Verkehrsausschuss macht Weg für Rettungsgasse frei
Wien (pk) - In seiner Sitzung vom 28.06. schuf der Verkehrsausschuss des Nationalrats die
Grundlagen für die von den Blaulichtorganisationen gewünschte "Rettungsgasse". Bedenken der
Opposition, die sich um den Pannenstreifen sorgten, kamen die Regierungsfraktionen insofern entgegen, als in einer
Ausschussfeststellung festgehalten wurde, dass der Pannenstreifen auch künftig nur dann fahrender Weise benützt
werden darf, um eine Rettungsgasse bilden zu können. Weiters wurde in der heutigen Sitzung der Abgeordnete
Martin Bartenstein zum neuen stellvertretenden Obmann des Ausschusses gewählt.
Verkehrs-Arbeitsinspektion: Zweitniedrigste Unfallrate im Jahr 2010
Begonnen wurde die Sitzung mit der Debatte um den Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorats für
das Jahr 2010 (III-240 d.B.). Das Aufgabengebiet des Verkehrs-Arbeitsinspektorats umfasste 2010 insgesamt 7.081
Betriebe, Betriebsstätten und Anlagen mit 123.153 ArbeitnehmerInnen, die von 19 Verkehrs-ArbeitsinspektorInnen
betreut wurden. Diese inspizierten im Berichtszeitraum 668 Betriebe mit 45.177 ArbeitnehmerInnen. Bei 1.328 Inspektionen
kam es zu 2.472 Beanstandungen. Es wurden auch Überprüfungen laut der EU-Richtlinie zur Harmonisierung
bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr vorgenommen. Bei den Überprüfungen der Arbeitsaufzeichnungen
von 64 LenkerInnen im Personenverkehr und Güterverkehr wurden bei der Überprüfung von 4.867 Arbeitstagen
457 Zuwiderhandlungen festgestellt.
Im Berichtsjahr 2010 wurden dem Arbeitsinspektorat 3.652 Unfälle gemeldet, darunter bedauerlicherweise auch
fünf tödliche Arbeitsunfälle. Die Zahl der Unfälle stieg gegenüber dem Vorjahr, in dem
ausnahmsweise keine tödlichen Arbeitsunfälle vorkamen, leicht an (2009: 3.639 Unfälle). Insgesamt
ist aber innerhalb der letzten zehn Jahre eine fallende Tendenz der gemeldeten Unfälle zu verzeichnen (2001:
5.799), was einen Rückgang um 37% bedeutet. Die Unfallrate (Unfälle auf je 1.000 ArbeitnehmerInnen) ist
von 38,8 (2001) auf 29,7 (2010) zurückgegangen, was insgesamt einen Rückgang um 23% innerhalb dieses
Jahrzehnts darstellt. Das Jahr 2010 war damit das Jahr mit der zweitniedrigsten Unfallrate im Aufsichtsbereich
der Verkehrs-Arbeitsinspektion.
Der Bericht stieß allgemein auf positive Resonanz, was in den Wortmeldungen der Abgeordneten Rosa Lohfeyer
(S), Harald Walser (G), Johann Singer (V), Sigisbert Dolinschek (B) und Christian Kunasek (F) zum Ausdruck kam.
Bundesministerin Doris Bures unterstrich die Wichtigkeit des Berichts, aus dem Jahr für Jahr die richtigen
Lehren gezogen werden könnten. Zwar sehe man sich mit einer, der allgemeinen Budgetsituation geschuldeten,
angespannten Personalsituation konfrontiert, doch würde diese durch die hoch motivierten MitarbeiterInnen
mehr als wettgemacht, sodass das hohe Niveau der Arbeit auch in Zukunft gehalten werden könne.
Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und somit enderledigt.
Programm zur Sicherung von Eisenbahnkreuzungen wird fortgesetzt
Sodann befasste sich der Ausschuss mit dem Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesanstalt für Verkehr (III-237
d.B.). Der jährlich vorzulegende Bericht gibt Auskunft über die Bemühungen der Bundesanstalt für
Verkehr, die sich mit Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beschäftigt.
In der Debatte wies Abgeordnete Gabriela Moser (G) auf die Problematik von Eisenbahnkreuzungen hin, die immer wieder
für Unfälle sorgten. Moser vertrat dabei die Auffassung, dass es hier keine Notwendigkeit für technische
Aufrüstungen gebe, vielmehr solle man einfach die PKW- und LKW-LenkerInnen zu mehr Achtsamkeit ermuntern.
