Biometrische Aufenthaltstitelkarte   

erstellt am
01. 07. 11

Wien (bmi) - Die Aufenthaltstitelkarte für Zuwanderer wird ab 1. Juli 2011 fälschungssicherer und servicefreundlicher. Auf der Chipkarte werden Fingerabdrücke und ein Lichtbild des Antragstellers gespeichert. "Ziel dieser Adaptierung ist es, die Aufenthaltstitel in der Europäischen Union einheitlich zu gestalten und durch die Nutzung biometrischer Daten vor einer missbräuchlichen Verwendung zu schützen. Die biometrische Aufenthaltstitelkarte bedeutet vor allem auch mehr Servicefreundlichkeit für Zuwanderer aus Drittstaaten und für die Behörden", sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner.

Alle Angehörigen aus Drittstaaten, die einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen, müssen ihre Fingerabdrücke ab 1. Juli 2011 bei der Behörde abgeben. Auf der seit 2006 im Scheckkartenformat ausgegebenen Aufenthaltstitelkarte befindet sich ab Juli ein Chip, auf dem neben zwei Fingerabdrücken auch ein Lichtbild des Inhabers gespeichert wird.

"Mit dieser Identitätsfeststellung, die europaweit einheitlich geregelt ist, setzen wir einen weiteren Schritt, um auch illegale Migration wirksamer eindämmen zu können", betonte Mikl-Leitner.

Um die Datensicherheit zu gewährleisten, werden alle Informationen für die neue "Chipkarte" verschlüsselt und auf elektronischem Weg von den zuständigen Behörden an die Österreichische Staatsdruckerei übermittelt.
     
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