Wien (bmi) - Die Aufenthaltstitelkarte für Zuwanderer wird ab 1. Juli 2011 fälschungssicherer
und servicefreundlicher. Auf der Chipkarte werden Fingerabdrücke und ein Lichtbild des Antragstellers gespeichert.
"Ziel dieser Adaptierung ist es, die Aufenthaltstitel in der Europäischen Union einheitlich zu gestalten
und durch die Nutzung biometrischer Daten vor einer missbräuchlichen Verwendung zu schützen. Die biometrische
Aufenthaltstitelkarte bedeutet vor allem auch mehr Servicefreundlichkeit für Zuwanderer aus Drittstaaten und
für die Behörden", sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner.
Alle Angehörigen aus Drittstaaten, die einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen, müssen ihre Fingerabdrücke
ab 1. Juli 2011 bei der Behörde abgeben. Auf der seit 2006 im Scheckkartenformat ausgegebenen Aufenthaltstitelkarte
befindet sich ab Juli ein Chip, auf dem neben zwei Fingerabdrücken auch ein Lichtbild des Inhabers gespeichert
wird.
"Mit dieser Identitätsfeststellung, die europaweit einheitlich geregelt ist, setzen wir einen weiteren
Schritt, um auch illegale Migration wirksamer eindämmen zu können", betonte Mikl-Leitner.
Um die Datensicherheit zu gewährleisten, werden alle Informationen für die neue "Chipkarte"
verschlüsselt und auf elektronischem Weg von den zuständigen Behörden an die Österreichische
Staatsdruckerei übermittelt. |