Detailfragen kamen von den Abgeordneten Hermann Gahr (V), Christoph Hagen (B), Wilhelm Haberzettl (S) und Christian
Kunasek (F).
Bundesministerin Doris Bures widersprach Moser. Wichtig sei es, auch bei Eisenbahnkreuzungen auf dem Stand des
21. Jahrhunderts zu sein. Daher gelte es, auch wenn es Geld koste, potentielle Gefahrenquellen zu entschärfen.
Bereits 56 solcher Kreuzungen konnten sicherer gemacht werden, der Erfolg zeige sich darin, dass die Zahl der Todesfälle
von 30 auf 13 gesunken sei, weshalb man das Programm auch fortsetzen werde.
Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und somit enderledigt.
Bures: In der EU Österreich noch immer Spitzenreiter bei Güterverkehr
Schließlich behandelte der Ausschuss den Gemeinwirtschaftlichen Leistungsbericht des BMVIT für 2009
(III-197 d.B.). Insgesamt gab das Ministerium im Berichtzeitraum 706,33 Mio. € für gemeinwirtschaftliche Leistungen
auf der Schiene aus. Davon entfielen auf die ÖBB-Personenverkehr AG 547 Mio. €, auf die Rail Cargo Austria
AG 99,3 Mio. € und auf die Privatbahnen 60 Mio. €. Im Vergleich dazu waren im Jahr 2008 insgesamt 674,38 Mio. €
bereitgestellt worden. Die Zahlungen an die Rail Cargo Austria AG fielen allerdings 2009 um etwa 10 Mio. € geringer
aus als 2008, da aufgrund der Wirtschaftskrise weniger Transportleistungen abgerechnet wurden.
Auch dieser Bericht stieß auf breite Zustimmung. Die Abgeordneten Johann Hell (S), Johann Singer (V), Christoph
Hagen (B) und Bernhard Vock (F) dankten für die Erstellung des informativen und übersichtlichen Berichts,
stellten wie die V-Mandatare Karin Hakl und Johannes Schmuckenschlager Detailfragen zu einzelnen Aspekten der Vorlage.
Abgeordnete Gabriela Moser (G) kritisierte zudem die unfaire Bevorzugung von Firmenautos gegenüber dem öffentlichen
Verkehr, würden erstere doch mehr gefördert als letzterer. Zudem beklagte sie den markanten Kundenschwund
der ÖBB, der dringenden Handlungsbedarf seitens des Unternehmens erkennen lasse.
Bundesministerin Doris Bures merkte bei dieser Gelegenheit an, dass sich ihr Haus gut auf die bevorstehende Liberalisierung
des Schienenmarktes vorbereitet habe und dass Österreich EU-weit immer noch Spitzenreiter beim Güterverkehr
auf der Schiene sei.
Der Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen und somit enderledigt.
Gesetz über die Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen
Sodann widmete sich der Ausschuss der Regierungsvorlage zur Schaffung einer "Rettungsgasse" (1205 d.B.).
Die Erfahrung habe gezeigt, dass bei Unfällen auf Autobahnen und Schnellstraßen oft der Pannenstreifen
blockiert wird. In Zukunft werden die AutofahrerInnen deshalb verpflichtet, vorausschauend bereits dann, wenn der
Verkehr zu stocken beginnt, zwischen den Fahrstreifen eine Gasse frei zu halten, durch die Einsatzfahrzeuge rasch
zum Unfallort gelangen können.
Mitverhandelt wurden dabei eine Petition selben Inhalts und zwei oppositionelle Anträge betreffend eine Radfahrer-
und Fußgängerfreundliche Straßenverkehrsordnung und betreffend eine zweisprachige Beschilderung
von Hinweiszeichen.
Zunächst äußerten die Abgeordneten Gabriela Moser (G), Christoph Hagen (B), Gerhard Deimek (F)
und Sigisbert Dolinschek (B) Bedenken bezüglich des Pannenstreifens. Dieser sei nun einmal dazu vorgesehen,
einem havarierten Fahrzeug eine Abstellfläche zu bieten. Werde dieser nun zu einer Art zusätzlichem Fahrstreifen,
so würde dies nur für Verwirrung und damit für Verunsicherung und Gefahr sorgen. Abgeordneter Johann
Rädler (V) meinte hingegen, alles was Einsatzfahrzeuge schneller durch den Stau bringe, sei zu begrüßen.
