Mikl-Leitner: Anwesenheitsverpflichtung ist ein klares Zeichen gegen Asylmissbrauch   

erstellt am
04. 07. 11

Wien (bmi) - "Die Mitwirkungsverpflichtung ist nach dem Fremdenrechtsänderungsgesetz (FrÄG) 2011 eine wichtige Maßnahme, um die Hintertür für Missbrauch zu schließen und die Vordertür für all jene offen halten zu können, die unsere Hilfe brauchen" , sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner Im Rahmen der gemeinsamen Pressekonferenz mit Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll zum Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 im Bildungszentrum der Sicherheitsakademie in Traiskirchen.

Die Verfügbarkeit des Asylwerbers ist mit 5 Tagen befristet und im Einzelfall einmal um 48 Stunden verlängerbar. Der Asylwerber muss sich in dieser Zeit durchgehend für das Bundesasylamt zur Verfügung halten und somit anwesend sein. Hat das Bundesasylamt schon früher alle Erkenntnisse, dann endet die Anwesenheitsverpflichtung natürlich früher.

Verlässt der Asylwerber die Betreuungsstelle dennoch ungerechtfertigt, kann er festgenommen und in die Erstaufnahmestelle zurückgebracht werden.

Die Mitwirkungspflicht ist aber weder eine Schikane noch ein in Haft nehmen. "Wir wollen den Asylwerbern nicht schaden, sondern diese zur Mitwirkung einladen um rasch Klarheit zu schaffen, ob Österreich oder ein anderes für das Verfahren zuständig ist. Das ist nicht nur im ureigensten Interesse des Betroffenen, sondern auch der österreichischen Bevölkerung", sagte die Innenministerin.

Mit der neuen Regelung soll außerdem verhindert werden, dass sich Asylwerber dem laufenden Verfahren entziehen und in die Illegalität abtauchen. Denn Untertauchen ist oft verbunden mit dem Eintauchen in die Kriminalität.

Die Asylwerber bekommen daher seit 1. Juli 2011 bei ihrer Antragstellung eine sogenannte rote Verfahrenskarte. Die Karte hilft dabei - beispielsweise im Falle eines Aufgriffes durch die Polizei - sofort den Aufenthaltsstatus feststellen zu können. Mit der roten Karte ist sofort erkennbar welchen Status der Asylwerber hat.

Eine erste Zwischenbilanz nach 15 Monaten zeigt, dass die Vereinbarung über die limitierte Belagszahl der Asylwerber in der Betreuungsstelle Traiskirchen wirkt. Die Höchstgrenze von 480 Asylwerbern wurde bis heute nicht überschritten.

Niederösterreich ist einer der wichtigsten Partner des Bundes bei der Grundversorgung von Asylwerbern. "Nur bei einer guten Zusammenarbeit wird auch gute Arbeit geleistet ", dankte Innenministerin Mikl-Leitner Landeshauptmann Pröll für die enge Allianz zwischen Niederösterreich und dem Innenministerium im Bereich des Fremdenrechts.
     
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