
eine klare Absage zu erteilen und die Hintertüre für Asylmissbrauch für Schlepper zu schließen,
damit die Vordertüre offen bleibt für jene Menschen, die Schutz und Hilfe brauchen".
Österreich habe in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen, um im Interesse des
Asylwerbers ein qualitativ hochwertiges Asylsystem zu schaffen. "Die Einrichtung des Asylgerichtshofes, eine
Qualitätsoffensive beim Bundesasylamt, ein effizienter Vollzug sowie Optimierungen der Fremdenrechtsänderungsgesetze
sind ausgewählte Beispiele hierfür, um auf Änderungen und neue Phänomenen, wie etwa das Thema
der Folgeanträge, rasch reagieren zu können", betonte die Innenministerin.
Diese erfolgreich getroffenen Maßnahmen spiegeln sich auch im Rückgang der offenen Asylverfahren wider:
Waren es Anfang 2008 noch fast 34.000 offene Asylverfahren, sind es nun knapp über 20.000. "Asylwerber
erlangen durch diese raschen Verfahren schnellstmöglich Gewissheit, ob sie in Österreich bleiben können
oder nicht. Gleichzeitig ist es uns möglich, die vorhandenen Ressourcen den tatsächlich Schutzbedürftigen
zukommen zu lassen", sagte Mikl-Leitner.
Angesichts der gegenwärtigen Flüchtlingssituation in Nordafrika sei die EU aber mehr denn je gefordert,
ein einheitliches europäisches Asylsystem zu schaffen, erklärte die Innenministerin. In allen EU-Mitgliedstaaten
müsse es daher klar vergleichbare Asyl-Standards geben. Denn es dürfe keinen Unterschied machen, in welchem
Mitgliedsstaat ein Asylantrag gestellt wird. "Einige Mitgliedstaaten haben hier leider noch Aufholbedarf",
sagte die Innenministerin.
Mikl-Leitner dankte allen an der Asyl-Arbeit beteiligten Organisationen. "Ich möchte künftig mehr
das Miteinander betonen, denn letztendlich haben wir alle dasselbe Ziel: Der Schutz von Bedürftigen muss unverrückbar
im Mittelpunkt stehen. Schutzbedürftigen Personen muss rasch und unbürokratisch geholfen werden. Deshalb
wird die Genfer Flüchtlingskonvention auch weiterhin für uns alle oberste Maxime darstellen, der wir
uns auch weiterhin verpflichtet fühlen", betonte Mikl-Leitner. |