Diese Ansicht teilte auch Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S).
Bundesministerin Doris Bures unterstrich diese Auffassung. Sie zeigte sich überzeugt davon, dass ein schnelleres
Eintreffen von Einsatzfahrzeugen am Unfallort dafür sorgen werde, dass es weniger Tote im Straßenverkehr
geben werde. Nachdem die Regierungsparteien in einer eigenen Ausschussfeststellung festgehalten hatten, dass der
Pannenstreifen nur zur Bildung einer "Rettungsgasse" befahren werden dürfe, stimmte auch die Opposition
der Vorlage zu. Die oppositionellen Anträge wurden vertagt.
Ab 2013 neue Führerscheine der Klassen A und B auf 15 Jahre befristet
Führerscheinfragen bildeten den nächsten Schwerpunkt der Verhandlungen des Ausschusses. Mit der 14. FSG-Novelle,
mit der das Führerscheingesetz geändert wird, setzt Österreich die Richtlinie 2006/126/EG in nationales
Recht um. Die Gesetzesänderung bringt neben diversen Umgestaltungen bei den Führerscheinklassen als wesentliche
Neuerung die Befristung der Führerscheine für die Klassen A und B auf 15 Jahre mit sich. Betroffen sind
davon alle ab 2013 neu erteilten Lenkerberechtigungen. Dabei handelt es sich um eine rein formale Verlängerung
des abgelaufenen Führerscheins. Wenn man darauf vergessen sollte, führt dies nicht zu einem Verlust der
Lenkerberechtigung und des Versicherungsschutzes. Es droht lediglich eine Verwaltungsstrafe im Ausmaß von
zumindest 20 €. Alte Führerscheine, egal ob Papierscheine oder im Scheckkartenformat, bleiben bis zum Jahr
2033 gültig. Die Novelle enthält außerdem Regelungen, welche die Aus- und Weiterbildung und die
Qualitätssicherung der FahrprüferInnen betreffen. Mitbehandelt wurden zwei oppositionelle Anträge.
Auch hier wies Bundesministerin Doris Bures darauf hin, dass die Umsetzung dieser Novelle zu mehr Verkehrssicherheit
führen werde. Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen, die Anträge verfielen hingegen der Ablehnung.
Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur
Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur war das nächste Thema der Ausschussberatungen.
Durch ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird, erfolgt die Umsetzung der
EU-Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur. Im
Entwurf werden die Instrumente des Sicherheitsmanagements geregelt, als da sind: Die Folgenabschätzung hinsichtlich
der Straßenverkehrssicherheit; ein Straßenverkehrssicherheitsaudit; die Straßenverkehrssicherheitsanalyse
des in Betrieb befindlichen Straßennetzes und Veröffentlichungen von Straßenabschnitten mit hoher
Unfallhäufigkeit; die Straßenverkehrssicherheitsüberprüfung; die Unfalldatenerfassung und
Unfallkostenrechnung sowie die Bestellung und Ausbildung von Gutachtern. Ebenfalls behandelt wurde dabei ein G-Antrag
auf gesetzliche Verankerung der Evaluierungsergebnisse zur S31 sowie ein F-Antrag auf Festschreibung der Vereinbarung
über die genannte Straße.
In der Debatte votierten die G-Abgeordneten Gabriela Moser und Christiane Brunner (G) für ein Zurückdrängen
der Straße, während Christoph Hagen (B) einen Generalverkehrsplan befürwortete. Abgeordneter Martin
Bartenstein (V) begrüßte die Regierungsvorlage, während von Abgeordnetem Gerhard Deimek (F) an
selbiger Kritik geübt wurde. Bundesministerin Doris Bures zeigte sich mit den vorliegenden Ergebnissen zufrieden,
die klar zeigten, dass der Schwerpunkt der Verkehrspolitik auf der Schiene liege. Bei Straßen gebe es eindeutige
Kriterien, nach denen man vorgehe, wodurch in Summe nennenswerte Einsparungen erzielt werden konnten, ohne dass
man Verschlechterungen habe in Kauf nehmen müssen.
Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen, die Oppositionsanträge galten damit als miterledigt. |