Am 01.07. treten neue Regelungen in Kraft
Wien (bmask) - Am 1. Juli, tritt die Rot-weiß-rot-Karte in Kraft. "Mit dem neuen kriteriengeleiteten
Zuwanderungssystem der Rot-Weiß-Rot-Karte wird die Neuzulassung aus Drittstaaten noch gezielter auf Hochqualifizierte
und Fachkräfte ausgerichtet", so Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 30.06. Ziel ist, qualifizierten
Arbeitskräften aus Drittstaaten und ihren Familienangehörigen eine nach personenbezogenen und arbeitsmarktpolitischen
Kriterien gesteuerte Zuwanderung auf Basis eines Punktesystems nach Österreich zu ermöglichen. Die wichtigsten
Kriterien dabei sind: Qualifikation, Berufserfahrung, Alter, Sprachkenntnisse, ein adäquates Arbeitsplatzangebot
und Mindestentlohnung. "Mit der Rot-weiß-Rot-Karte wird der Beschäftigungsstandort Österreich
aufgewertet", unterstrich Hundstorfer.
Die Rot-weiß-rot-Karte zielt auf besonders hochqualifizierte Fachkräfte in Mangelberufen, Schlüsselkräfte
und StudienabsolventInnen ab. Mit der Einführung der rot-weiß-rote Karte sind auch scharfe Sanktionen
für illegale Beschäftigung verbunden. Wer illegal Ausländer beschäftigt wird künftig mit
bis zu zwei Jahren Haft bestraft. |