|
Verfassungsausschuss beschließt Kärntner Ortstafellösung |
|
erstellt am
29. 06. 11
|
Ostermayer:
Ziel hundert Prozent Zustimmung
Vier Parteien stimmen Novelle des Volksgruppengesetzes zu - nächster Schritt: Plenum
6. Juli
Wien (bpd) - Erfreut zeigte sich Staatssekretär Josef Ostermayer am Abend des 28.06. darüber,
dass die auf breiter Basis vereinbarte Novelle des Volksgruppengesetzes den Verfassungsausschuss im Parlament mit
einer Vierparteien-Mehrheit beschlossen wurde. Damit sei ein wichtiger Schritt einer möglichst konsensualen
sowie rechtlich abgesicherten Umsetzung der Kärntner Ortstafellösung im Verfassungsrang gesetzt worden.
"Das Ziel ist nah", so der Staatssekretär.
Der nächste Schritt sei nunmehr die Abstimmung über die Novelle im Plenum des Nationalrates am 6. Juli.
Ostermayer "Ich bin zuversichtlich, dass das Gesetz eine sehr breite Zustimmung bekommen wird. Mein Ziel sind
nach wie vor hundert Prozent und diesem Ziel sind wir mit dem heutigen Beschluss im Verfassungsausschuss deutlich
näher gekommen."
Nach dem Beschluss im Nationalrat wird das Gesetz am 21. Juli in den Bundesrat eingebracht. Nach der Unterschrift
des Bundespräsidenten können im August in Kärnten die ersten zusätzlichen Ortstafeln und Ortsbezeichnungstafeln
aufgestellt werden.
Mit einem Gesetz in Verfassungsrang werden insgesamt 164 Ortstafeln und Ortkennzeichnungstafeln in 24 Gemeinden
in Südkärnten festgeschrieben, ebenso wie Regelungen zur Amtssprache in zweisprachigen Gemeinden. Im
Verfassungsausschuss am Dienstag wurde diesbezüglich klar gestellt, dass auch nach dem Beschluss alle bisher
aufgestellten zweisprachigen Tafeln bestehen bleiben - sowohl jene in Kärnten wie auch die im Burgenland.
Auch wurde im Ausschuss noch einmal unterstrichen, dass bisher Erreichtes nicht in Frage gestellt werde - etwa
hinsichtlich von Aufschriften in Gemeinden oder der Aufstellung zusätzlicher Ortkennzeichnungstafeln, was
beides durch die Autonomie der Gemeinden verfassungsrechtlich ohnehin verankert ist.
Eine weitere Klarstellung durch den Ausschuss betrifft die Amtssprache. Die Möglichkeit der Delegation von
Behördenvorgängen aus den Gemeinden in Richtung der Bezirkshauptmannschaften besteht bereits seit dem
Jahr 1962. Festgehalten wurde noch einmal ausdrücklich, dass dort, wo der Gebrauch der Amtssprache praktiziert
wird und sich über die Jahre hinweg bewährt hat, dies auch weiterhin so gehandhabt werden soll. "Damit
ist auch in diesen Fragen zusätzliche Klarheit geschaffen worden", so Staatssekretär Ostermayer
abschließend. |
|
|
|
LH Dörfler: Allen Querschüssen zum Trotz wird Fahrplan
für das neue Volksgruppengesetz eingehalten
Damit geht die Bundesregierung, mit voller Unterstützung des Landes Kärnten,
unbeirrt von Zwischenrufen, ihren Weg
Klagenfurt (lpd) - Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler begrüßt die am 28.06.
von Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger bekräftigte Position, sowohl am Fahrplan
als auch am Inhalt des neuen Volksgruppengesetzes festzuhalten. „Bundeskanzler Faymann und Vizekanzler Spindelegger
haben heute nach dem Ministerrat klar gezeigt, dass sie trotz der Querschüsse der letzten Tage durch den Rat
der Kärntner Slowenen zum Volksgruppengesetz, das dem von allen Verhandlungspartnern unterzeichneten Memorandum
entspricht und welches in Kärnten verhandelt wurde, stehen und dieses wie vereinbart im Nationalrat beschließen
werden“, so Dörfler.
