Trilaterales Abkommen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich
Bern (bak) - Das neue Abkommen zwischen der Schweiz, der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Österreich über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen ist in Kraft getreten. Das Abkommen erleichtert
die Möglichkeiten der Gemeinschaftsproduktion zwischen den drei Ländern.
1984 hatte die Schweiz ein bilaterales Abkommen mit Deutschland über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen
abgeschlossen, 1990 folgte ein entsprechendes Abkommen mit Österreich. Diese beiden Abkommen wurden nun durch
das neue trilaterale Koproduktionsabkommen ersetzt. Mit diesem Abkommen wird die Mindestbeteiligung eines Koproduktionslandes
von 30 auf 20 Prozent gesenkt. Sofern die Vertragsparteien einverstanden sind, kann die Mindestbeteiligung sogar
auf 10 Prozent gesenkt werden. Ausserdem sind im Rahmen des neuen Abkommens Kofinanzierungen (Gemeinschaftsproduktionen
mit finanzieller Beteiligung ohne technisch-künstlerischen Beitrag) mit einem Anteil von 10 bis 20 Prozent
möglich.
Auf diese Weise werden die Möglichkeiten für Gemeinschaftsproduktionen der drei Länder beträchtlich
erweitert. Die bis anhin geltende Praxis hatte gezeigt, dass eine Minderheitsbeteiligung von Koproduktionsländern
bei einer zu hohen obligatorischen Mindestbeteiligungsquote nur schwer zu realisieren ist, da die Produktionskosten
ständig steigen. Mit der Unterzeichnung des Koproduktionsabkommens unterstreichen die drei beteiligten Länder
ihre politischen Willen zur Zusammenarbeit im kulturellen Bereich. |