Ministerrat gibt grünes Licht - Abbau von bürokratischen Hürden
spart österreichischen Unternehmen Zeit und Geld
Wien (bmvit) - Der Ministerrat hat am 21.06. den Vorschlag von Infrastrukturministerin Doris Bures
zur Teilnahme Österreichs an der verstärkten Zusammenarbeit beim EU-Patent beschlossen. Damit wird Österreich
bei jenen voraussichtlich 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) - alle bis auf Italien und Spanien
- dabei sein, die jetzt die verstärkte Zusammenarbeit umsetzen. Für die Infrastrukturministerin geht
es um den Abbau von unnötigen bürokratischen Hürden. "Das spart unseren innovativen Unternehmen
Zeit, Aufwand und Geld", betont Bures.
Österreich hat von Anfang an die Bemühungen für das EU-Patent unterstützt. Dies vor allem auch
deswegen, weil damit die heimischen Unternehmen einen besseren und sehr viel billigeren Zugang zum EU-weiten Patentschutz
bekommen. Nachdem aber Anfang November eine einstimmige Einigung an Spanien und Italien wegen der Sprachenfrage
gescheitert ist, haben die anderen EU-Staaten den Weg in Richtung verstärkte Zusammenarbeit eingeschlagen.
Österreich hat sich im Dezember grundsätzlich bereit erklärt, bei der verstärkten Zusammenarbeit
dabei zu sein. Am Dienstag hat der Ministerrat den definitiven Beschluss für die Teilnahme gefasst.
Im Kern geht es um die unbürokratische Anerkennung von Patenten in den Teilnehmerstaaten. Während derzeit
noch eine Übersetzung in alle jeweiligen Landessprache notwendig ist, muss in Zukunft für eine Validierung
das Patent nur mehr auf Deutsch, Englisch und Französisch vorliegen. Damit bekommt man den Hauptkostenfaktor
für einen EU-weiten Patentschutz, nämlich die Übersetzungskosten in alle Landessprachen, in den
Griff.
Die bisherige Fragmentierung im Bereich des europäischen Patentschutzes führt zu hohen Kosten für
Innovatoren und Unternehmen. So ist ein europäisches Patent, das nach dem aktuellen System in den 13 wichtigsten
Ländern validiert wurde, mit Kosten von durchschnittlich 20.000 Euro über zehnmal teurer als ein Patent
in den USA oder in Japan. Als Folge beschränken Patentinhaber den Patentschutz für gewöhnlich auf
einige wenige, vor allem größere EU-Mitgliedstaaten. Durch die verstärkte Zusammenarbeit ersparen
sich Unternehmen bis zu 14.000 Euro an Übersetzungskosten.
Der weitere Fahrplan: Am 27. Juni wird sich ein Sonderministerrat Wettbewerbsfähigkeit dem EU-Patent widmen.
Geplant ist die Annahme einer Allgemeinen Ausrichtung zu den Rechtsakten betreffend den einheitlichen Patentschutz
(Patentschutz-Verordnung (VO) und VO zu den Übersetzungsregelungen). Im zweiten Halbjahr wird es Verhandlungen
mit dem Europäischen Parlament mit dem Ziel einer Einigung über die Rechtsakte betreffend den einheitlichen
Patentschutz geben, sowie Verhandlungen zum Übereinkommen zur einheitlichen Patentgerichtsbarkeit (zwischenstaatlicher
Vertrag) als 2. Säule des künftigen europäischen Patentsystems.
Ebenfalls für das zweite Halbjahr geplant ist die Annahme der Patentschutz-Rechtsakte sowie des Übereinkommens
zur einheitlichen Patentgerichtsbarkeit. Das künftige System des einheitlichen Patentschutzes soll mit Inkrafttreten
der 2. Säule des Systems, der Ratifizierung des zwischenstaatlichen Übereinkommens zur einheitlichen
Patentgerichtsbarkeit durch die Mitgliedsstaaten, angewendet werden. |