Rettungsgasse / Eisenbahnkreuzungen / Führerscheine  

erstellt am
29. 06. 11

Verkehrsausschuss macht Weg für Rettungsgasse frei
Wien (pk) - In seiner Sitzung vom 28.06. schuf der Verkehrsausschuss des Nationalrats die Grundlagen für die von den Blaulichtorganisationen gewünschte "Rettungsgasse". Bedenken der Opposition, die sich um den Pannenstreifen sorgten, kamen die Regierungsfraktionen insofern entgegen, als in einer Ausschussfeststellung festgehalten wurde, dass der Pannenstreifen auch künftig nur dann fahrender Weise benützt werden darf, um eine Rettungsgasse bilden zu können. Weiters wurde in der heutigen Sitzung der Abgeordnete Martin Bartenstein zum neuen stellvertretenden Obmann des Ausschusses gewählt.

Verkehrs-Arbeitsinspektion: Zweitniedrigste Unfallrate im Jahr 2010
Begonnen wurde die Sitzung mit der Debatte um den Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorats für das Jahr 2010 (III-240 d.B.). Das Aufgabengebiet des Verkehrs-Arbeitsinspektorats umfasste 2010 insgesamt 7.081 Betriebe, Betriebsstätten und Anlagen mit 123.153 ArbeitnehmerInnen, die von 19 Verkehrs-ArbeitsinspektorInnen betreut wurden. Diese inspizierten im Berichtszeitraum 668 Betriebe mit 45.177 ArbeitnehmerInnen. Bei 1.328 Inspektionen kam es zu 2.472 Beanstandungen. Es wurden auch Überprüfungen laut der EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr vorgenommen. Bei den Überprüfungen der Arbeitsaufzeichnungen von 64 LenkerInnen im Personenverkehr und Güterverkehr wurden bei der Überprüfung von 4.867 Arbeitstagen 457 Zuwiderhandlungen festgestellt.

Im Berichtsjahr 2010 wurden dem Arbeitsinspektorat 3.652 Unfälle gemeldet, darunter bedauerlicherweise auch fünf tödliche Arbeitsunfälle. Die Zahl der Unfälle stieg gegenüber dem Vorjahr, in dem ausnahmsweise keine tödlichen Arbeitsunfälle vorkamen, leicht an (2009: 3.639 Unfälle). Insgesamt ist aber innerhalb der letzten zehn Jahre eine fallende Tendenz der gemeldeten Unfälle zu verzeichnen (2001: 5.799), was einen Rückgang um 37% bedeutet. Die Unfallrate (Unfälle auf je 1.000 ArbeitnehmerInnen) ist von 38,8 (2001) auf 29,7 (2010) zurückgegangen, was insgesamt einen Rückgang um 23% innerhalb dieses Jahrzehnts darstellt. Das Jahr 2010 war damit das Jahr mit der zweitniedrigsten Unfallrate im Aufsichtsbereich der Verkehrs-Arbeitsinspektion.

Der Bericht stieß allgemein auf positive Resonanz, was in den Wortmeldungen der Abgeordneten Rosa Lohfeyer (S), Harald Walser (G), Johann Singer (V), Sigisbert Dolinschek (B) und Christian Kunasek (F) zum Ausdruck kam. Bundesministerin Doris Bures unterstrich die Wichtigkeit des Berichts, aus dem Jahr für Jahr die richtigen Lehren gezogen werden könnten. Zwar sehe man sich mit einer, der allgemeinen Budgetsituation geschuldeten, angespannten Personalsituation konfrontiert, doch würde diese durch die hoch motivierten MitarbeiterInnen mehr als wettgemacht, sodass das hohe Niveau der Arbeit auch in Zukunft gehalten werden könne.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und somit enderledigt.

Programm zur Sicherung von Eisenbahnkreuzungen wird fortgesetzt
Sodann befasste sich der Ausschuss mit dem Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesanstalt für Verkehr (III-237 d.B.). Der jährlich vorzulegende Bericht gibt Auskunft über die Bemühungen der Bundesanstalt für Verkehr, die sich mit Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beschäftigt.