„Damit geht die Bundesregierung, mit voller Unterstützung des Landes Kärnten, unbeirrt von Zwischenrufen,
ihren Weg und lässt sich nicht durch ,Ewiggestrige’ vom eingeschlagenen Fahrplan abbringen“, erklärt
Dörfler. Damit sei nun endgültig klar, dass selbst die letzten Quertreiber erkennen müssen, dass
sie in ihrem scheinbaren Bestreben, einen Frieden im Land nicht zu dulden, auf allen Ebenen gescheitert sind. „Wir
werden den Zug, der in voller Fahrt ist, nicht mehr stoppen, sondern ganz im Gegenteil mit großem Jubel im
Ziel begrüßen“, so Dörfler. |
|
|
|
Klikovits erfreut über nötige Klarstellungen im Volksgruppengesetz
ÖVP-Volksgruppensprecher zu Volksgruppengesetz und Ortstafellösung
Wien (övp-pk) - In der Sitzung des Verfassungsausschusses wurde am 28.06. der Konsens zur Lösung
der Frage der zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten beschlossen. "Mit diesem Kompromiss wird der langjährige
Ortstafelstreit in Kärnten endlich beigelegt und einer Lösung zugeführt, die von breiter Zustimmung
getragen ist", betonte ÖVP-Volksgruppensprecher Abg. Oswald Klikovits ham Rande der Ausschusssitzung.
Notwendige Klarstellungen zur Ortstafellösung im Rahmen des Volksgruppengesetzes werden mit eigenen Ausschussfeststellungen
beschlossen, erläuterte Klikovits. So etwa die Frage der Verwendung der Volksgruppensprachen als Amtssprachen
und die Delegation von Verfahren von den Gemeinden zu den Bezirkshauptmannschaften.
Die vier Ausschussfeststellungen:
- Der Verfassungsausschuss geht davon aus, dass in den Gemeinden, wo die kroatische, slowenische oder ungarische
Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache verwendet werden kann, Vertreter auch von anderen
als nur jenen juristischen Personen, deren satzungsgemäßer Zweck Angelegenheiten der Volksgruppe beinhaltet,
Anbringen in der jeweiligen Volksgruppensprache einbringen können.
- Der Verfassungsausschuss geht weiters davon aus, dass mit dem in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage
enthaltenen Hinweis, \x{2588} , wonach die Gemeinden die Möglichkeit haben, auf ihren Antrag die Besorgung
einzelner Verwaltungsangelegenheiten auf Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung (hier wohl Bezirkshauptmannschaften)
durch Verordnung des Landeshauptmannes bzw. der Landesregierung übertragen zu lassen und somit eine Gemeinde
"ihre Zuständigkeit in bestimmten Verwaltungsangelegenheiten, die nicht in deutscher Sprache zu besorgen
sind, an die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen" kann, die bestehende bewährte
Praxis nicht geändert wird.
- Der Verfassungsausschuss geht davon aus, dass der Bestandschutz konsequenterweise für alle bestehenden Aufschriften
und Bezeichnungen gelten soll.
- "Der Ausschuss geht davon aus, dass Organe anderer als der im Abs. 1 bezeichneten Behörden und Dienststellen
im mündlichen und schriftlichen Verkehr die kroatische, slowenische oder ungarische Sprache nach Maßgabe
der Bestimmungen dieses Abschnittes zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache verwenden sollten, wenn
sie dazu grundsätzlich in der Lage sind."
"Damit wird auch den teilweise berechtigten Bedenken der Volksgruppen im Burgenland weitestgehend Rechnung
getragen", sagte Klikovits und hofft, "dass bei weiteren anstehenden Reformen zum Volksgruppenrecht die
Volksgruppen mehr als zuletzt in die Gespräche eingebunden werden." |
|
|
|
Petzner: BZÖ trägt Lösung mit und stimmt Gesetz im Verfassungsausschuss
zu
Warnungen und Entschließungsanträge auf Einsetzung eines Stufenplanes und Erfüllung
des Staatsvertrages
Wien (bzö) - Das BZÖ hat im Verfassungsausschuss dem Gesetz für eine Lösung der Kärntner
Ortstafelfrage zugestimmt und trägt damit die Lösung mit. Für das BZÖ betonte BZÖ-Volksgruppensprecher
NRAbg. Stefan Petzner in seiner Wortmeldung aber, dass nicht der Beschluss im fernen Wien entscheidend sei, sondern,
ob die Kärntnerinnen und Kärntner und vor allem die betroffene Südkärntner Bevölkerung
vor Ort die Lösung mittrage. Petzner: "Ich glaube nicht, dass die Mehrheit der Kärntnerinnen und
Kärntner zusätzliche zweisprachige Ortstafeln will. Aber ich glaube, dass die Mehrheit Frieden will.
Und ich hoffe, dass dieses Gesetz den Anstoß für ein friedliches Zusammenleben beider Volksgruppen gibt."