In der Debatte wies Abgeordnete Gabriela Moser (G) auf die Problematik von Eisenbahnkreuzungen hin, die immer wieder für Unfälle sorgten. Moser vertrat dabei die Auffassung, dass es hier keine Notwendigkeit für technische Aufrüstungen gebe, vielmehr solle man einfach die PKW- und LKW-LenkerInnen zu mehr Achtsamkeit ermuntern. Detailfragen kamen von den Abgeordneten Hermann Gahr (V), Christoph Hagen (B), Wilhelm Haberzettl (S) und Christian Kunasek (F).

Bundesministerin Doris Bures widersprach Moser. Wichtig sei es, auch bei Eisenbahnkreuzungen auf dem Stand des 21. Jahrhunderts zu sein. Daher gelte es, auch wenn es Geld koste, potentielle Gefahrenquellen zu entschärfen. Bereits 56 solcher Kreuzungen konnten sicherer gemacht werden, der Erfolg zeige sich darin, dass die Zahl der Todesfälle von 30 auf 13 gesunken sei, weshalb man das Programm auch fortsetzen werde.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und somit enderledigt.

Bures: In der EU Österreich noch immer Spitzenreiter bei Güterverkehr
Schließlich behandelte der Ausschuss den Gemeinwirtschaftlichen Leistungsbericht des BMVIT für 2009 (III-197 d.B.). Insgesamt gab das Ministerium im Berichtzeitraum 706,33 Mio. € für gemeinwirtschaftliche Leistungen auf der Schiene aus. Davon entfielen auf die ÖBB-Personenverkehr AG 547 Mio. €, auf die Rail Cargo Austria AG 99,3 Mio. € und auf die Privatbahnen 60 Mio. €. Im Vergleich dazu waren im Jahr 2008 insgesamt 674,38 Mio. € bereitgestellt worden. Die Zahlungen an die Rail Cargo Austria AG fielen allerdings 2009 um etwa 10 Mio. € geringer aus als 2008, da aufgrund der Wirtschaftskrise weniger Transportleistungen abgerechnet wurden.

Auch dieser Bericht stieß auf breite Zustimmung. Die Abgeordneten Johann Hell (S), Johann Singer (V), Christoph Hagen (B) und Bernhard Vock (F) dankten für die Erstellung des informativen und übersichtlichen Berichts, stellten wie die V-Mandatare Karin Hakl und Johannes Schmuckenschlager Detailfragen zu einzelnen Aspekten der Vorlage. Abgeordnete Gabriela Moser (G) kritisierte zudem die unfaire Bevorzugung von Firmenautos gegenüber dem öffentlichen Verkehr, würden erstere doch mehr gefördert als letzterer. Zudem beklagte sie den markanten Kundenschwund der ÖBB, der dringenden Handlungsbedarf seitens des Unternehmens erkennen lasse.

Bundesministerin Doris Bures merkte bei dieser Gelegenheit an, dass sich ihr Haus gut auf die bevorstehende Liberalisierung des Schienenmarktes vorbereitet habe und dass Österreich EU-weit immer noch Spitzenreiter beim Güterverkehr auf der Schiene sei.

Der Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen und somit enderledigt.

Gesetz über die Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen
Sodann widmete sich der Ausschuss der Regierungsvorlage zur Schaffung einer "Rettungsgasse" (1205 d.B.). Die Erfahrung habe gezeigt, dass bei Unfällen auf Autobahnen und Schnellstraßen oft der Pannenstreifen blockiert wird. In Zukunft werden die AutofahrerInnen deshalb verpflichtet, vorausschauend bereits dann, wenn der Verkehr zu stocken beginnt, zwischen den Fahrstreifen eine Gasse frei zu halten, durch die Einsatzfahrzeuge rasch zum Unfallort gelangen können.

Mitverhandelt wurden dabei eine Petition selben Inhalts und zwei oppositionelle Anträge betreffend eine Radfahrer- und Fußgängerfreundliche Straßenverkehrsordnung und betreffend eine zweisprachige Beschilderung von Hinweiszeichen.

Zunächst äußerten die Abgeordneten Gabriela Moser (G), Christoph Hagen (B), Gerhard Deimek (F) und Sigisbert Dolinschek (B) Bedenken bezüglich des Pannenstreifens. Dieser sei nun einmal dazu vorgesehen, einem havarierten Fahrzeug eine Abstellfläche zu bieten. Werde dieser nun zu einer Art zusätzlichem Fahrstreifen, so würde dies nur für Verwirrung und damit für Verunsicherung und Gefahr sorgen. Abgeordneter Johann Rädler (V) meinte hingegen, alles was Einsatzfahrzeuge schneller durch den Stau bringe, sei zu begrüßen. Diese Ansicht teilte auch Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S).

Bundesministerin Doris Bures unterstrich diese Auffassung. Sie zeigte sich überzeugt davon, dass ein schnelleres Eintreffen von Einsatzfahrzeugen am Unfallort dafür sorgen werde, dass es weniger Tote im Straßenverkehr geben werde. Nachdem die Regierungsparteien in einer eigenen Ausschussfeststellung festgehalten hatten, dass der Pannenstreifen nur zur Bildung einer "Rettungsgasse" befahren werden dürfe, stimmte auch die Opposition der Vorlage zu. Die oppositionellen Anträge wurden vertagt.

Ab 2013 neue Führerscheine der Klassen A und B auf 15 Jahre befristet
Führerscheinfragen bildeten den nächsten Schwerpunkt der Verhandlungen des Ausschusses. Mit der 14. FSG-Novelle, mit der das Führerscheingesetz geändert wird, setzt Österreich die Richtlinie 2006/126/EG in nationales Recht um. Die Gesetzesänderung bringt neben diversen Umgestaltungen bei den Führerscheinklassen als wesentliche Neuerung die Befristung der Führerscheine für die Klassen A und B auf 15 Jahre mit sich. Betroffen sind davon alle ab 2013 neu erteilten Lenkerberechtigungen. Dabei handelt es sich um eine rein formale Verlängerung des abgelaufenen Führerscheins. Wenn man darauf vergessen sollte, führt dies nicht zu einem Verlust der Lenkerberechtigung und des Versicherungsschutzes. Es droht lediglich eine Verwaltungsstrafe im Ausmaß von zumindest 20 €. Alte Führerscheine, egal ob Papierscheine oder im Scheckkartenformat, bleiben bis zum Jahr 2033 gültig. Die Novelle enthält außerdem Regelungen, welche die Aus- und Weiterbildung und die Qualitätssicherung der FahrprüferInnen betreffen. Mitbehandelt wurden zwei oppositionelle Anträge.

Auch hier wies Bundesministerin Doris Bures darauf hin, dass die Umsetzung dieser Novelle zu mehr Verkehrssicherheit führen werde. Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen, die Anträge verfielen hingegen der Ablehnung.

Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur
Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur war das nächste Thema der Ausschussberatungen. Durch ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird, erfolgt die Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur. Im Entwurf werden die Instrumente des Sicherheitsmanagements geregelt, als da sind: Die Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit; ein Straßenverkehrssicherheitsaudit; die Straßenverkehrssicherheitsanalyse des in Betrieb befindlichen Straßennetzes und Veröffentlichungen von Straßenabschnitten mit hoher Unfallhäufigkeit; die Straßenverkehrssicherheitsüberprüfung; die Unfalldatenerfassung und Unfallkostenrechnung sowie die Bestellung und Ausbildung von Gutachtern. Ebenfalls behandelt wurde dabei ein G-Antrag auf gesetzliche Verankerung der Evaluierungsergebnisse zur S31 sowie ein F-Antrag auf Festschreibung der Vereinbarung über die genannte Straße.