Petzner warnte die anderen Parteien aber auch vor zu viel Euphorie und verwies darauf, dass nur ein Fünftel
im Rahmen der Ortstafel-Befragung die Lösung befürwortet hätte. Es sei daher der verkehrte Weg,
die Ortstafel-Regelung ohne Rücksicht auf mögliche Konfliktpotenziale und Protestmaßnahmen in einem
Stück durchzuziehen. Vor diesem Hintergrund und den Erfahrungen aus dem Jahr 1972 brachte Petzner auch einen
Entschließungsantrag ein, der nach Vorbild des Schüssel-Karner-Planes eine Umsetzung der Ortstafel-Lösung
im Rahmen eines Stufenplanes bis 31.12.2015 vorsieht. Dieser Antrag wurde aber von allen anderen Parteien abgelehnt
- auch von der ÖVP. Petzner: "Ich hoffe, diese Ablehnung der anderen Parteien und das Beharren auf einer
sofortigen, umgehenden und damit sehr riskanten Umsetzung fällt uns nicht in einigen Monaten auf den Kopf."
Ebenso abgelehnt wurde ein BZÖ-Antrag, welcher die Erfüllung des Staatsvertrages und auch des Artikel
7 erklärte. "SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne haben damit unverständlicherweise den Artikel
7 und den Staatsvertrag für nicht erfüllt erklärt", kritisierte Antragsteller NRAbg. Herbert
Scheibner.
BZÖ-Volksgruppensprecher NRAbg. Stefan Petzner würdigte und verteidigte in seiner Wortmeldung zudem die
Volksgruppenpolitik Jörg Haiders und erinnerte daran, dass kein roter und kein schwarzer Landeshauptmann das
Ortstafel-Gesetz und die Verordnung aus dem Jahr 1977 erfüllt habe, sondern es Landeshauptmann Jörg Haider
gewesen sei, der nach Jahrzehnten für die Umsetzung gesorgt habe. Auch habe Landeshauptmann Jörg Haider
bereits einmal eine Lösung ausverhandelt, die damals aber aus parteipolitischen Gründen von der SPÖ
verhindert worden sei. Petzner: "Es waren in der Vergangenheit also andere, die jeweils aus unterschiedlichen
Motiven eine Lösung verhindert haben."
Abschließend hielt Petzner fest, dass es im Volksgruppenkonflikt nicht um Blechtafeln gehe, sondern um viele
wunde und bis heute offene Punkte in vielen verschiedenen Bereichen wie etwa der römisch katholischen Kirche,
die nun auch ihren Beitrag zu leisten hätte oder dem Bereich des finanziellen Förderwesens, wo bis heute
eine massive Ungleichbehandlung zu Lasten der deutsprachigen Volksgruppe stattfinde. "Wer tatsächlich
am Miteinander der Volksgruppen interessiert ist, wird sich auch dieser Bereiche annehmen müssen. Mit Blechtafeln
ist das nicht getan. Es gibt noch einiges zu tun", so der BZÖ-Volksgruppensprecher. |
|
|
|
Zinggl: Es gibt noch wesentlichen Verbesserungsbedarf
Drei grüne Ausschussfeststellungen zur Verbesserung der Volksgruppengesetze gestern
angenommen
Wien (grüne) - Erfreulicherweise wurden im Verfassungsausschuss viele grüne Vorschläge zum
Volksgruppengesetz als Ausschussfeststellungen von den Regierungsparteien angenommen. So wurden zum Beispiel alle
bestehenden zweisprachigen Tafeln an Schulen, Amtsgebäuden etc. abgesichert oder das Verwenden der Amtssprache
in den aufgelisteten Gemeinden durch alle juristischen Personen. "Im Gesetzesvorschlag verbleiben aber weiterhin
Schlaglöcher und willkürliche Ungleichbehandlungen. Die Ortschaft Dobein erfüllt das Kriterium 17,5
Prozent slowenischsprachiger Minderheit und soll dennoch keine zweisprachigen Ortstafeln erhalten, weil das ein
FPK-Bürgermeister nicht will. Das ist genauso unverständlich wie die Nichteinbeziehung der kroatischen
oder ungarischen Minderheit in die Verhandlungen zu Verfassungsgesetzen, die sie betreffen oder wie der Ausschluss
von Ortschaften wie St. Kanzian und Eberndorf aus der Amtssprachenregelung", erklärt der Minderheitensprecher
der Grünen, Wolfgang Zinggl.
Diesbezügliche Abänderungsanträge der Grünen blieben leider erfolglos, weshalb die Grünen
dem Gesetz gestern nicht zugestimmt haben. "Wir werden die Abänderungsanträge im Plenum nochmals
einbringen, um den anderen Parteien weiter die Gelegenheit zu geben, die Schlaglöcher zu sanieren", erläutert
Zinggl. "Das Volksgruppengesetz muss fair sein, um das Miteinander zu ermöglichen." |
|
|
|
Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen
Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion
|
|
zurück |
|
|