In der Debatte votierten die G-Abgeordneten Gabriela Moser und Christiane Brunner (G) für ein Zurückdrängen der Straße, während Christoph Hagen (B) einen Generalverkehrsplan befürwortete. Abgeordneter Martin Bartenstein (V) begrüßte die Regierungsvorlage, während von Abgeordnetem Gerhard Deimek (F) an selbiger Kritik geübt wurde. Bundesministerin Doris Bures zeigte sich mit den vorliegenden Ergebnissen zufrieden, die klar zeigten, dass der Schwerpunkt der Verkehrspolitik auf der Schiene liege. Bei Straßen gebe es eindeutige Kriterien, nach denen man vorgehe, wodurch in Summe nennenswerte Einsparungen erzielt werden konnten, ohne dass man Verschlechterungen habe in Kauf nehmen müssen.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen, die Oppositionsanträge galten damit als miterledigt.  

 

Binder-Maier: Rettungsgasse kann Menschenleben retten
Wenn sich ein Stau bildet, fahren die AutofahrerInnen jeweils links und rechts an den Straßenrand
Wien (sk) - "Die Einführung von Rettungsgassen ab 2012 erleichtert die Arbeit von Rettung und Feuerwehren entscheidend. Denn wenn diese früher am Einsatzort sein können, können sie rascher helfen und auch Menschenleben retten", so die niederösterreichische SPÖ-Abgeordnete Gabriele Binder-Maier zum Konzept der Rettungsgasse, das im Verkehrsausschuss im Parlament beschlossen wird.

Wenn sich ein Stau bildet, fahren die AutofahrerInnen jeweils links und rechts an den Straßenrand. In der Mitte bildet sich so eine Gasse mit freier Fahrt für Rettung, Polizei und Feuerwehr. "Rettung und Feuerwehr stecken leider immer wieder selbst im Stau und kommen nicht schnell genug zur Unfallstelle oder zum Einsatzort", so Binder-Maier.

Auch die Erfahrungen deutscher Rettungsorganisationen zeigen, dass sie mit den Rettungsgassen im Durchschnitt um vier Minuten schneller am Einsatzort sind. "Die Einführung dieser Maßnahme dient der Sicherheit jedes Bürgers, jeder Bürgerin", ist Binder-Maier überzeugt.

 

Bartenstein: Rettungsgasse ist ein weiterer Schritt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr
ÖVP-Verkehrssprecher: Langjährige Forderung der Blaulichtorganisationen und der ÖVP passiert Verkehrsausschuss
Wien (övp-pk) - "Gut Ding braucht Weile." Mit diesen Worten kommentiert ÖVP- Verkehrssprecher Abg. Dr. Martin Bartenstein den Beschluss des Verkehrsausschusses, der grünes Licht für die Einführung der Rettungsgasse gibt. "Mit der Schaffung der gesetzlichen Grundlage zur Umsetzung der Rettungsgasse wird einer langjährigen Forderung der ÖVP und der Blaulichtorganisationen entsprochen", so Bartenstein.

Die Erfahrungen aus den umliegenden Nachbarländern zeigen, dass die Rettungsgasse Einsatzfahrzeugen den Weg zu den Unfallorten erleichtert und damit wertvolle Zeit zur Rettung verunfallter Personen gewonnen werden kann. "Die Rettungsgasse kann Menschenleben retten, daher steht einer Umsetzung mit 1.1.2012 nichts mehr im Weg", so der ÖVP-Verkehrssprecher, der nach dem Beschluss im Nationalrat - kommende Woche - von der Verkehrsministerin eine maßvoll, effizient und informativ gestaltete Aufklärungskampagne erwartet. Bartenstein: "Jetzt geht es darum, dass die Rettungsgasse in der Praxis auch reibungslos umgesetzt wird. Dazu müssen die Autolenker richtig und sinnvoll informiert und aufgeklärt werden."
 

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